2.12.4 (bau1p): 4. [Frage der Beseitigung der Bezeichnung „Deutsches Reich“]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

4. [Frage der Beseitigung der Bezeichnung „Deutsches Reich“]

Unterstaatssekretär Albert weist auf die von dem deutschen Gesandten in Bern übersandte Aufzeichnung von Dr. Max Beer über „Die deutsche Republik im Urteil Frankreichs“ hin6. Das Kabinett erörtert nochmals die Frage, ob es sich empfiehlt, in der Verfassung die Worte „Deutsches Reich“ in „Deutsche Republik“ zu ändern. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Nationalversammlung erst gestern die Änderung abgelehnt hat7, wird beschlossen, in diesem Punkte nicht einzugreifen. Dagegen wird angeregt, das Auswärtige[49] Amt zu ersuchen, in französischen Texten den Begriff Deutsches Reich mit République Allemande wiederzugeben, um die Übersetzung durch Empire zu vermeiden8. Ferner wird das Auswärtige Amt ersucht, möglichst dafür zu sorgen, daß die starken Änderungen im inneren Deutschland, namentlich die rein demokratische und republikanische Regierungsform im Ausland wirklich allgemein bekannt werde.

6

Die Aufzeichnung war mit Anschreiben vom 18. 6. dem AA durch den dt. Gesandten Müller übersandt worden. Sie liegt als Reichsministerialsache in gedruckter Form dem Kabinettsprotokoll bei. UStS Albert hatte dem Druck folgenden Vermerk vom 2. 7. vorangestellt: „Es dürfte sehr zu erwägen sein, ob das Kabinett nicht, falls es diese sehr einleuchtenden Ausführungen für zutreffend hält, sich dafür einsetzt, daß der heutige Beschluß der Nationalversammlung über die Bezeichnung Deutschlands als Reich in der dritten Lesung geändert wird“ (R 43 I /1350 , Bl. 41–43).

7

Diskussion und Beschluß der NatVers. vom 2.7.19 in: NatVers.-Bd. 327, S. 1215 .

8

Auf Antrag des derzeitigen RIM Koch vom 15.1.21 (Der RIM an den RK; R 43 I /1864 , Bl. 247) wird dieser Beschluß von RKab. am 15.3.21 aufgehoben. Siehe dazu diese Edition; Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 204, P. 13.

Extras (Fußzeile):