2.142.1 (bau1p): 1. Durchführung des Abkommens mit General Niessel über die Ablieferung des Materials a) an Litauen, b) an Lettland.

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1. Durchführung des Abkommens mit General Niessel über die Ablieferung des Materials a) an Litauen, b) an Lettland.

Der Reichskanzler machte Mitteilung über die Verhandlungen, die er mit General Niessel geführt habe2 und bei denen er zugesagt habe, daß von hier aus alles geschehen soll, um die vereinbarte Auslieferung des Materials3 durchzuführen. General Niessel habe sich seinerseits bereit erklärt, sich für eine Beendigung des Kriegszustandes mit Lettland4 einzusetzen, sofern wir das Eisenbahnmaterial, das am 24. November 1919 im Besitz Lettlands gewesen sei, herausgeben würden.

2

In der am 4. 1. stattgefundenen Unterredung waren neben den im Kabinettsprotokoll aufgeführten Themen auch Beschwerden der Interall. Baltikumskommission über die Obstruktion ostpr. Behörden bei der Materialabgabe und die Strafverfolgung von Soldaten, die im Baltikum Gewalttaten gegen all. Offiziere begangen haben sollten (vgl. Dok. Nr. 106, Anm. 3), zur Sprache gekommen. Der RK wies Niessel auf die Schwierigkeiten hin, denen sich die RReg. bei ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission gegenüber sähe, „insbesondere müsse sie auf die Mentalität großer Kreise der Bevölkerung wegen der Auslieferungsfrage Rücksicht nehmen“ (Protokoll in: R 43 I /48 , Bl. 191 f.).

3

Siehe dazu zuletzt Dok. Nr. 133, P. 2.

4

Zum Zusammenhang s. Dok. Nr. 137, P. 3. – Auf lettische Anregung hin werden im März 1920 Verhandlungen zur Beendigung des Kriegszustands und zur Regelung der gegenseitigen wirtschaftlichen Ansprüche in die Wege geleitet (Materialien dazu in: R 85  /983  und 987 ; vgl. auch das diesbezügliche dt.-lettische Abkommen vom 15.7.20 in: RGBl. S. 1624 ).

[Es folgen Beschlüsse zur Durchführung der vom Reichskanzler gegebenen Zusagen5.]

5

Einzelheiten, auch zum Fortgang, s. in: R 43  I /48 , 49  und 84 .

Den mit der Ablieferung betrauten Beamten soll eröffnet werden, daß sie persönlich zur Verantwortung gezogen würden, falls die Beschlüsse nicht strikte befolgt werden.

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