2.167.2 (bau1p): 2. Entwurf einer Verordnung, betreffend die Errichtung einer deutschen Kohlenkommission in Essen.

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2. Entwurf einer Verordnung, betreffend die Errichtung einer deutschen Kohlenkommission in Essen1.

1

VOEntw. mit Anschreiben vom 26.1.20 vom RMWiederaufbau dem RK vorgelegt. Über die Kommission schrieb RM Geßler bei dieser Gelegenheit: „Die Dienststelle ist das Gegenstück zu der von dem Feindbund als Unterkommission des Wiedergutmachungsausschusses mit dem Sitz in Essen errichteten Commission des Charbons und hat die Aufgabe, die Einzelheiten der auf Grund der Anlage V zu Teil 8 [Artt. 231 ff.] des Friedensvertrags auszuführenden Lieferungen von Kohlen und Kohlennebenprodukten im Benehmen mit der gegnerischen Organisation festzustellen und die Ausführung der Lieferungen zu veranlassen“ (R 43 I /2184 , Bl. 132 f.).

Die Beratung des Entwurfs wurde abgesetzt, da der Reichswirtschaftsminister nicht zugegen war2. Einstweilen wurde der Reichsminister für Wiederaufbau ermächtigt, bis zur endgültigen Regelung seine Vertreter zu Verhandlungen in Essen zu bevollmächtigen3.

2

Das RWiMin. hatte weitere kommissarische Beratungen der Angelegenheit verlangt. Es legt am 13. 2. einen eigenen VOEntw. vor, der dem RWiM ein größeres Mitspracherecht bei den Entscheidungen der dem RMWiederaufbau unterstehenden Kohlenkommission sichern soll (Der RWiM an den RK, 13.2.20, nebst Anlagen; R 43 I /2184 , Bl. 170–173).

3

Die Kohlenkommission in Essen wird durch eine VO vom 14.2.20 errichtet (RGBl. S. 235 ). Der Text dieser VO folgt dem zuletzt vorgelegten Entw. des RMWiederaufbau (R 43 I /2184 , Bl. 175) und berücksichtigt die Änderungswünsche des RWiM nicht.

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