2.50.2 (bau1p): 2. Prämienanleihe.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

2. Prämienanleihe6.

6

Zur Vorgeschichte vgl. Dok. Nr. 11, Anm. 13 und Dok. Nr. 43, P. 2.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß nach eingehenden Überlegungen die Auflegung einer mit 2% verzinslichen zu 110 rückzahlbaren Prämienanleihe, der außerdem Steuerfreiheit von der Erbschaftssteuer zugesichert werden sollte, möglich sei und den gewünschten Erfolg haben werde. Die geäußerten politischen Bedenken gegen die Aufhebung der Steuerfreiheit glaubte er zerstreuen zu können. Jedenfalls hielt er diesen Weg für zweckmäßiger, als den der Zwangsanleihe, die auch nach Auffassung der von ihm gehörten Sachverständigen einen Erfolg nicht verspräche7.

7

Vgl. dazu die Ausführungen des RFM am 12. und 20. 8. vor der NatVers. über die Möglichkeiten einer Fundierung der schwebenden Reichsschuld in Höhe von derzeit 76 Mrd M. Eine Zwangsanleihe, wie sie die Rbk vorgeschlagen hatte, „wäre von geradezu verheerender Wirkung für unser Wirtschaftsleben, wenn ein hoher Prozentsatz auf jedes deutsche Privatvermögen auferlegt würde. Solange das irgendwie vermieden werden kann, müssen andere Wege […] beschritten werden“. Die Notenpresse in Gang zu setzen, sei kein Ausweg, betonte der RFM (NatVers.-Bd. 329, S. 2366 ). Vor der Auflegung einer freiwilligen Reichsanleihe glaubte das Rbk-Direktorium in einem Schreiben vom gleichen Tag „aufs allerdringendste […] warnen zu müssen“. Angesichts der unsicheren politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Zukunft seien „die Kreise und Schichten, die freiwillig auf eine neue Reichsanleihe zeichnen, sehr eng und begrenzt und die Summen, die damit beschafft werden können, nur gering und für die Gesundung unserer Finanzen ohne nennenswerte Bedeutung“. Ein Mißerfolg einer solchen Anleihe sei aber geeignet, den Kredit des Reichs für lange Zeit schwer zu schädigen (Das Rbk-Direktorium an den RFM, 12.8.19: R 43 I /628 , Bl. 89–94).

Der Preußische Finanzminister hielt gleichfalls die Auflegung einer Prämienanleihe für zweckmäßig und glaubte einer Zwangsanleihe nicht das Wort[198] reden zu sollen, zumal durch eine Ausgestaltung der Ergänzungssteuer dahin, daß der Ergänzungssteuerpflichtige, der nicht einen bestimmten Prozentsatz seines Vermögens in Reichs- oder Staatspapieren angelegt habe, zu einer höheren Steuerstufe für die Ergänzungssteuer herangezogen werden solle, eine Zwangsanleihe sich erübrige.

Der Vorschlag eines Ausbaues der Ergänzungssteuer8 fand den Beifall des Reichsministers der Finanzen, insbesondere weil diese Steuer auch gleichzeitig zur Stützung des Kurses der Anleihen beitragen würde.

8

Siehe dazu den Entw. eines Reichsergänzungssteuergesetzes (Dok. Nr. 138, P. 5).

Wegen der Auflegung der Prämienanleihe empfahl der Preußische Finanzminister, sich nicht nur an die großen Bankiers, sondern insbesondere an die kleinen Provinzbanken zu wenden.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß allgemein gedacht sei, daß auch die Postanstalten als Zeichnungsstellen in Frage kommen sollten und daß Stücke zu 100 und 1000 ausgegeben werden sollten.

Der Pressechef empfahl eine ausgiebige Propaganda, die schlagartig einsetzen müsse, um Erfolg zu haben9.

9

Über die Aktivitäten eines in dieser Angelegenheit gegründeten Ausschusses zur Förderung der Deutschen Spar-Prämienanleihe s. weiteres Material in: R 43 I /2391 , Bl. 57 ff. Am 7.12.19 setzen sich die Reichsminister Schmidt, Bell und Geßler in einer Propagandakundgebung im RT-Gebäude für die Zeichnung der Anleihe ein. Vgl. in diesem Zusammenhang auch den Bericht des NatVers.-Haushaltsausschusses vom 19.4.20 über die Prüfung der Propagandaausgaben für die Spar-Prämienanleihe 1919 (NatVers.-Bd. 343 , Drucks. Nr. 2709 ).

Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf10 zu.

10

Einzelheiten s. Dok. Nr. 43, P. 2, Anm. 8. Die hier genannten Vorlagen werden in den Beratungen des Haushaltsausschusses vereinigt zu dem GesEntw. betr. einen Anleihekredit für das Rechnungsjahr 1919 sowie die Ausgabe von Inhaberpapieren mit Prämien (NatVers.-Bd. 338 , Drucks. Nr. 968 ). In dieser Zusammenstellung wird das Ges. verabschiedet und am 29.8.19 verkündet (RGBl. S. 1491 ).

Extras (Fußzeile):