2.81.1 (bau1p): Aufruf an die Bevölkerung der durch den Friedensvertrag abgetrennten Gebiete.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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RTF

Aufruf an die Bevölkerung der durch den Friedensvertrag abgetrennten Gebiete.

Der vom Reichsminister Dr. David auf Grund vorhandener Entwürfe aufgestellte Aufruf wird angenommen1; er soll jedoch noch einen Zusatz erhalten, in dem die Hoffnung ausgedrückt wird, daß auch den Deutschen das Selbstbestimmungsrecht einst gewährt wird, das ihnen jetzt in ungerechter Weise vorenthalten ist2.

1

Im Anschluß an die Kabinettssitzung vom 13. 10. hatte Pressechef Rauscher RM David die Bitte des RK übermittelt, den Aufruf zu formulieren. Als Unterlagen hatte er einen Entw. der PrStReg., einen Entw. Prof. von Harnacks, dessen Name unerwähnt bleiben sollte, und einen auf dem zweiten Entw. basierenden Vorschlag des AA beigefügt (R 43 I /344 , Bl. 134 bis 146). Der dem RKab. zur Beschlußfassung vorliegende Entw. vereinigt den sprachlich eher spröden Text aus dem AA mit den pathetischen Elementen des pr. Entw. (R 43 I /344 , Bl. 147 f.).

2

Ein entsprechender Zusatz geht als vorletzter Abs. in den endgültigen Aufruf ein. Dieser wird nach dem Inkrafttreten des VV am 10.1.20 in der Tagespresse veröffentlicht (u. a. in: DAZ Nr. 19 vom 11.1.20, Ausschnitt in: R 43 I /345 , Bl. 75; vgl. Schultheß 1920, I, S. 2 f.).

[308] Entgegen den Wünschen der Preußischen Regierung ist das Reichskabinett der Auffassung, daß der vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministeriums ergehende Aufruf von der Preußischen Regierung nicht mitunterzeichnet werden kann. Es empfiehlt der Preußischen Regierung, eine selbständige Aktion in der Landesversammlung vorzunehmen.

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