2.23.4 (bru1p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Stellungnahme zu den Vorschlägen über die Reparationsanleihe.

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[84] 4. Außerhalb der Tagesordnung: Stellungnahme zu den Vorschlägen über die Reparationsanleihe9.

9

Im Haager Abkommen war eine „Übereinkunft über die Mobilisierung für einen Bruchteil des nicht aufschiebbaren Teils der Annuitäten des Neuen Plans“ (RGBl. 1930 II, S. 329 ) getroffen worden. An der internationalen Anleihe in Höhe von 300 Mio Dollar, die bis zum 1.10.30 aufgelegt werden mußte, sollte sich das Deutsche Reich mit einem Drittel beteiligen.

Staatssekretär Dr. Schäffer berichtete über die Verhandlungen, die mit den deutschen Vertretern über eine Sicherstellung der deutschen Tranche der Reparationsanleihe in Höhe von 100 Millionen Dollar geführt worden seien10. Den Antrag, die ungeschützten Annuitäten um diesen Betrag zu erhöhen, habe Deutschland abgelehnt. Das gleiche sei hinsichtlich des Antrages geschehen, die negative Pfandklausel für die verpfändeten Einnahmen auf die Anleihe auszudehnen11. Abgelehnt sei auch der Vorschlag der Gegenseite, die Verpflichtungserklärung von Post und Bahn gegenüber der Reichsregierung als Pfand für die Rückzahlung der Anleihe zu hinterlegen. Bei diesen Entscheidungen sei der Gedanke maßgebend gewesen, daß der Emissionskredit des Deutschen Reichs zerstört würde, wenn für die Anleihe besondere Sicherungen gegeben würden.

10

StS Schäffer referierte den Inhalt eines Telegramms des MinDir. Dorn aus Brüssel über den Stand der Verhandlungen (Telegramm Nr. 20 vom 2.5.30 in R 43 I /672 , Bl. 5–9).

11

Die negative Pfandklausel (Anlage VII des Haager Abkommens, RGBl. 1930 II, S. 191 ) bestimmte u. a., daß die dt. Reg. nur mit Zustimmung der BIZ die Einnahmen aus den Zöllen, der Tabaksteuer, der Biersteuer und der Abgabe für Branntwein für irgendeine andere Anleihe oder einen anderen Kredit belasten durfte.

Ein Vermittlungsvorschlag sei in folgender Richtung gemacht worden: Der Dienst der Anleihe solle unmittelbare und unbedingte Verpflichtung des Reiches sein, obwohl die Erträgnisse der Anleihe für die Reichsbahn und Reichspost Verwendung finden sollten. Das Reich müsse Vorsorge dafür treffen, daß die zum Anleihedienst benötigten Summen von Bahn und Post durch das Reich der Internationalen Bank bereitgestellt würden.

Staatssekretär Dr. Schäffer bat um die Ermächtigung, durch die deutschen Vertreter erklären zu lassen, daß auch diese Fassung den deutschen Wünschen nicht entspreche. Sie bedeute Mißtrauen in die Leistungsfähigkeit des Reichs. Allerdings sei es möglich, daß sich aus der Ablehnung dieses Vermittlungsvorschlages Schwierigkeiten ergeben könnten.

Auch der Reichsminister des Auswärtigen hielt es für möglich, daß dann für die deutsche Tranche ein ungünstiger Emissionskurs oder höhere Zinsen als für die anderen Abschnitte festgesetzt werden könnte. Eine unmittelbare Anleihe von Bahn und Post sei zu bevorzugen. Im Haag seien die Verhandlungen auch in dieser Richtung gedacht gewesen, erst Frankreich habe auf die Einschaltung des Reiches hingewirkt.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich ebenfalls dafür aus, daß auch der Vermittlungsvorschlag abgelehnt werden solle. Die Gegner würden sich damit begnügen, daß Bahn und Post die Anleihe unmittelbar garantieren.

[85] Der Reichsverkehrsminister hielt es ebenfalls für geboten, daß jede Maßnahme vermieden würde, die zu einer Beeinträchtigung des Kredites des Reiches oder von Bahn und Post führen würde. Die Kreditfähigkeit der Reichsbahn insbesondere sei die Voraussetzung für ihre Gesundung.

Im gleichen Sinne äußerte sich Staatssekretär Dr. Sautter für die Reichspost.

Es wurde folgender Beschluß gefaßt:

Die deutschen Vertreter sollen bei den Verhandlungen über die Sicherung der deutschen Tranche der Reparationsanleihe die Vorschläge ablehnen, die von der Gegenseite bisher übermittelt worden sind12.

12

Zum Fortgang der Verhandlungen vgl. Dok. Nr. 31 und Dok. Nr. 36.

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