2.41.5 (bru1p): 5. Finanzlage der Reichsbahn.

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5. Finanzlage der Reichsbahn.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde die Aussprache über die drei Punkte der Tagesordnung, da sie ein einheitliches Ganzes bilden, miteinander verbunden.

Zunächst sprach sich der Reichsarbeitsminister eingehend über die allgemeine Lage der Arbeitslosenversicherung und Erwerbslosenfürsorge, ferner der Krisenfürsorge4 und schließlich der kommunalen Wohlfahrtsfürsorge aus. Er führte aus, daß er bereit sei, dem Kabinett bei nächster Gelegenheit den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorzulegen5. Bei den Vorschlägen des Entwurfs werde er sich in der Hauptsache den Vorschlägen anpassen oder doch wenigstens daran anlehnen, die der Vorstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gemäß Artikel I § 3 Satz 2 des Gesetzes zur Vorbereitung der Finanzreform vom 28. April 19306 vorgelegt habe7. In einzelnen Punkten werde er über diese Vorschläge hinausgehen.

4

Die Krisenfürsorge war eine in Krisenzeiten vom RArbM für bestimmte Bezirke oder Berufe angeordnete längere Unterstützung, die auch auf die aus der ALV ausgesteuerten Erwerbslosen ausgedehnt wurde. Die aus der Krisenfürsorge ausgesteuerten Arbeitslosen wurden von der kommunalen Wohlfahrtsfürsorge übernommen.

5

S. Dok. Nr. 45, P. 8.

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RGBl. I, S. 145.

7

Die Vorschläge der RAfAuA zur Sanierung der ALV vom 15.5.30 befinden sich in R 43 I /2037 , Bl. 214–229.

In der Krisenfürsorge sei bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge über den im Reichshaushaltsplan vorgesehenen Betrag von 150 Millionen hinaus mit einem Mehrbedarf von 150 Millionen zu rechnen. Die Wohlfahrtsfürsorge belaste bei dem gegenwärtigen Stand der Arbeitslosigkeit die Städte z. T. weit über ihre Leistungsfähigkeit hinaus. Er erwäge den Gedanken, die Krisenfürsorge und die Wohlfahrtsfürsorge zu einer neuen Sonderfürsorge zu verbinden.[166] Schwierigkeiten mache dabei insbesondere die Verteilung der Lasten. Wenn Reich und Gemeinden die Lasten dieser neuen Sonderfürsorge je zur Hälfte aufgebürdet würden, sei dies für verschiedene Gemeinden kaum zu tragen. Bevor er zu bestimmten Vorschlägen komme, wolle er mit Preußen und mit den Städteorganisationen über das Problem verhandeln. Heute könne er nur erklären, daß für den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes in der Krisenfürsorge der genannte Fehlbetrag von 150 Millionen noch zu decken sei.

Ferner legte der Reichsarbeitsminister dar, daß es unbedingt notwendig sei, das Problem der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge anzupacken. Die zu entscheidende Frage sei die, wie man Arbeitsgelegenheit schaffe, ohne den Etat zu belasten. Er denke an eine 5%ige Erhöhung der Hauszinssteuer, die rund 100 Millionen bringen werde. Dieser Betrag könne für Wohnungsbauzwecke verfügbar gemacht werden. Ferner könne man Schatzanweisungen lombardieren und schließlich auch an eine weitere Veräußerung des Reichsbesitzes an Reichsbahnvorzugsaktien denken. Jedenfalls sei es notwendig, die Arbeitsbeschaffungsfrage in eine Hand zu bekommen. Er beabsichtige, die Frage im kleineren Kreise mit dem Finanzministerium und mit den Städteorganisationen weiter zu besprechen.

Der Reichsverkehrsminister berichtete anschließend über die Finanzlage der Reichsbahn. Er erklärte, es sei mit einer Minderung der Einnahmen in Höhe von 600 Millionen für das laufende Jahr zu rechnen. Daher sei er der Ansicht, daß aus der Beförderungssteuer nicht mehr als 300 Millionen an das Reich abgeführt werden könnten. Durch Drosselung der Ausgaben und Beschaffungen glaube die Reichsbahn das Defizit auf 365 Millionen mindern zu können. Nach Ansicht der Hauptverwaltung werde die Personentariferhöhung der Reichsbahn kaum einen Mehrbetrag bringen.

Der Reichsverkehrsminister stellte demgegenüber fest, daß er noch immer den Mehrbetrag aus dem Personentarif auf 70 bis 80 Millionen schätze.

Der Reichsverkehrsminister erklärte endlich, daß er die Wirtschaftspolitik der Reichsbahn nicht billigen könne. Er glaube, daß die Reichsbahn die volkswirtschaftlichen Interessen nicht genügend berücksichtige. Dies äußere sich in ihrer Tarif- wie auch in ihrer Gehälterpolitik. In einer Chefbesprechung beabsichtige er demnächst, diese Verschiedenheit der Auffassungen mit den leitenden Herren der Reichsbahn zu erörtern.

Der Reichsminister der Finanzen sprach darauf über die Lage des Reichshaushalts. Er erklärte, daß er bei der Arbeitslosenversicherung für den Fall der Beibehaltung der gegenwärtig bestehenden Regelung8 mit einem Mehrbedarf von 455 Millionen rechne. Dazu komme der von dem Reichsarbeitsminister angemeldete Mehrbedarf von 150 Millionen für die Krisenfürsorge und ferner ein geschätzter Ausfall von 136 Millionen bei den Steuern und Zöllen. Diese Summen zusammen ergäben ein Defizit von 741 Millionen. Wenn der Vorschlag des Reichsverkehrsministers, die von der Reichsbahn abzuliefernde Beförderungssteuer auf 300 Millionen zu beschränken, durchgeführt werde, erhöhe sich das Defizit um weitere 50 Millionen. Fraglich bleibe darüber hinaus,[167] welche Beträge für die Abdeckung des Defizits der Reichsbahn zur Verfügung gestellt werden müßten. Er erinnere nur daran, daß das Reich die Verzinsung der Vorzugsaktien der Reichsbahn-Gesellschaft garantiert habe, und aus dieser Garantie möglicherweise Anspruch genommen werde, wenn die Abdeckung des Defizits bei der Reichsbahn nicht gelinge.

8

Vgl. Dok. Nr. 9, P. 1, Anm. 8 und RGBl. 1930 I, S. 145 .

Der Reichskanzler zog aus den Darlegungen der drei Minister die Schlußfolgerung, daß für die Behebung der geschilderten Fehlbeträge Mittel und Wege gefunden werden müßten. Er bezifferte das Gesamtdefizit auf rund 900 Millionen, nämlich 736 Millionen Fehlbetrag im Etat, 50 Millionen Ausfall an der Beförderungssteuer und rund 120 Millionen Zuschußbedarf der Reichsbahn. Er verbreitete sich sodann über die möglichen Ursachen dieser Fehlbeträge, die er in der Hauptsache der unbestreitbaren Weltwirtschaftskrise zuschrieb. Er meinte, daß sich das Kabinett vor der Erschließung neuer Steuerquellen unbedingt darüber klar sein müsse, ob das zur Zeit erreichte Preisniveau dauernd sei, oder ob es sich nur um eine vorübergehende Konjunkturerscheinung handele. Wenn die Preisentwicklung weiter rückläufig sei, müsse man selbstverständlich weitschauender Vorsorge treffen, damit man nicht im Herbst vor neuen Fehlbeträgen und damit vor erneuten Erschütterungen der öffentlichen Finanzpolitik stehe.

Der Reichsminister der Finanzen legte dar, daß der Entschluß für die Wahl der Deckungsmöglichkeiten überaus schwierig sei. Er meinte, daß die Neubelastungen der Wirtschaft, die zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung notwendig seien und nur dann getragen werden könnten, wenn gleichzeitig eine entsprechende Entlastung bei der Krankenversicherung eintrete. Er regte daher an, daß die Reform der Krankenversicherung, von der die Wirtschaft eine erhebliche Entlastung erwarte, möglichst gleichzeitig mit der Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung in Kraft trete. Ferner glaubte der Reichsminister der Finanzen mit einem Deckungsprogramm nur im Zusammenhang mit der Verabschiedung des in Vorbereitung befindlichen Ausgabensenkungsgesetzes und Sparprogramms9 hervortreten zu können. Ein Teil des Defizits könne durch Ersparnisse aus dem Etat in Höhe von 50 Millionen gedeckt werden. Der Abschluß des Jahres 1929 sei um 35 Millionen besser ausgefallen, wie ursprünglich angenommen. Dieser Betrag stehe also zur Verfügung. Der an 50 Millionen fehlende Betrag von 15 Millionen müsse noch durch Streichungen erreicht werden. Weiter hoffe er, einen Teil des Defizits durch den Verkauf von Reichsbahn-Vorzugsaktien tilgen zu können. Sodann beabsichtige er eine Erhöhung der Mieten um 5% vorzuschlagen. Der Ertrag dieser Maßnahme in Höhe von rund 100 Millionen solle aber nicht für den Etat verwendet werden, sondern ausschließlich dem Baumarkt zur Errichtung von Wohnungen zugeführt werden. Auf diese Weise hoffe er, die Aufwendungen für die Arbeitslosen wirksam senken zu können. Ein weiterer Betrag von 50 Millionen lasse sich aus der Zigarettensteuer herausholen. Alles in allem glaube er, abgesehen von den Aufwendungen für die Reichsbahn, die er nicht in Rechnung gestellt habe, neue Einnahmequellen für 150 Millionen noch[168] suchen zu müssen. Zur Verfügung stehe in erster Linie die Möglichkeit der Erhöhung der Biersteuer um 25% oder die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 1%. Er halte es für das richtigste, daß die Reichsregierung versuche, eine Ermächtigung zur Erschließung neuer Steuerquellen anzustreben, von der sie je nach der zukünftigen Entwicklung Gebrauch zu machen haben werde.

9

S. Dok. Nr. 47, P. 4.

Beschlüsse zur Sache wurden nicht gefaßt.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers soll in der Verlautbarung für die Presse gesagt werden, daß das Reichskabinett sich über die Deckungsvorlagen zu Beginn der kommenden Woche gleichzeitig mit der Verabschiedung des Ausgabensenkungsgesetzes schlüssig werden würde10.

10

Text der amtlichen Verlautbarung im Vorwärts Nr. 246 vom 28.5.30 und in den MNN Nr. 145 vom 28.5.30.

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