2.70.3 (bru1p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf eines Bürgersteuergesetzes.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf eines Bürgersteuergesetzes.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß der Entwurf eines Bürgersteuergesetzes den darüber getroffenen Vereinbarungen entspreche12. Er enthalte insbesondere die Bestimmung, daß die Wohlfahrtsunterstützungsempfänger von der Steuer ausgenommen werden könnten.

12

S. Dok. Nr. 69, Anm. 2. Der Reichsstädtebund forderte in zwei Schreiben die Übernahme der Wohlfahrtsfürsorge auf das Reich, da die Einführung der Bürger- und Schankverzehrsteuer nur ein Notbehelf sei (Schreiben Dr. Haekels vom Reichsstädtebund an den RK vom 11. und 12.7.30 in R 43 I /2406 , Bl. 283–285).

Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden.

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