1.28 (bru2p): Nr. 280 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über die Besprechung des Staatssekretärs Pünder mit Vertretern der Landvolkpartei. 14. April 1931

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 14). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 280
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über die Besprechung des Staatssekretärs Pünder mit Vertretern der Landvolkpartei. 14. April 1931

R 43 I /1021 , Bl. 161–163

Staatssekretär Dr. Pünder empfing am 14. April die Abgeordneten Dr. Gereke, Hepp und Baur sowie den Geschäftsführer der Landvolk-Partei Dr. Wernick auf ihren Wunsch.

Sie brachten zunächst Beschwerden über das Vorgehen preußischer Polizeibehörden gegen das Volksbegehren1 auf Grund der Notverordnung2 vor, insbesondere die Aufhebung der Versammlung in Dortmund, wo Hugenberg sprechen sollte3, das Redeverbot für Duesterberg, Halle4 und das Verbot der Stahlhelmzeitung auf drei Monate5. Sie baten dringend, daß die Reichsregierung von dieser Verwaltungspraxis abrücken möge und dies in der Öffentlichkeit[1015] zu erkennen gebe6; anderenfalls seien starke politische Wirkungen zu befürchten, die sich insbesondere bei der Frage der Einberufung des Reichstags, im Kampf gegen die Reichsregierung, und schließlich auch den Reichspräsidenten, zeigen würden.

1

Volksbegehren des Stahlhelms über die vorzeitige Auflösung des Pr. LT (s. Dok. Nr. 257, Anm. 6).

2

VO des RPräs. zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 79 ).

3

Die DNVP-Versammlung in Dortmund am 12.4.31 war nach der Rede Hugenbergs aufgelöst worden (DAZ Nr. 163–164 vom 14.4.31).

4

Eine Bismarckfeier des Stahlhelms in Halle mit Duesterberg als Redner war am 1.4.31 aufgelöst worden (DAZ Nr. 147–148 vom 2.4.31; Protesttelegramm Duesterbergs an RK vom 1.4.31 in R 43 I /2701a , Bl. 19; vgl. Bericht des PrIMin. über die Versammlung in Abschrift, a.a.O., Bl. 52–53).

5

Der Berliner Polizei-Präs. Grzesinski hatte die Stahlhelmzeitung bis zum 9.7.31 verboten (DAZ Nr. 159–160 vom 11.4.31).

6

Gegen die Handhabung der NotVO durch die pr. Polizei protestierten auch die DVP (Telegramm Dindeldeys vom 15. 4., R 43 I /2701a , Bl. 49), der ChrSVD (Schreiben Simpfendörfers vom 17. 4., a.a.O., Bl. 54–55) und die WP (Schreiben von Drewitz vom 18.4.31, R 43 I /2685 , Bl. 15). Vgl. auch Dok. Nr. 281.

Staatssekretär Dr. PünderPünder gab vertraulich ein Bild über die Verhandlungen, die in der Angelegenheit bisher stattgefunden haben. In erster Linie handele es sich um das Verbot der Stahlhelmzeitung. Es sei auf Grund von Angriffen erlassen worden, die allerdings außerordentlich scharf gewesen seien. Die Preußische Regierung sei als „bester Freund der Franzosen“ bezeichnet worden. Der Polizeipräsident von Berlin habe das Verbot in Verbindung mit Staatssekretär Abegg erlassen. Minister Severing sei nicht beteiligt worden. Das Verbot sei auf das Republikschutz-Gesetz7 und die Notverordnung gestützt. Dadurch sei die Rechtslage kompliziert. Die Entscheidung stehe, soweit es sich um die Begründung nach dem Republikschutz-Gesetz handele, einem Zivilsenat des Reichsgerichts zu8.

7

Gesetz zum Schutz der Republik vom 25.3.30 (RGBl. I, S. 91 ).

8

Vgl. § 9 des Republikschutzgesetzes (RGBl. 1930 I, S. 93 ) sowie die VO über das Verfahren in Verwaltungssachen auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 3.4.30 (RGBl. I, S. 130 ).

Im übrigen sei die Begründung der Beschwerdeentscheidungen in Verhandlungen mit dem Reichsministerium des Innern bereits festgelegt gewesen9.

9

Vgl. die 1. VO zur Durchführung der VO zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 30.3.31 (RGBl. I, S. 129 ).

In dem Briefe der Reichsregierung, mit dem sie die Beschwerde weitergeben werde, solle deutlich erkennbar dem vorgetragenen Wunsche entsprochen werden. Die Beschwerde liege allerdings noch nicht formell vor. Der „Stahlhelm“ habe bisher nur ein politisches Manifest eingereicht10. Er müsse sich mit der Beschwerde an den preußischen Polizeipräsidenten in Berlin wenden. Es sei bereits Sorge dafür getragen, daß sie sofort weitergehe, wenn sie der Reichsregierung weitergereicht werde.

10

Das Beschwerdeschreiben des Stahlhelms vom 13.4.31 über das Zeitungsverbot und andere Behinderungen bei der Durchführung des Volksbegehrens befinden sich in R 43 I /2735 , Bl. 292–299.

Heute fänden bei dem Polizeipräsidenten von Berlin streng vertrauliche Verhandlungen darüber statt, ob er veranlaßt werden könne, von sich aus einzugreifen.

Die Auswirkung der Notverordnung auf das Volksbegehren sei bei ihrem Erlaß nicht zu übersehen gewesen. Niemand habe erwartet, daß die Polizeibehörden einen in dieser Richtung bedenklichen Gebrauch von ihr machen würden. Bei der Formulierung hätten sogar Widerstände von sozialdemokratischer Seite überwunden werden müssen, weil sie in erheblicher Weise dem Kampfe gegen die Gottlosenpropaganda dienen sollte.

[1016] Eine Verlautbarung über diese Tatsache oder die Stellungnahme der Reichsregierung zu der Exekutive in Preußen allgemein würde jetzt die Lage unnütz erschweren. Sie könne nicht ohne Fühlungnahme mit dem Reichskanzler erfolgen. Am 15. April würde die Lage so geklärt sein, daß gegebenenfalls eine Mitteilung in die Öffentlichkeit gelangen könne; anderenfalls würde mit Dr. Wernick telephonisch die Verbindung aufgenommen werden.

Zur Frage der agrarpolitischen Maßnahmen führte Präsident HeppHepp aus, daß Zollerhöhungen und Holzzölle sachlich dringend geboten seien. Politisch müßten sie alsbald beschlossen werden, wenn nicht die Beruhigung wieder gefährdet werden sollte, die in weiten Teilen der ländlichen Bevölkerung, zum Schaden der Deutschnationalen und der Nationalsozialisten, eingesetzt habe. Solle sie fortschreiten, müßten in kürzester Frist eine Anzahl durchgreifender Maßnahmen auf Grund des Zollermächtigungs-Gesetzes11 beschlossen werden, insbesondere ein Butterzoll von 80 RM, Zollerhöhungen für Schweine, Rindfleisch, Schweinefleisch und Festsetzung von Holzzöllen. Das Ansehen des Reichskanzlers, das auch bis in die Kreise der Deutschnationalen sehr gewachsen sei, hinge davon ab. Die Politik des Ministers Schiele müßte unterstützt werden. Die Entscheidung werde in starkem Maße beim Reichskanzler liegen.

11

Gesetz über Zolländerungen vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 101 ).

Die Enttäuschung in der Landbevölkerung sei insbesondere deswegen bereits erheblich, weil vor Ostern schon angekündigt worden sei, daß Zollmaßnahmen unmittelbar, andere kurz nach dem Fest bevorständen. Die Erhöhung des Roggenpreises von 7,50 RM auf 9,50 RM habe sich draußen günstig ausgewirkt.

Staatssekretär Dr. PünderPünder sagte zu, die Ausführungen dem Reichskanzler mitzuteilen, dessen Grüße er übermittelte. Er wies darauf hin, daß der Reichskanzler im Sinne der Forderungen positiv eingestellt sei und sie in dem großen Rahmen eines Generalplanes zur Sanierung der Landwirtschaft, der Standardisierung, der Überwachung im Genossenschaftswesen und der Zinsfrage machen werde. Zusicherungen über den Zeitpunkt seien nicht gegeben. Der Versuch, noch vor Ostern eine Entscheidung des Reichskabinetts herbeizuführen, sei an der Abwesenheit maßgebender Minister, die dringend erholungsbedürftig waren, gescheitert12. Auch das schriftliche Verfahren, das beabsichtigt gewesen sei, habe sich nicht durchführen lassen, weil Minister Schiele sich mit einem Schweinezoll von 36 RM nicht begnügen konnte und ein höherer nur von mündlichen Verhandlungen zu erwarten war13. Wegen des Antrages auf Erhöhung des Butterzolles sei der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sich noch nicht schlüssig, wie er taktisch vorgehen solle, ob er ihn mit den anderen Vorschlägen oder nach deren positiver Erledigung fordern werde.

12

S. Dok. Nr. 277, P. 1.

13

S. Dok. Nr. 279.

Der beiliegenden Pressenotiz stimmten die Vertreter der Landvolk-Partei zu, nachdem zugesagt worden war, sie in der Richtung auf die allgemeine Aussprache zu ergänzen14.

14

Die Pressenotiz wurde von WTB Nr. 769 am 14.4.31 veröffentlicht (R 43 I /1021 , Bl. 165).

[1017] Präsident GerekeGereke führte darauf Klage, daß bei den Verhandlungen über Ausführungsbestimmungen über das neue Osthilfegesetz die Zusage des Ministers nicht eingehalten werde, der die Beteiligung oder doch Anhörung landwirtschaftlicher Sachverständiger, wie der Herren von Zitzewitz und v. Flemming, versprochen habe. Aktenmäßiges Material hierüber werde er noch einreichen. Er bat, ihm nachzugeben. – Das wurde in Aussicht gestellt. Auch soll mit der Oststelle sofort wegen der Zuziehung von Sachverständigen die Fühlung aufgenommen werden.

F.[eßler]

Extras (Fußzeile):