1.175 (bru3p): Nr. 689 Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die Besprechung wegen der finanziellen Notlage Preußens, 1. März 1932.

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[2343] Nr. 689
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die Besprechung wegen der finanziellen Notlage Preußens, 1. März 1932.

R 43 I /2289 , Bl. 39–42

Heute nachmittag fand beim Herrn Reichskanzler eine abschließende Besprechung über die 100 Millionen-Hilfe statt, die seitens Preußens zur Ausbalancierung seines Haushaltsplanes 1932 vom Reich erbeten wird1.

1

Vgl. hierzu Dok. Nr. 660.

Reichsseitig nahmen außer dem Reichskanzler Reichsfinanzminister Dietrich, Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald und der Unterzeichnete und

seitens der Preußischen Staatsregierung Ministerpräsident Braun, Finanzminister Klepper und Staatssekretär Weismann teil.

Einleitend erbat der Preußische Ministerpräsident Klarheit über die Frage, da die Preußische Staatsregierung ihre Etatsberatungen abschließen und den Haushaltsplan alsbald dem Landtag vorlegen müsse2. In Übereinstimmung mit dem Reichsfinanzminister äußerte sich der Reichskanzler etwa folgendermaßen:

2

Die Pr. StReg. legte dem LT am 15.3.32 den Haushaltsentw. vor (Schultheß 1932, S. 60).

Eine endgültige Erklärung des Reichskabinetts liege noch nicht vor und könne alsbald auch noch nicht gegeben werden. Für die Reichsregierung stünden die Fragen der Umgestaltung der Sozialversicherung, der Förderung der Siedlung und der Arbeitsbeschaffung etatsrechtlich in einem engen Zusammenhang. Diese Fragen könnten jedoch vor der Reichspräsidentenwahl nicht abschließend geklärt werden3. Nur bei Aufstellung eines solchen Gesamtplanes werde es möglich sein, die für Preußen vorgesehenen 100 Millionen in den Reichsetat einzustellen. Er erkläre hiermit aber in Übereinstimmung mit dem Reichsfinanzminister, daß in diesem Gesamtrahmen die für Preußen bestimmten 100 Millionen als Gegengabe für die preußischen Siedlungsanteile vorgesehen seien.

3

Vgl. die Beratungen des RKab. seit dem 2.5.32 (Dok. Nr. 732).

Die preußischen Herren erklärten sich mit dieser Erklärung des Reichskanzlers einverstanden und hatten Verständnis dafür, daß angesichts der völlig ungeklärten politischen Lage über die Zahlungstermine noch nicht abschließend gesprochen werden könne.

Vorstehende Erklärung der Reichsregierung wurde in der heutigen Aussprache noch an zweite Voraussetzung geknüpft, deren Erfüllung auf preußischer Seite liege. Reichsarbeitsminister Stegerwald führte aus, daß es an sich mit der Abgabe der preußischen Siedlungsanteile an das Reich noch nicht allein getan sei. Da zu dem Gesamtprogramm eine kraftvollere Ingangbringung der Siedlung gehöre, sei unbedingte Voraussetzung, daß durch die einstweilen noch bei der preußischen Kulturverwaltung liegenden Zuständigkeiten keine bürokratischen Schwierigkeiten in der Durchführung entstehen dürften. Das Verlangen der Überführung der preußischen Kulturverwaltung in die Reichsverwaltung wolle er heute nicht ausdrücklich stellen, sondern sei damit einverstanden, daß während des ersten Jahres zunächst[2344] praktische Erfahrungen gesammelt werden müßten. Durch Verhandlungen zwischen Reich und Preußen aufgrund der so gewonnenen Erfahrungen müsse aber sichergestellt werden, daß zum 1. April 1933, spätestens aber zum 1. Oktober 1933, die etwa erforderlich werdende Behörden-Umorganisation durchgeführt sei4.

4

Die vorstehende Erklärung wurde auf ausdrücklichen Wunsch des RArbM eingefügt, der diesen Text der Rkei mit Schreiben vom 3.3.32 übersandte (R 43 I /2289 , Bl. 49–50).

Ministerpräsident Braun gab hierzu Erklärungen ab, die die Herren der Reichsregierung befriedigten. Er stimmte völlig darin überein, daß Siedlung notwendig sei und unter keinen Umständen an bürokratischen Schwierigkeiten und Überschneidung von Zuständigkeiten scheitern dürfe. Nach dieser Richtung gäbe er gern jede Zusicherung, daß solche Schwierigkeiten, die künftig dem Reiche in der praktischen Durchführung vielleicht entstünden, in den dann auch von ihm gewünschten Verhandlungen zwischen Reich und Preußen sofort behoben werden müßten, die Reichsregierung könne sich absolut darauf verlassen, daß die Preußische Staatsregierung und namentlich auch er persönlich hier mitziehen würden und, soweit die Behördenorganisation in Betracht komme, sich der vom Reich betriebenen Siedlung keine Schwierigkeiten in den Weg stellen dürften5.

5

S. Dok. Nr. 690.

Auf der so gewonnenen Basis wird nunmehr der Preußische Finanzminister die 100 Millionen als Abschlußsumme in den preußischen Haushaltsplan 1932 einsetzen6.

6

Der Pr.MinPräs. Braun wandte sich am 3.6.32 in derselben Angelegenheit an RK v. Papen (R 43 I /2289 , Bl. 60). Am 7.6.32 fand zwischen Reich und Preußen eine Besprechung statt, in der die Vertreter des Reichs sich für außerstande erklärten, 100 MioRM zur Verfügung zu stellen; der pr. FM Klepper erklärte daraufhin, Preußen werde sich selbst helfen (Aufzeichnung des StS Zarden, R 43 I /2289 , Bl. 63–66).

Pünder

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