2.156.2 (cun1p): 2) Zuschüsse zu den Buchdruckerlöhnen im besetzten Gebiet aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Zuschüsse zu den Buchdruckerlöhnen im besetzten Gebiet aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns bittet, daß den Buchdruckern im besetzten Gebiet, wie in der letzten Zeit, eine Zulage aus Reichsmitteln gewährt werde7.

7

Um Lohnstreitigkeiten im Buchdruckergewerbe beizulegen, war den Buchdruckern Anfang März für zunächst drei und dann nochmals fünf Wochen eine Zulage aus der Erwerbslosenfürsorge gezahlt worden. Nach Ablauf dieser Frist hatten die Arbeitgeber das RArbMin. ersucht, die Zulagen weiterhin aus Reichsmitteln zu zahlen, da insbesondere die kleineren Druckereien dazu nicht in der Lage seien, die Buchdrucker aber im Falle der Nichtzahlung mit Streik drohten. Das RArbMin. befürwortete aus politischen Gründen eine vorläufige Weiterzahlung. Da das RFMin. widersprach, erbat RArbM Brauns mit Schreiben vom 2. 5. eine Entscheidung durch Chefbesprechung bzw. Kabinettsbeschluß (R 43 I /2028 ).

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes regt an, von einem formellen dahingehenden Beschluß Abstand zu nehmen.

Die Reichsregierung ist sich darüber einig, daß ein formeller Beschluß der erwähnten Art nicht gefaßt werden soll, daß jedoch den Angestellten im Buchdruckereigewerbe im besetzten Gebiet, wie bisher, Zuschüsse aus Reichsmitteln gewährt werden sollen.

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