2.211.3 (cun1p): 3) Erhöhung der Preise der Reichsgetreidestelle für das von Ihr zur Markenbrotversorgung abgegebene Getreide (Rundschreiben des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Juli 1923 – I/4. 2568 –).

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[629] 3) Erhöhung der Preise der Reichsgetreidestelle für das von Ihr zur Markenbrotversorgung abgegebene Getreide (Rundschreiben des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Juli 1923 – I/4. 2568 –).

Dem Antrage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, den Abgabepreis der Reichsgetreidestelle auf z. Z. 2 400 000 M für die Tonne Getreide zu erhöhen, wird zugestimmt4.

4

Mit Schreiben vom 3. 7. hatte Luther das Kabinett darauf hingewiesen, daß der freie Getreidepreis am 30. 6. auf etwa 6,75 Mio M, also rd. das 8½fache des Abgabepreises der Reichsgetreidestelle gestiegen war. Eine Erhöhung auf 2,6 Mio M erschiene ihm „erträglich und zweckmäßig“, doch glaube er, bei der unsicheren Valutalage um eine spätere erneute Erhöhung ohnehin nicht herumzukommen und schlage daher zunächst einmal eine Erhöhung auf 2 Mio M vor. Wirksam werde die Erhöhung zum 23. 7. (R 43 I /1262 , Bl. 229-231). Wever vermerkte zu dem Antrag am 6. 7.: „M. E. kann man auf mehr als 2 Mio M jetzt wohl nicht gehen, wenn dies überhaupt mit Rücksicht auf die Gesamtlage tragbar ist. Man müßte jedenfalls die neue Lohnerhöhung so wählen, daß sie dann zeitlich mit dem erhöhten Preis zusammenfällt.“ (R 43 I /1262 , Bl. 232).

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