2.240.1 (cun1p): 1) Verfassungsfeier in Bayern. (Schreiben des Reichsministers des Innern vom 5. August 1923 I 5662-Rk 8746)

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Verfassungsfeier in Bayern. (Schreiben des Reichsministers des Innern vom 5. August 1923 I 5662-Rk 8746)1

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In seinem Rundschreiben an die RM führte Oeser am 5. 8. aus: „Wie Herr StS Stieler telefonisch mitteilt, hat die bayerische Regierung die Reichsbehörden in München wissen lassen, daß sie von einer Feier des Verfassungstages mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit absähe; die Leiter der Reichsbehörden haben darauf die Ansicht vertreten, daß unter diesen Umständen eine würdige gemeinsame Feier auch von ihnen nicht veranstaltet werden könne. Von einer näheren Äußerung zu der Stellungnahme der bayerischen Regierung und zu der unterschiedlichen Behandlung der großen Turn- und Sportfeste in München sehe ich an dieser Stelle ab. Ich halte es aber für angezeigt, daß die Reichsbehörden das Prinzip auf geeignete Weise wahren. Ich empfehle daher, falls nicht weitergehende Beschlüsse gefaßt werden sollten, etwa in der Weise vorzugehen, daß die Leiter der größeren Reichsbehörden angewiesen werden, ihre Beamten zur Verlesung der Kundgebung, welche der Herr RPräs. zum 11. 8. erlassen wird, zu versammeln. Dies könnte mit einem früheren Dienstschluß der Behörden verbunden werden. Außerdem würden die Reichsbehörden, wie bereits vom Kabinett beschlossen [Dok. Nr. 223], in den Reichsfarben flaggen.“ (R 43 I /570 , Bl. 196 und 2218, R 43 I /2218 , Bl. 6).

v. Haniel berichtet am 11. 8., daß der Verfassungstag von der Reichsvertretung München in der angeordneten Weise begangen wurde; weiterhin: „Flaggenschmuck in den Reichsfarben hatten lediglich die in München befindlichen Reichsbehörden angelegt, während die bayerischen Behörden in den Landesfarben geflaggt hatten.“ (R 43 I /2233 , S. 37 und 570, R 43 I /570 , Bl. 212). Zur Stellungnahme v. Knillings zum Verfassungstag s. Dok. Nr. 217.

Dem Vorschlag des Reichsministers des Innern wurde zugestimmt2.

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Ursprünglich folgte: „Im übrigen wurde gerügt, daß in den Staatszeitungen eine Veröffentlichung des Programms über die Verfassungsfeier erfolgt sei.“ Dieser Satz wurde gestrichen.

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