2.69.5 (cun1p): 5) Bereitstellung eines Kredites von 30 Milliarden Mark für die Zuckerwirtschaftsstelle. [abgesetzt]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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5) Bereitstellung eines Kredites von 30 Milliarden Mark für die Zuckerwirtschaftsstelle. [abgesetzt]

6) Außerhalb der Tagesordnung berührte Staatssekretär Stieler die Frage des Transports fremder Arbeiter durch Deutschland1. Es seien Beschwerden eingelaufen darüber, daß das Auswärtige Amt sich dieser Beförderung nicht mehr widersetze2.

1

Diese Frage hatte das Kabinett am 5. 2. beschäftigt (Dok. Nr. 64, P. 3).

2

Am 7. 2. hatte das AA, Abt. Polen, dem RVMin. mitgeteilt: „Nach Auffassung des AA würde Verhinderung der Polentransporte für Wiederaufbau Frankreichs durch Deutschland gegen die Bestimmungen des Friedensvertrages verstoßen. Es besteht kein Anlaß zu der Annahme, daß diese Transporte bestimmt sind, als Streikbrecher im Ruhrgebiet verwendet zu werden. Es wird daher dringend gebeten, um Komplikationen zu verhindern, die Transporte nach wie vor durchzuführen.“ (R 43 I /207 , Bl. 21). Der RK schließt sich lt. Vermerk Wevers vom 8. 2. der Auffassung des AA an; der Entwurf einer entspr. Mitteilung an den RIM, RVM und PrIM wird jedoch nicht ausgefertigt (R 43 I /207 , Bl. 19, 23).

Staatssekretär von Maltzan erklärt, daß dem nicht so sei. Die Richtlinien, die das Auswärtige Amt herausgegeben habe, seien klar und eindeutig und hätten folgenden Inhalt:

1.

Sämtlichen fremden Arbeitern, die ins Ruhrgebiet wollten, würden die Pässe verweigert.

2.

Diejenigen, die von französischen Firmen für das Innere von Frankreich angeworben seien, müßten nach dem Friedensvertrage durchgelassen werden. Die Gewerkschaften seien der Auffassung, daß keine Gefahr dafür bestehe, daß diese Leute auf Umwegen ins Ruhrgebiet geschafft und dort zur Verwendung gelangten. Der äußerst komplizierte Betrieb im Ruhrgebiet lasse eine Verwendung fremder, mit dem Betriebe nicht vertrauter Arbeiter nicht zu.

3.

[233] Es würde eine scharfe Prüfung der Pässe aller Durchreisenden angeordnet.

Das Auswärtige Amt wird diese Richtlinien dem Verkehrsministerium noch schriftlich mitteilen3.

3

Der Rkei übersandte das AA die Richtlinien für Ein- und Durchreisegenehmigungen unter dem 8. 2. (R 43 I /207 , Bl. 122).

7) Außerhalb der Tagesordnung führte Staatssekretär Müller an, ihm sei mitgeteilt worden, daß das Reichspost- und Verkehrsministerium die Abgabe von Beamten an die übrigen Verwaltungen sistiert hätten. Da ein Kabinettsbeschluß die Abgabe regele, halte er es nicht für möglich, daß ein einzelnes Ressort nunmehr eine gegenteilige Auffassung vertrete.

Es wurde beschlossen, die Frage in einer der nächsten Kabinettssitzungen zu klären4.

4

Geschieht am 13. 2. (Dok. Nr. 74, P. 5).

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