2.130.1 (feh1p): 1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Vertrag zwischen dem deutschen Reiche und Danzig über die Regelung von Optionsfragen.

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1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Vertrag zwischen dem deutschen Reiche und Danzig über die Regelung von Optionsfragen.

[Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu]2.

2

Es war dies der GesEntw. zur Ausführung der Art. 105 und 106 VV. Danach konnten die Staatsbürger der freien Stadt Danzig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Vertrages für die dt. Reichsangehörigkeit optieren. Siehe dazu RT-Drucks. Nr. 1270, Bd. 365 ; RT-Bd. 346, S. 1956  und den endgültigen Text des Gesetzes, RGBl. 1921, S. 1607  f.

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