2.224.1 (feh1p): Innere Lage.

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Innere Lage1.

1

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 221 und Dok. Nr. 222.

Reichskommissar Kuenzer berichtet über die Lage in Mitteldeutschland. Gelegentlich der Mitteilung, daß Oberst v. Klüfer2 sich abfällig über den angeblichen Amnestieerlaß des Oberpräsidenten Hörsing geäußert habe3, erklärte Minister Severing, daß er solche abfällige Äußerung nicht dulden, sondern im Interesse der Disziplin ahnden werde. Übrigens habe nicht Hörsing die Amnestie zugesagt, sondern der Major der Sicherheitspolizei, an den sich die Kommunisten zur Verhandlung gewandt haben4. Es entspinnt sich eine längere Aussprache darüber, ob ein Vorgehen gegen den Oberst berechtigt sei. Dabei wird[621] allseitig [eine] geeignete Bekanntmachung gewünscht, daß Hörsing an dem Amnestieversprechen nicht beteiligt sei, da hierüber auch das Kabinett bisher im Irrtum gewesen sei. Minister Severing sagt zu, bei einer etwaigen Untersuchung gegen Oberst v. Klüfer auf die Mitteilungen im Kabinett nicht einzugehen und gegen ihn wegen bloßer dienstlicher Äußerungen gegenüber dem Abgesandten des Reichsministers des Innern nicht vorzugehen.

2

Polizeioberst v. Klüfer stand an der Spitze der Polizeitruppen, die dem RegPräs. von Merseburg zur Niederwerfung des Aufstandes beigegeben waren (Denkschrift des PrIMin., S. 10; R 43 I /2712 , Bl. 178).

3

Kurz zuvor hatte die Presse gemeldet, daß der sächs. OPräs. Hörsing den Aufständischen eine Amnestie zugesichert habe. Hörsing sollte erklärt haben, daß, wer seine Waffen freiwillig abliefere, straflos ausgehen sollte (Schreiben des PrIM an alle Reichs- und Pr. Staatsminister v. 1.4.1921, R 43 I /2707 , Bl. 50).

4

In einem Schreiben vom 1.4.1921 an alle Reichs- und Pr. Staatsminister teilte der PrIM Severing mit, daß nicht der sächs. OPräs. Hörsing, sondern der Kommandeur einer Polizeieinheit, Major Folte, den Aufständischen Amnestie zugesichert habe. Folte habe dies Versprechen in bedrängter Lage einer Gruppe von Aufständischen in Eisleben gegeben.

Abschließend hieß es in dem Schreiben des PrIM: „Ich betone nochmals, es handelt sich also um eine Zusage, die lediglich Major Folte ohne meine Ermächtigung und entgegen meiner Auffassung persönlich einer Gruppe von Aufständischen aus Eisleben abgegeben hatte. Da ich wußte, in wie bedrängter Lage er sich befand, habe ich am Fernsprecher im Augenblick davon abgesehen, ihn zu desavouieren. Ich habe aber sofort am Morgen des nächstfolgenden Tages an ihn ein Telegramm des Inhalts gesandt, daß seine Zusicherung schon durch die trotzdem weiter erfolgten Kämpfe der Aufständischen aus Eisleben hinfällig geworden sei, und habe auch dafür Sorge getragen, daß meine ablehnende Haltung der Folteschen Zusicherung gegenüber in die Presse kam.“ (R 43 I /2707 , Bl. 50).

Militär soll weiter bereitgestellt bleiben. Wegen des Einsatzes zu besonderen Teilaufträgen sollen sich die beteiligten Minister verständigen5.

5

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 225, P. 3.

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