2.112.7 (lut1p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Initiativgesetz für Verbrauchssteuern.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Initiativgesetz für Verbrauchssteuern.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß die Einbringung eines Initiativgesetzes verfassungsrechtlichen Bedenken begegne12. Diese würden ausgeräumt werden können, wenn der Regierungsentwurf13 zurückgezogen würde. Allerdings sei dies im gegenwärtigen Stadium eine Prestigefrage für die Regierung. Immerhin bitte er um die Ermächtigung zur Zurückziehung des Entwurfs, falls diese sich als unbedingt notwendig erweisen sollte14.

12

Über diesen Vorgang in den Akten nichts ermittelt.

13

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchssteuern“, der dem RT seit 5. 6. vorliegt. Zur Beratung und Verabschiedung im Kabinett s. Dok. Nr. 85, P. 1.

14

Diese Notwendigkeit ergibt sich nicht. Der Regierungsentwurf wird vom RT am 7. 8. angenommen. S. Anm. 9 zu Dok. Nr. 85.

Die Ermächtigung wurde erteilt.

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