2.117.3 (lut1p): 3. Verfassungsfeier (außerhalb der Tagesordnung).

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3. Verfassungsfeier (außerhalb der Tagesordnung).

Der Reichsminister des Innern regte an, die Verfassungsfeier am 11. August in genau der gleichen Weise zu begehen, wie dies in den letzten Jahren geschehen sei, und insbesondere für die Teilnahme des Herrn Reichspräsidenten Sorge zu tragen.

Er schlug vor, die Festrede dem Abgeordneten Kahl zu übertragen.

Der Reichsminister des Auswärtigen legte auf die Teilnahme des Herrn Reichspräsidenten besonderen Wert.

Das Kabinett beschloß dementsprechend. Der Reichskanzler wird mit dem Herrn Reichspräsidenten Fühlung nehmen9.

9

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 119, P. 2.

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