2.122.1 (lut1p): Angelegenheit Junkers-Werke.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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Angelegenheit Junkers-Werke.

Der Reichsaußenminister trug den Inhalt der Vorlage des Auswärtigen Amts vor1 und wies darauf hin, daß, wenn das Deutsche Reich sich die Gelegenheit nehmen ließe, durch die Firma Junkers in der Türkei auf dem Gebiete des Flugwesens Fuß zu fassen, die Gefahr bestünde, daß Frankreich das Geschäft abschließe.

1

In der Vorlage, übersandt am 13. 7., befürwortet das AA die Gewährung eines Reichskredits an die Junkers-Flugzeug-Werke A.G. (Dessau) in Höhe von 4 Mio RM und erklärt dazu: Die Junkerswerke und die Türkische Reg. hätten sich auf einen Vertragsentwurf geeinigt, der die Errichtung einer türkischen Flugzeug- und Motorenbau A.G. in der Türkei vorsieht. Der Vertrag verpflichte die Türkische Reg., bis zur Fertigstellung der Fabrik sämtliche Flugzeugmaterialien in Dtld. einzukaufen und die für den Bedarf der Fabrik notwendigen Rohstoffe (Aluminium, Eisen), soweit diese in der Türkei vorkommen, gemeinsam mit Junkers abzubauen. „Die Durchführung des Vertrages würde nicht allein die Gewinnung des türkischen Absatzgebietes für die deutsche Flugzeug-Industrie bedeuten; die Türkische Regierung trägt sich mit dem Plan, den Aufbau ihrer Schwerindustrie sowie die Ausbeutung ihrer Rohstoffe hauptsächlich Deutschland anzuvertrauen und hat durch den Oberst Tewfik, den Vertrauensmann des Türkischen Staatspräsidenten, bereits entsprechende Verbindungen hier angeknüpft. Der Türkische Ministerpräsident seinerseits hat dem Deutschen Botschafter erklärt, daß er das Zustandekommen des Vertrags geradezu als Probe des deutschen Vertrauens zu der Türkei ansähe.“ (R 43 II /698 , Bl. 256-258).

[430] Staatssekretär Fischer vermißt die Tatsache einer festen Zusage bezüglich der Bestellung der Flugzeuge. Nach den gemachten Erfahrungen müsse das Reichsfinanzministerium doppelt vorsichtig sein. 4 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen, sei gänzlich unmöglich, da hierzu offenes Vorgehen im Hauptausschuß des Reichstages erforderlich sei, und ein derartiger Antrag dort niemals Billigung finden würde. Wenn das Auswärtige Amt den Betrag nicht aus seinem Geheimfonds zur Verfügung stellen könne, so sehe er keine Möglichkeit für das Reich, hier zu helfen.

Nach längerer Debatte wurde die Verhandlung abgebrochen, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre.

Staatssekretär Fischer gab lediglich die Anregung, die Angelegenheit bis in den Herbst zurückzustellen2.

2

Nicht wieder im Kabinett behandelt. Unterlagen über den Fortgang in den Akten nicht ermittelt. Dort lediglich in einem Vermerk Wachsmanns vom 2.5.26 (?: Tagesdatum fast unleserlich) der Hinweis: Vom Reiche seien bei Junkers insgesamt etwa 30 Mio RM investiert worden. „Diese stecken zum größten Teil, abgesehen von Dessau, in den russischen und türkischen Unternehmungen und sind so gut wie verloren.“ (R 43 II /699 , Bl. 38 f.).

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