2.133.4 (lut1p): 4. Reichshaushalt 1925.

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4. Reichshaushalt 1925.

Ministerialdirektor Lothholz führte aus, daß der Verabschiedung des Etats 1925 Schwierigkeiten entgegengestanden hätten.

1. Die Einnahmeseite habe bisher nicht geklärt werden können und erfahre erst jetzt bei der Verabschiedung der Steuergesetze eine gewisse Klärung.

2. Ebensowenig hätten die Beziehungen zu den Ländern abschließend geregelt werden können.

3. Sei in Verbindung mit den Überschüssen aus dem Jahre 1924 im Reichstag eine Art Ausgabenhypnose eingetreten, die die Etatvoranschläge über den Haufen geworfen hätten.

Es entstehe nunmehr die Frage, wie das sich aus der vorgelegten Aufstellung ergebende Defizit gedeckt werden könne. Das Reichsfinanzministerium[456] wolle mit seiner Vorlage lediglich die Zustimmung des Kabinetts für die Grundlinien der kommenden Finanzpolitik erlangen11. In dieser Hinsicht schlage es auf Grund des vorgelegten Zahlenmaterials folgende Leitfäden vor, für die es um Zustimmung des Kabinetts bitte:

11

Der RFM hatte mit Schreiben an den RK und sämtliche RM vom 20. 7. eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 1925, in der das Ergebnis der Beschlüsse des RT (2. Lesung, s. RT-Bde. 385–387) und des Steuerausschusses berücksichtigt sei, übersandt und dazu u. a. ausgeführt: Zur Deckung des aus dieser Zusammenstellung (Einnahmen 6739 Mio, Ausgaben 7499 Mio RM) ersichtlichen Fehlbetrages von 760 Mio RM könnten verfügbar gemacht werden: 1) die für 1925 aus der Münzprägung zu erwartenden Einnahmen von 225 Mio RM, 2) der für die Aufwertung öffentlicher Anleihen aus den Überschüssen des Rechnungsjahres 1924 bereitgestellte Betrag von 150 Mio RM (vgl. RGBl. 1925 I, S. 143 ), 3) ein Betrag von 182 Mio RM, der aus Anleihemitteln aufzubringen sei. Der hiernach noch verbleibende Fehlbetrag von 202 Mio RM könne in erster Linie nur durch Einsparungen auf der Ausgabenseite ausgeglichen werden. – Dem Schreiben ist eine weitere Zusammenstellung („Beabsichtigte Einsparungen beim Haushalt 1925“) beigefügt, in der Vorschläge für Ausgabenkürzungen bei den einzelnen RMin. in Höhe von insgesamt 91 Mio RM enthalten sind (R 43 I /877 , Bl. 58-65).

a) Der Etat müsse unter allen Umständen balancieren.

b) Die sächlichen Ausgaben sämtlicher Ressorts seien im Interesse der Ersparnis um 20% zu kürzen. Das schließe nicht aus, daß im Einzelfalle, wenn dem Reichsfinanzministerium die Notwendigkeit der Überschreitung der 80% nachgewiesen würde, ausnahmsweise eine solche zugestanden werden würde.

c) Verhandlungen mit den Parteiführern der Regierungsparteien seien einzuleiten, um den Versuch zu machen, die Ausgabenseite des Etats herabzusetzen. Daran würden sich dann weitere Verhandlungen im Sparausschuß und Hauptausschuß anschließen sowie auf Grund dieser Verhandlungen die Herbeiführung entsprechender Anträge12.

12

S. Anm. 13.

Der Reichskanzler führte aus: Die Vorwürfe der Länder über zu geringe Sparsamkeit des Reichs würden am besten durch die neuen Sparmaßnahmen des Reichs entkräftet. Es sei zweifellos außenpolitisch unmöglich, einen nicht balancierenden Etat vorzulegen.

Der Reichsmin. f. Ern. und Landw. hält die Ermäßigung der sächlichen Ausgaben auf 80% für sehr bedenklich.

Der Reichsarbeitsminister fragt an, ob im Falle der Notwendigkeit der Überschreitung der 80% und einer ablehnenden Haltung des Reichsfinanzministeriums ein Rekurs an das Kabinett möglich sei.

Der Reichskanzler bejahte diese Frage und stellte ferner fest, daß das Kabinett mit folgendem einverstanden sei:

1. der Etat muß unter allen Umständen balancieren,

2. die sächlichen Ausgaben werden auf 80% ermäßigt,

3. mit aller Kraft müssen Ersparnisse angestrebt werden.

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß das Sparprogramm im einzelnen noch das Kabinett beschäftigen müsse.

Der Reichskanzler stimmte dem zu.

[457] Ministerialdirektor Lothholz erklärte für das Reichsfinanzministerium, daß auch hier mit aller Kraft Sparmöglichkeiten nachgeprüft werden sollten13.

13

Die Frage der Einsparungen nicht wieder im Kabinett behandelt. Über diesbez. Verhandlungen mit den Regierungsparteien und in den oben genannten Ausschüssen waren Vermerke in den Akten nicht zu ermitteln. Abgeordnete der Regierungsparteien bringen am 29. 7. den „Entwurf eines Gesetzes über die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1925“ im RT ein. Der Entwurf, der die Geltungsdauer des bis 31.7.25 befristeten Notetatgesetzes vom 29. 5. (RGBl. 1925 II, S. 177 ) bis zum 31.10.25 verlängert, enthält eine Reihe einschneidender Bestimmungen über die Verringerung des Beamtenkörpers in den einzelnen Reichsverwaltungen (RT-Drucks. Nr. 1299, Bd. 404 ). Die Verabschiedung durch den RT (RT-Bd. 367, S. 3782 ) und die Vollziehung durch den RPräs. erfolgen am 31.7.25 (RGBl. II, S. 735 ).

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