2.144.4 (lut1p): d) Erweiterung der Amnestie.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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d) Erweiterung der Amnestie.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß die Offiziersverbände beim Reichspräsidenten in dem Sinne vorstellig geworden seien, daß auch die Fälle[485] Boldt und Dittmar7 von der Amnestie erfaßt werden müßten8. Er erbitte die Ansicht des Kabinetts hierzu.

7

Boldt und Dittmar, 1918 Oberleutnants z. S. auf U 86, waren vom Reichsgericht im Juli 1921 wegen Versenkung des brit. Hospitalschiffes Llandovery Castle und Tötung von Schiffsbrüchigen zu je vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Beide hatten sich der Strafhaft durch Flucht entzogen.

8

Unterlagen hierzu nicht in den Akten der Rkei. Am 12. 8. wendet sich der Dt. Offizier-Bund in einer Eingabe an den RK dagegen, daß in die „‚Hindenburg-Amnestie‘ wohl die Landesverräter, nicht aber die sogenannten Kriegsverbrecher“ einbezogen werden. Man hält es für undenkbar, „daß deutsche Männer, die während des Krieges dem Feinde Schaden zufügten, von einer Begnadigung ausgeschlossen werden, während sie denen zuteil werden soll, die sich nach dem Urteil der Gerichte gegen das eigene Vaterland vergangen haben.“ (R 43 I /1242 , S. 473-475).

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es im gegenwärtigen Moment für unmöglich, die Fälle Boldt und Dittmar in die Amnestie einzubeziehen. Einer späteren Begnadigung der beiden Offiziere stehe sicherlich nichts im Wege. Zur Zeit könne man aber nicht die ganze Angelegenheit der sogenannten Kriegsverbrecherprozesse wieder aufrühren9.

9

Nach einem Vermerk Wiensteins vom 8. 8. hatte der völkische Abg. Frick die Amnestierung der „Landesverteidiger“ durch Antrag im Rechtsausschuß zu erreichen versucht. Dieser Antrag sei, so habe MinR Werner vom RJMin. mitgeteilt, im Ausschuß „auch mit den Stimmen der Deutschnationalen abgelehnt worden.“ Zur Angelegenheit Boldt-Dittmar habe Werner ausgeführt, es sei aus politischen Gründen unmöglich zu helfen, da das Reichsgericht nach Verurteilung dieser Offiziere andere Verfahren sehr bald eingestellt habe, nachdem die Entente derartige Prozesse nicht mehr so genau verfolgt habe. „Wenn man jetzt die Fälle Boldt, Dittmar in die Amnestie einbeziehe, so mache man vor allem England auf die ganze Angelegenheit wieder aufmerksam. Das müsse aber vermieden werden. Das Auswärtige Amt teile diesen Standpunkt. Das RJMin. habe im Ausschuß seinen ablehnenden Standpunkt damit begründet, daß es allen Gepflogenheiten widerspreche, Verurteilten, die aus der Strafhaft entflohen seien, Amnestie zu gewähren.“ (R 43 I /1242 , S. 457 f.).

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

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