2.157.1 (lut1p): [Dr. Eckener-Zeppelin-Volksspende]

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RTF

[Dr. Eckener-Zeppelin-Volksspende]

Im Anschluß an den Ministerrat, der sich mit der auswärtigen Politik befaßte, trug Herr Reichsverkehrsminister Dr. Krohne die Angelegenheit der Dr. Eckener-Zeppelin-Volksspende im Kabinett vor.

Nach seiner Ansicht habe sich die Sachlage gegenüber dem letzten Beschluß des Reichskabinetts nicht geändert3. An sich verdienten die Bestrebungen auf Erhaltung der Zeppelin-Werft in Friedrichshafen alle Unterstützung, aber es[549] erscheine erforderlich, daß die Reichsregierung auf ihrem Standpunkt verharre, daß eine Sammlung für diesen Zweck im gegenwärtigen Augenblick aus außen- und innenpolitischen Gründen unzweckmäßig sei. Er schlage daher vor, daß das Reichskabinett dem von ihm vorgeschlagenen Entwurf einer Pressenotiz zustimme4.

3

Vgl. Dok. Nr. 144, P. c.

4

In dem vom RVM am 8. 9. übersandten Entwurf wird einleitend auf die all. Baubeschränkungen für dt. Luftfahrzeuge (s. VO vom 5.5.22, RGBl. I, S. 476 ) hingewiesen und erklärt, die geplante Größe des Luftschiffes (150 000 cbm) würde eine vorherige Verständigung mit der all. Botschafter-Konferenz erforderlich machen. Abschließend heißt es dann: „Die Reichsregierung hegt die Zuversicht, daß bei einer Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Deutschen Volkes ein von der Reichsregierung und allen Landesregierungen unterstützter Appell an das Deutsche Volk zu dem erwünschten Ergebnis führen wird.“ (R 43 I /737 , Bl. 34-36).

Der Herr Reichskanzler trug Bedenken, ob eine erneute Befassung des Reichskabinetts mit dieser Frage überhaupt erforderlich sei. Auch in diesem Falle zeige es sich wieder, daß die Verhältnisse oft stärker seien als Anordnungen der maßgebenden Stellen. Der von Dr. Eckener angeregte Gedanke einer Zeppelin-Volksspende sei offenbar so populär und habe in weiten Kreisen der Bevölkerung, namentlich bei den Gewerkschaften, schon so festen Fuß gefaßt, daß eine erneute Betonung der Bedenken der Reichsregierung gegen die Durchführung des Planes im gegenwärtigen Augenblick gar keinen Zweck habe.

Der Reichsverkehrsminister Dr. Krohne betonte demgegenüber, eine erneute Befassung des Reichskabinetts mit der Frage erscheine deshalb notwendig, weil einmal Preußen die Reichsregierung erneut um eine solche Stellungnahme gebeten habe5 und außerdem Dr. Eckener zum Teil persönlich, zum Teil durch Exzellenz Schmidt-Ott6 erneut vorstellig geworden sei.

5

S. das Schreiben des PrMinPräs. an den RK vom 2. 9. (R 43 I /737 , Bl. 32).

6

PrStM a. D., Mitglied des „Vorbereitenden Ausschusses für die Zeppelin-Eckener-Spende des deutschen Volkes“ (vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 144).

Staatssekretär Dr. Kempner bestätigte dies und berichtete über seine Besprechung mit Herrn Dr. Eckener, die vor wenigen Tagen stattgefunden habe7.

7

Über diese Besprechung, die am 16. 9. stattgefunden hatte, vermerkt Kempner in einer längeren Aufzeichnung gleichen Datums: Er habe Eckener die Bedenken der RReg. mitgeteilt und ihn dringend gebeten, im gegenwärtigen Zeitpunkt von der Sammlung abzusehen (R 43 I /737 , Bl. 45 f.).

Nach weiterer Erörterung der Angelegenheit stellte der Reichskanzler fest, daß die Auffassung des Reichskabinetts in der Frage der Zweckmäßigkeit der Genehmigung der Sammlung im gegenwärtigen Augenblick unverändert sei, daß es aber nach Aufassung des Reichskabinetts nicht erforderlich sei, diese Bedenken erneut zu betonen. Hinzu komme, daß die Federführung in der Frage der Genehmigung dieser Sammlung bei den Ländern liege und die Reichsregierung keinen Anlaß habe, in die Entschlußfreiheit der Länder einzugreifen, zumal die Bedenken, die die Reichsregierung gehabt habe und noch habe, den Ländern bekannt seien8.

8

Lt. Pressemeldungen vom 22. 9. beschließt der Ausschuß für die Zeppelin-Spende die Verschiebung seiner öfftl. Sammlungen bis in den Spätherbst (z. B. „Tägliche Rundschau“). Die Aktion wird in den Wintermonaten 1925/26, obwohl die PrStReg. durch Verfügung vom 12. 11. die Genehmigung zu Straßensammlungen erteilt, nicht mit größerem Nachdruck betrieben. Sie gewinnt starken Auftrieb, als die RReg. nach der im Mai 1926 eintretenden völligen Befreiung des dt. Luftschiffbaus von den bisherigen Beschränkungen (s. RGBl. I, S. 397) ihre Bedenken aufgibt und der RVM dem Ausschuß für die Zeppelin-Spende beitritt. Die Sammlungen werden im Sept. 1926 beendet und erbringen einen Bruttobetrag von 2 672 000 RM. Zahlreiche Schriftwechsel hierzu, insbes. ein ausführlicher Schlußbericht des Ausschusses für die Zeppelin-Spende vom 31.1.27 in R 43 I /737 , Bl. 125-128.

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