2.162.1 (lut1p): [Kriegsschuldfrage, Sicherheitspakt, Räumungsfrage, Eintritt in den Völkerbund]

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[Kriegsschuldfrage, Sicherheitspakt, Räumungsfrage, Eintritt in den Völkerbund]

Der Reichskanzler begrüßte die Anwesenden.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über die Lage.

Der Reichskanzler bat um vertrauliche Behandlung der Ausführungen, insbesondere bezüglich der Mitteilungen über das Vorgehen in der Kriegsschuldfrage und die Äußerungen Mr. Strong’s3.

3

Zur vorangegangenen Beratung über die Behandlung der Kriegsschuldfrage s. Dok. Nr. 159161. Über die Äußerungen des Governors der Federal Reserve Bank (New York), Strong, in den Akten nichts ermittelt. Es handelt sich möglicherweise um die Stellungnahme des Amerikaners zum Sicherheitspakt von Mitte Juni 1925, die Stresemann in einem Brief an Walther Jänecke vom 4.11.25 wie folgt wiedergibt: Die dt. Initiative zu einem europäischen Frieden habe in Amerika einen außerordentlich starken Eindruck gemacht. „Wenn aber in den Vereinigten Staaten die Auffassung entstehen würde, daß dieser europäische Friede deshalb scheitere, weil in Deutschland starke Kreise überhaupt gegen den Frieden eingestellt seien, dann würde eine ungeheure Rückwirkung, namentlich auf wirtschaftlichem Gebiet, eintreten. Die Leute in Amerika würden dann sagen, daß sie lieber Liberty Bonds zeichnen würden als deutsche Anleihen.“ (Stresemann, Vermächtnis, Bd. II, S. 222).

Der Preußische Ministerpräsident billigte im allgemeinen das Vorgehen der Reichsregierung. Lediglich bezüglich der Kriegsschuldfrage äußerte er Bedenken. Es müsse vermieden werden, die Konferenz zum Scheitern kommen zu lassen. Diese Gefahr bringe aber der beabsichtigte Protest in der Kriegsschuldfrage mit sich. Es sei doch zu erwägen, ob es nicht besser sei, die Kriegsschuldfrage, wenn überhaupt, so erst im Laufe der Konferenz bei Behandlung des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund vorzubringen.

Der Bayerische Ministerpräsident bedauerte die Lage, in die Deutschland nunmehr infolge seines Memorandums4 versetzt worden sei. Das Ausland diktiere jetzt das Gesetz des Handelns (Der Reichsminister d. Auswärtigen warf[575] ein, daß Deutschland alle Fragen auf der Konferenz vorbringen könne, deren Behandlung es wünscht).

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Gemeint ist das Memorandum zur Sicherheitsfrage, das von der RReg. am 20. 1. der Brit. und am 9.2.25 der Frz. Reg. unterbreitet worden war. S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 43.

Folgende größeren Fragen müßten vorher geklärt sein:

1. Habe man das Recht und die Möglichkeit, auf deutsches Land zu verzichten? Er sei der Meinung, daß der Sicherheitspakt wohl gemacht werden könne, er dürfe aber keinen theoretischen Verzicht auf deutsches Land enthalten.

2. Welche neuen Vorteile und Sicherheiten gewinne Deutschland aus dem Vertrage5? Die Frage der Kölner Räumung hänge zwar mit dem Sicherheitspakt nicht zusammen; es sei wohl aber selbstverständlich, daß ein Pakt nicht zustande kommen könne, bevor nicht Köln geräumt sei. Soll es ferner bei den im Versailler Vertrage vorgesehenen Räumungsfristen bleiben? Seiner Meinung nach müßten sich nach Abschluß eines Paktes die Räumungsfristen automatisch verkürzen. Das Besatzungsregime müßte geändert werden. Das Ordonnanzwesen müßte aufhören6.

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Dazu Gaus in einer nicht signierten, wahrscheinlich Ende September 1925 verfaßten Ausarbeitung „Die Änderung der völkerrechtlichen Stellung Deutschlands, die durch seinen Einritt in den Völkerbund und durch den Abschluß des Sicherheitspaktes herbeigeführt werden würde“ (s. dort unter II: „Rechtliche Wirkungen des Sicherheitspaktes“): „Der Abschluß des Sicherheitspaktes im Rahmen des letzten Londoner Entwurfes würde, wie im einzelnen in dem Schriftbericht über die [Londoner] Juristen-Besprechungen ausgeführt ist [s. den Gausschen Bericht über diese Konferenz, gedr.: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 20], keinen neuen und endgültigen Verzicht auf Elsaß-Lothringen oder Eupen-Malmedy in sich schließen. Er würde in keiner Weise eine friedliche Verständigung über einen etwaigen Rückerwerb von Eupen-Malmedy verhindern. Er würde ferner Deutschland in keiner Weise verpflichten, sich etwaigen Autonomiebestrebungen in Elsaß-Lothringen zu widersetzen.“ Durch den Sicherheitspakt werde zudem jede Angriffsmöglichkeit Frankreichs unter Garantie Englands ausgeschlossen. Frankreich werde durch den Pakt gezwungen, „sich bei jedem Streite mit Deutschland über die Auslegung des Versailler Vertrages einem bindenden Schiedsverfahren zu unterwerfen.“ Von besonderer Wichtigkeit sei dies hinsichtlich der im VV vorgesehenen Sanktionen, über deren Zulässigkeit fortan das Schiedsgericht zu entscheiden hätte. „Endlich kommt in diesem Zusammenhang auch die Bestimmung des Artikel 429 [VV] über die Verlängerung der Besetzungsfristen und über eine Wiederbesetzung des Rheinlandes in Betracht. Auf Grund des Sicherheitspaktes könnten wir z. B. die Frage zur bindenden schiedsgerichtlichen Entscheidung bringen, ob Frankreich und Belgien eine derartige Verlängerung der Besetzung oder eine Wiederbesetzung für sich allein beschließen können oder ob sie dies nur übereinstimmend mit den übrigen Alliierten tun dürfen.“ (R 43 I /441 , Bl. 146-151).

6

Ähnliche Vorstellungen über die Rückwirkungen eines Sicherheitspakts waren kurz zuvor von Vertretern der BVP zum Ausdruck gebracht worden. Die Vertretung der RReg. München hatte dazu am 23. 9. an die Rkei berichtet: Der Bayer. Reg. sei durch BVP-Anfrage im LT nahegelegt worden, bei der RReg. dahin zu wirken, daß „1) […] die Okkupation – weil in keiner Weise mehr begründet – wegfällt, 2) in jedem Falle aber die Hoheitsrechte des Bayerischen Staates [in der Pfalz] und die staatsbürgerlichen Grundrechte im Geiste des Rheinlandabkommens wiederhergestellt, 3) insbesondere die Militärgerichtsbarkeit auf die im Rheinlandabkommen festgesetzte Zuständigkeit beschränkt“, 4) der Abbau der Besatzungsstärke beschleunigt und 5) das Delegiertensystem aufgehoben wird (R 43 I /425 , Bl. 149). S. dazu auch den Bericht der Vertretung der RReg. München vom 21. 9. über die Generalversammlung des Bayerisch-Patriotischen Bauernvereins (20. 1.), auf der von BVP-Vertretern ganz ähnliche Forderungen erhoben wurden (R 43 I /2238 , Bl. 199 f.).

3. Klärung der Frage, ob der Versailler Vertrag oder der neue Pakt juristisch vorangehe. Dies habe besondere Bedeutung für die Frage der Sanktionen.

4. Die Frage der Abrüstung müsse geklärt werden.

[576] Mit Befriedigung stelle er fest, daß die Ostschiedsverträge nicht zum Bestandteil des Paktes gemacht werden sollten.

Die Frage der Behandlung der Minderheiten müsse auf der Konferenz geklärt werden.

Die Aufnahme der Schuldfrage begrüße er. Er halte es für verhängnisvoll, wenn man die Schuldfrage jetzt nicht aufwerfe. Die Form, die gewählt wurde, sei das mindeste, was man verlangen könne (Der Preußische Ministerpräsident warf hier ein, daß er sich nicht gegen die Form, sondern nur gegen den Zeitpunkt gewendet habe).

Bezüglich des Völkerbunds müsse vermieden werden, daß Deutschland zum Aufmarschgebiet werde. Der Art. 167 sei unannehmbar. Mit dem Art. 19 sei nicht viel anzufangen8.

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S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 75.

8

Gaus hierzu in seiner Ausarbeitung (s. Anm. 5): Nach Art. 19 gehöre es zu den Aufgaben des Völkerbundes, „von Zeit zu Zeit die Mitglieder zu einer Nachprüfung der unanwendbar gewordenen Verträge und solcher internationalen Verhältnisse aufzufordern, deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden gefährden könnte. Es ist nicht zu verkennen, daß auch diese Bestimmung ihrem praktischen Werte nach zweifelhaft ist. Als moralisches Prinzip ist sie aber durchaus geeignet, dem moralischen Prinzip des Artikel 10 [der Völkerbundssatzung] die Waage zu halten.“

Finanz- und wirtschaftlichen Momenten allein könne er die Entscheidung nicht zubilligen. Es handele sich hier auch um Ehrenfragen, an denen man nicht vorbeigehen könne. Deutschland müsse auf den Grundsätzen beharren, die es in seiner Note vom 20. Juli d. J. niedergelegt habe9.

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Note an die Frz. Reg. S. Anm. 1, 9, 11 und 16 zu Dok. Nr. 123.

Der Bürgermeister Petersen hielt das jetzige Vorgehen, ausgehend von der Überzeugung, daß die Politik die Kunst des Möglichen sei, für eine Fortsetzung der klaren Richtlinien von Rathenau über Cuno zu Luther. Bezüglich der Schuldlüge müsse man bedenken, daß auch die anderen innenpolitische Schwierigkeiten hätten. Das Risiko sei groß, aber das Kabinett, das allein für das Vorgehen verantwortlich sei, müsse wissen, was es tue. Wenn es jetzt schon geschehen müsse, dann bitte er die Form so vorsichtig wie nur irgend möglich zu wählen. In diesem Punkte müsse er dem Kabinett die volle Verantwortung überlassen, obwohl er sonst völlig auf dem Boden der Politik der Reichsregierung stehe. Für unmöglich halte er den Vorschlag des Preußischen Ministerpräsidenten, die Schuldfrage während der Konferenz bei Behandlung des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund anzuschneiden. Bezügl. Art. 16 müßten wir an unserem Standpunkt festhalten10. Dies sei schon wegen Rußland notwendig. Im übrigen werde der Völkerbund aber nicht schlechter werden, wenn wir drin seien.

10

Über die Vorbehalte gegenüber Art. 16 der Völkerbundssatzung, die von der RReg. mit Note an den Generalsekretär des Völkerbundes vom 12.12.24 und mit Memorandum an D’Abernon vom 25.2.25 geltend gemacht worden waren, s. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 43.

Der Reichskanzler Er stimme dem Bürgermeister Petersen in der Auffassung zu, daß nichts gewonnen wäre, wenn die Erklärung bezüglich der Kriegsschuldfrage erst im Laufe der Konferenz abgegeben werde. Es bedeutete dies außerdem nur eine Zurückstellung der Entscheidung. Die Völkerbundsfrage[577] sei von den Alliierten an uns herangetragen worden11. Wir hätten die Völkerbundsfrage in dem Memorandum12 nicht angeschnitten, und es sei doch sicher, daß wir mit dem Eintritt in den Völkerbund die Dinge nicht auf sich beruhen lassen könnten. Dies wäre eine moralische und politische Unmöglichkeit. Der Weg müsse gegangen werden. Den jetzigen Zeitpunkt halte er für den richtigen. Das Kabinett sei sich der Verantwortung voll bewußt.

11

Durch die frz. Note vom 16.6.25 (s. Anm. 3 zu Dok. Nr. 110), die den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund als Voraussetzung für den Abschluß eines Sicherheitspakts bezeichnet hatte.

12

S. Anm. 4.

Der Württembergische Staatspräsident erklärte, daß Frankreich wohl den Pakt ehrlich wolle. Er sei sich aber nicht darüber im klaren, welches Interesse England an dem Zustandekommen habe. Rußland scheine ihm dabei eine große Rolle zu spielen. Ein Krieg zwischen Rußland und den Randstaaten sei unvermeidlich. Darin läge aber eine große Gefahr Deutschlands, besonders bezüglich Art. 1613. Bezüglich des Protestes gegen die Schuldlüge teile er nicht die Sorgen der anderen. Die Gegner täten am klügsten, über die Erklärung zur Tagesordnung überzugehen; anderenfalls bestehe ja für uns die Möglichkeit zu versuchen, die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht zu bringen. Einen derartigen Antrag könnten die Alliierten nicht ablehnen, ohne sich in der Öffentlichkeit ins Unrecht zu setzen.

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S. dazu das Memorandum des AA an D’Abernon vom 25. 2. (Anm. 2 zu Dok. Nr. 43).

Der Badische Staatspräsident hielt eine Unterstützung der Reichsregierung in ihrem Vorgehen für absolut notwendig. Die Beteiligung an der Konferenz müsse dabei von vornherein auf dem Gedanken beruhen, daß Deutschland letzten Endes doch in den Völkerbund eintrete. Übrigens sei auch er der Meinung, daß man besser drin als draußen sei.

Der Sächsische Ministerpräsident schloß sich im allgemeinen der Stellungnahme des Preußischen Ministerpräsidenten an. Die Abgabe einer Erklärung bezüglich der Schuldlüge hielt er ebenfalls für bedenklich. Auch er empfehle die Zurückstellung der Erklärung bis zu dem Augenblick, wo die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund auf der Konferenz erörtert werde (Der Reichskanzler warf hier ein, daß dieses Verfahren nur hinterhältig wirke). Das wäre der geeignete Zeitpunkt. In den Völkerbund sollten wir eintreten, es gäbe gar keinen anderen Weg.

Der Reichskanzler stimmte dem Württembergischen Staatspräsidenten darin zu, daß das russische Problem zweifellos das schwierigste sei. Das sei übrigens die allgemeine Ausdrucksform für Art. 16. Eine Lösung müsse gefunden werden, die uns die Brücke nach Rußland nicht abzubrechen zwinge. Wir könnten uns nicht nach dem Westen allein entscheiden. Bezüglich des Völkerbundes komme es lediglich auf die Beantwortung der Frage an, ob wir stärker drin oder draußen seien14. Dies lasse sich theoretisch nicht beantworten. Im übrigen sei auch diese Frage nur ein Teil der großen Frage der Eingliederung Deutschlands in die große europäische Politik.

14

Zu dieser Frage MinDir. Gaus in seiner erwähnten Ausarbeitung (s. dort unter I: „Änderung der gegenwärtigen Rechtslage durch den Eintritt in den Völkerbund“): „Solange Deutschland nicht Mitglied des Völkerbundes ist, wird seine Rechtslage durch das Bestehen dieses Bundes der anderen Nationen nur ungünstig beeinflußt. Die Nichtmitglieder sind rechtlich sozusagen vogelfrei. Sie haben kein Recht, in irgendeiner Angelegenheit den Völkerbund anzurufen. Sie haben ein solches Recht insbesondere dann nicht, wenn sie von einem Mitgliedstaate mit Krieg überzogen werden. Um den Konflikt zwischen einem Nichtmitglied und einem Mitglied vor den Völkerbund zu bringen, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Völkerbundsrates. Ein solcher Beschluß kann aber nur von einem Mitglied, nicht dagegen von einem Nichtmitglied herbeigeführt werden.“ Das bedeute für Dtld., daß ihm von Frankreich trotz dessen Zugehörigkeit zum Völkerbund jederzeit der Krieg erklärt werden könne, „da Frankreich stets in der Lage ist, einen einstimmigen Beschluß des Völkerbundsrates, durch den der Konflikt vor den Völkerbund gebracht werden könnte, zu verhindern. Dagegen würde, wenn Deutschland als Nichtmitglied einen Krieg begönne, leicht ein einstimmiger Ratsbeschluß zustandegebracht werden, der den Konflikt in das Völkerbundsverfahren hineinzwingt, und der, wenn Deutschland seine Einlassung auf ein solches Verfahren ablehnt, Sanktionsmaßnahmen des ganzen Bundes gegen Deutschland zur Folge hat.“ Besondere Vorteile ergäben sich für Dtld. nach seinem Eintritt durch die Möglichkeit, „wirksam für die deutschen Minderheiten einzutreten, koloniale Mandate zu erhalten und an der Beschlußfassung über Danzig und das Saargebiet maßgebend mitzuwirken.“ (R 43 I /441 , Bl. 146-151).

[578] Der Thüringische Ministerpräsident erklärte, daß er sich den Ausführungen des Bayerischen Ministerpräsidenten anschließen müsse. In den Ausführungen des Bayerischen Ministerpräsidenten erblicke er keinen Widerspruch zu den Absichten der Reichsregierung. Von besonderer Bedeutung sei die Notwendigkeit eines Nichtverzichts auf deutsches Land. In den Völkerbund dürften wir nur eintreten, wenn wir völlig gleichberechtigt behandelt würden.

Herr von Oertzen erklärte namens der Mecklenburg-Schwerin’schen Regierung, daß gegen die Teilnahme an der Konferenz keine Bedenken beständen. In der Frage der Räumung Kölns und der Schuldfrage müsse allerdings die Regierung festbleiben. Das sei unabänderliche Voraussetzung.

Der Badische Ministerpräsident drückte seine hohe Befriedigung darüber aus, daß die Reichsregierung es fertiggebracht habe, die gesamte Nation praktisch bis zu der Situation zu führen, in der wir uns zur Zeit befänden. Er hoffe, daß dies der Anfang einer außenpolitischen Einigkeit aller Parteien sei.

Auf zwei Einzelheiten müsse er hinweisen:

1. Es zeige sich eine neue Bedrückung im besetzten Gebiet15. Er empfehle, zum Ausdruck zu bringen, daß das mit dem Gedanken einer Befriedung Europas nicht vereinbar sei.

15

S. dazu Dok. Nr. 120.

2. Bezüglich der Minderheitenfrage müsse Deutschland künftig einen anderen Standpunkt einnehmen als bisher; es dürfe nicht mehr auf dem Standpunkt eines Désintéressement gegenüber den innerpolitischen Fragen der anderen Länder stehen.

Der Reichsminister des Auswärtigen ging darauf auf die Ausführungen der Staats- und Ministerpräsidenten der Länder ein. Bezüglich des Minderheitenproblems sei es besser, wir seien im Völkerbund vertreten als nicht. Der Artikel 16 sei mit Rücksicht auf Rußland tatsächlich der gefährlichste Punkt. Rußland rechne tatsächlich mit einer Verbrüderung zwischen England und Deutschland16. Die Reichsregierung beabsichtige daher, den deutsch-russischen Handelsvertrag zum Abschluß zu bringen17 und den Russen mit aller Deutlichkeit[579] zu zeigen, daß Deutschland nicht beabsichtige, sich einseitig nach Westen zu orientieren18.

16

S. dazu Dok. Nr. 110, dort bes. Anm. 17.

17

Der dt.-sowjetische Handels- und Wirtschaftsvertrag wird am 12.10.25 in Moskau unterzeichnet. S. Anm. 6 zu Dok. Nr. 167.

18

Vgl. Dok. Nr. 110, dort bes. Anm. 19.

Bezüglich des Völkerbundes halte Deutschland alle Proteste aufrecht, die es bisher erhoben habe. Die Frage des Bayerischen Ministerpräsidenten nach dem Vorrang der Verträge sei dahin zu beantworten, daß der neue Sicherheitspakt vorgehe. Fall aber trotzdem Meinungsverschiedenheiten auftreten, werde ein Schiedsgericht darüber entscheiden.

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