2.28.5 (lut1p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Änderungen der Reichsverfassung.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Änderungen der Reichsverfassung.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß gegen die in der Kabinettssitzung vom 20. d. M. beschlossene Einfügung eines Art. 39 a in die Reichsverfassung6 nachträglich seitens der Bayerischen Regierung Bedenken laut geworden wären. Er glaube, daß man vielleicht hier Entgegenkommen zeigen könne.

6

Es handelt sich um den in der erwähnten Kabinettssitzung (Dok. Nr. 24, P. 4) angenommenen § 1 (Immunität der Zwischenpräsidien und Zwischenausschüsse des RT und der Landtage) des „Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Reichsverfassung“. Der Entw., vom RIM am 3. 2. als Kabinettsvorlage eingebracht, ist hier abgedr. als Dok. Nr. 14.

Der Reichskanzler machte den Vorschlag, der Reichsminister des Innern möge, bevor die Vorlage an den Reichsrat gehe, mit den Innenministern der Länder verhandeln7.

7

Über diese Verhandlungen in den Akten nichts ermittelt. Zur Vorlage eines besonderen Entwurfs zur Immunitätsfrage durch den RIM s. Dok. Nr. 257, P. 13.

Dieser Vorschlag wurde angenommen.

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