2.79.8 (lut1p): 8. Entwurf eines Gesetzes über Ausbau der Angestelltenversicherung.

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[267]8. Entwurf eines Gesetzes über Ausbau der Angestelltenversicherung.

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Vorlage. Das Wesentlichste sei, daß die Leistungen der Versicherungsanstalt um ein Drittel erhöht würden bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Beiträge von 4 auf 5% des Gehalts. Die Vorkriegsbeiträge hätten 7% des Gehalts ausgemacht8.

8

Der GesEntw., vom RArbM am 22. 4. vorgelegt, bestimmt die Erhöhung des Grundbetrages des Ruhegehalts von bisher 360 auf 480 RM jährlich, des Kinderzuschusses von 36 auf 90 RM jährlich und des Hundertsatzes der Steigerungsbeträge für die seit 1.1.24 geleisteten Beiträge von 10 auf 15 (R 43 I /2100 , Bl. 319-328).

[Das Kabinett trat daraufhin in eine längere Spezialdebatte ein, nahm den Entwurf jedoch unverändert an9.]

9

Der RArbM leitet den Entwurf am 25. 6. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 1072, Bd. 402 ), der ihn am 16. 6. annimmt (RT-Bd. 386, S. 3254 ). Die Verkündung erfolgt am 28.7.25 (RGBl. I, S. 157 ).

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