2.15.12 (ma11p): 12. Außerhalb der Tagesordnung: Beschwerdestelle.

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12. Außerhalb der Tagesordnung: Beschwerdestelle.

Der Vizekanzler gab bekannt, daß morgen im Fünfzehnerausschuß11 wahrscheinlich die Fragen der Schaffung einer Beschwerdestelle für die in Schutzhaft genommenen Personen sowie gegen Presseverbote zur Erörterung kommen würden. Ferner die Frage der Aburteilung der Jugendlichen durch Zivil- statt Militärgerichte12.

11

Gemeint ist der auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8.12.23 (RGBl. I, S. 1179 ) gebildete 15er-Ausschuß des RT.

12

Es handelt sich hier um Maßnahmen, die auf Grund der VO des RPräs. über die Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes vom 26.9.23 (RGBl. I, S. 905 ) getroffen wurden. S. hierzu den Antrag der SPD-Fraktion vom 4. 12. (RT-Drucks. Nr. 6371, Bd. 380 ).

Der Justizminister führte zum letzten Punkt aus, daß man vielleicht einer solchen Anregung zustimmen könne, wenn dadurch die Zusammenhänge in den einzelnen Strafsachen nicht zerrissen würden. Was die Frage der Beschwerdestelle anlange, so werde man hier wohl in irgendeiner Form entgegenkommen können.

Der Reichskanzler stellte fest, daß man zunächst die Entwicklung im Ausschuß abwarten müsse; man könne dann im einzelnen im Kabinett darüber Entscheidung treffen13.

13

Am 23.12.23 wird die VO des RPräs. über Abänderung des bestehenden Ausnahmezustandes erlassen (RGBl. 1924 I, S. 8 ). Gegen Verbote von Druckschriften und Beschränkungen der persönlichen Freiheit (Schutzhaft) räumt die VO ein Beschwerderecht an den Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik ein. Eine VO des RJM vom 29.12.23 (RGBl. 1924 I, S. 13 ) hebt die auf Grund des Ausnahmezustandes gebildeten außerordentlichen Gerichte in Hamburg und Berlin auf; die dort anhängigen Strafsachen gehen auf die ordentlichen Gerichte über.

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