2.5.2 (ma11p): 2. Einstellung von Zahlungen.

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2. Einstellung von Zahlungen.

Der Reichsminister der Finanzen verwies auf die Beschlüsse des Rhein-Ruhrausschusses vom Vortage4 und gab der Auffassung Ausdruck, daß zur Begründung der bevorstehenden Einstellung aller Leistungen an die Besatzungsmächte eine klare außenpolitische Konkurserklärung erforderlich sei. Das Ergebnis einer solchen könne alsdann nur die ausländische Finanzkontrolle sein, welche entweder obrigkeitliche Gestalt annehmen könne wie in Österreich5 oder auf die Errichtung einer privaten Ausbeutungsgesellschaft hinauslaufen könne, welcher gewisse Teile des deutschen Volksvermögens zu überlassen seien.

4

S. Dok. Nr. 3, P. 1.

5

Für die Gewährung ausländischer Kredite zur Sanierung der Währung und der Staatsfinanzen mußte sich Österreich in den sog. Genfer Protokollen vom 4.10.22 u. a. verpflichten: seine staatliche Selbständigkeit nicht aufzugeben, ein finanzielles Sanierungsprogramm unter der Kontrolle eines Völkerbundskommissars durchzuführen, über die gewährten Kredite nur mit Genehmigung des Kommissars zu verfügen und für die Rückzahlung und den Zinsendienst der Kredite bestimmte Staatseinnahmen (Zölle, Tabakmonopol) zu verpfänden.

Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte schwere Bedenken gegen eine derartige Konkurserklärung. Dadurch würde zunächst jede Anleiheverhandlung unmöglich gemacht; des weiteren würde aber eine solche Ausantwortung des deutschen Volksvermögens an eine kapitalistische Unternehmergruppe das endgültige Ende der deutschen Republik bedeuten. Er halte es vielmehr für richtig, den Gläubigermächten die Unfähigkeit des Reichs zu weiteren Zahlungen anzuzeigen und sie zu Verhandlungen über Lösungsmöglichkeiten aufzufordern. In Verbindung damit seien die durch den Kabinettswechsel jäh unterbrochenen Anleiheverhandlungen wieder aufzunehmen. Er stimme im allgemeinen den Vorschlägen des Rhein-Ruhrausschusses, wie sie ihm vom Vizekanzler mündlich[30] mitgeteilt seien, zu und fasse seine Auffassung dahin zusammen, daß man eine Krisis mit den Gegnern nicht provozieren, ihnen andererseits eine offene Darlegung der Finanzlage des Reichs aber nicht vorenthalten solle. Mit anderen Worten: man soll erst anzeigen und dann die Zahlungen einstellen, nicht umgekehrt verfahren.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte seine grundsätzliche Zustimmung und wies darauf hin, daß es insbesondere auf eine klare Zielsetzung ankommt. Er bäte den Reichsminister des Auswärtigen, die entsprechenden Schritte bei den alliierten Regierungen sofort zu unternehmen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete führte aus, daß bei der allgemeinen Ungeklärtheit der außen- und innenpolitischen Lage bindende programmatische Erklärungen in der Kanzlerrede nicht gemacht werden könnten.

Der Reichskanzler stimmte zu und wies darauf hin, daß die endgültige Stellungnahme zur Lage erst auf Grund der am folgenden Tage stattfindenden Besprechung mit den Parteiführern stattfinden könne.

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