1.10.1 (ma12p): Eisenbahnerlöhne.

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Eisenbahnerlöhne.

[Das Kabinett erörterte die neuen Lohn- und Arbeitszeitforderungen des Deutschen Eisenbahnerverbandes1.]

1

S. die Entschließung des Dt. Eisenbahnerverbandes vom 11. 6.: Dok. Nr. 221, Anm. 6.

Nach längerer Aussprache faßte der Reichskanzler den Inhalt der Besprechung dahin zusammen, daß eine Konzession bezüglich der 9. Arbeitsstunde nicht erfolgen könne, daß dagegen in der Lohnfrage ein gewisses Entgegenkommen gezeigt werden könnte. Es käme in Betracht eine stündliche Lohnerhöhung von 2 bis 3 Pfg.2.

2

Um 11 Uhr findet in der Rkei in Anwesenheit der zuständigen Ressortminister eine Besprechung zwischen dem RK und den Gewerkschaften zur Schlichtung des Tarifstreits bei der RB statt. In den wichtigsten Fragen kommt eine grundsätzliche Einigung zustande. Der RK macht folgende Zusagen: Außer der bereits zugestandenen 5 proz. Lohnerhöhung sollen die Löhne der Eisenbahnarbeiter rückwirkend ab 1. 6. nochmals um ca. 5% angehoben werden. Bei den Bahnunterhaltungsarbeitern fällt ab 1. 7. die 10. Arbeitsstunde weg. Die noch offenen Streitpunkte sind in Verhandlungen mit dem RVMin. zu klären (Protokoll der Besprechung mit Anlagen in R 43 I /1394 , Bl. 378-385).

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