1.139.3 (ma12p): 3. Überschwemmungsschäden im Westen.

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3. Überschwemmungsschäden im Westen.

Der Reichspostminister Es sei zu prüfen, ob nicht das Reich sich in irgendeiner Form an der Fürsorge für die durch Überschwemmungsschäden im Westen betroffenen Teile beteiligen könne6. Nach seiner Auffassung sei dies unbedingt nötig.

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In der Kabinettsvorlage des RMbesGeb. vom 7. 11. heißt es: „Die Hochwasserkatastrophe im besetzten Gebiet hat in den Tälern des Rheins, der Nahe, Mosel und Lahn sowie überhaupt in der Pfalz, Rheinhessen, in der Rheinprovinz und im Regierungsbezirk Wiesbaden große Schäden angerichtet. Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Rheinprovinz, OB Adenauer, hat in einem Telegramm an den Herrn RK und an den Herrn RIM […] beantragt, daß das Reich und die Länder ebenso wie im Jahre 1920 eine Notstandsbeihilfe gewähren.“ Der RMbesGeb. schlägt vor, 1) daß das Reich zunächst 250 000 GM zur Verfügung stellt, die durch Vermittlung der Länder den Geschädigten zugeführt werden, 2) daß das Reich den Gemeinden durch Vermittlung der Länder Kredite bis zu 1 Mio GM zu mäßigem Zinsfuß zur Verfügung stellt (R 43 I /2164 , Bl. 55f).

Ministerialdirektor v. Schlieben: Dies sei eine Frage von prinzipieller Bedeutung. Es bestehe die große Gefahr, daß das Reich wieder wie vor dem 15. November 1923 in die Aufgabenkreise der Länder eingreife, wenn das Reich hier unmittelbar sich an der Fürsorge beteilige. Geschädigt sei übrigens nicht nur das besetzte Gebiet. Bei Besprechungen mit den Finanzministern der Länder hätten ihm diese ausdrücklich erklärt, daß diese Angelegenheit in ihren Aufgabenkreis falle. Dagegen würde er keine Bedenken haben, wenn die Reichsregierung einen Aufruf zu privaten Sammlungen ergehen lasse.

[1166] Der Reichsminister der Finanzen Er bitte, nicht aus einem Einzelfall heraus mühsam aufgebaute Grundsätze des finanziellen Verhältnisses des Reichs zu den Ländern wieder zu zerstören.

Der Reichskanzler Er sei der Auffassung, daß das Reich irgend etwas tun müsse. Auf jeden Fall sei eine gewisse Geste des Reichs nach außen hin dringend notwendig.

Der Reichsminister der Finanzen Er schlage vor, einen öffentlichen Aufruf der Reichsregierung zu privaten Sammlungen ergehen zu lassen und den Reichspräsidenten zu bitten, die Sammlungen mit einem Betrage von 200 000 M aus seinem Dispositionsfonds zu eröffnen. Nötigenfalls könne der Dispositionsfonds des Reichspräsidenten erhöht werden.

Der Reichsarbeitsminister Es müßten Sammelstellen für die einzelnen Länder errichtet werden und dieselben in dem Aufruf angegeben werden.

Das Kabinett beschloß, einen öffentlichen Aufruf der Reichsregierung zu privaten Sammlungen für die durch Unwetterschäden im Westen Betroffenen zu erlassen. Der Reichspräsident soll gebeten werden, die Sammlungen durch einen Betrag von 200 000 M aus seinem Dispositionsfonds zu eröffnen. In dem Aufruf sollen Sammelstellen für die einzelnen Länder bezeichnet werden7.

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Dieser Kabinettsbeschluß wird den Landesregierungen durch Brieftelegramm des StSRkei vom 11. 11. mitgeteilt. Zugleich werden die Länder um Zustimmung zu der Sammlung gebeten, die von der Deutschen Nothilfe durchgeführt werden soll (R 43 I /2164 , Bl. 74f). S. des weiteren Dok. Nr. 355, P. 3.

[…]

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