1.15.3 (ma12p): 3. Verfassungsfeier.

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3. Verfassungsfeier.

Der Vizekanzler führte aus, daß in den nächsten Tagen drei Gedenktage bevorständen: 1. die fünfjährige Wiederkehr des Friedensschlusses, 2. die zehnjährige Wiederkehr des Kriegsbeginns und 3. der Verfassungstag. Es entstehe die Frage, wie diese Tage gefeiert werden sollten. Es sei zu erwägen, die drei Gedenkfeiern auf einen Tag zu legen, vielleicht auf Sonntag, den 3. August, und die Gestaltung der Feiern von Reichsseite in die Hand zu nehmen. Auf diese Weise werde es möglich sein, den in weitem Umfang geplanten Feiern jeden gefährlichen Charakter zu nehmen. Der Herr Reichspräsident trage allerdings Bedenken, den Verfassungstag nicht besonders zu feiern. Zu erwägen sei ferner, ob der Anregung des Reichsaußenministers bezüglich der Errichtung eines National-Denkmals18 stattgegeben werden solle. Die Frage sei sehr schwierig. Vor allem sei es nicht leicht, einen geeigneten Platz für das Denkmal zu finden. Erwogen worden sei, auf dem großen Vorplatz des Völkerschlachtdenkmals einen Gedenkstein zu errichten. Allerdings lägen darin gewisse außenpolitische Gefahren.

18

Vgl. Dok. Nr. 207, P. 3.

Der Reichswehrminister sprach sich für die Verbindung der Feiern aus. Für den 4. August seien von den Verbänden große Feiern geplant. Wenn es gelänge, diese in die Hand zu bekommen, ihnen eine einheitliche Note zu geben und die staatlichen Behörden daran zu beteiligen, würden große Gefahren verhütet werden können. Wenn diese Feiern auf den 3. August verlegt würden, sei es allerdings nicht möglich, 8 Tage später den Verfassungstag feierlich zu begehen.

Staatssekretär Meissner teilte mit, daß der Herr Reichspräsident nicht gegen eine Verbindung sei. Er lege nur Wert darauf, daß die Verfassungsfeier im Reichstag am 11. August in den herkömmlichen Formen stattfinde. Auch sollte in den Schulen am 11. August der Bedeutung des Verfassungstages gedacht werden.

Endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt.

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