1.156.2 (ma12p): 2. Französische Einladung an Deutschland zur Kunstgewerbeausstellung in Paris.

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2. Französische Einladung an Deutschland zur Kunstgewerbeausstellung in Paris.

Ministerialdirektor Heilbron trägt den Sachverhalt vor8.

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In einem Telegramm vom 3. 11. hatte die dt. Botschaft in Paris u. a. mitgeteilt, daß einer frz. Zeitungsmeldung zufolge sich die frz. Reg. entschlossen habe, Deutschland und Rußland zu der 1925 in Paris stattfindenden internationalen Kunstgewerbeausstellung einzuladen. „So werden also Deutschland und Rußland zum ersten Male seit 1914 offiziell Frankreichs Gäste sein“. Dazu Randbemerkung StS Brachts: „Viel zu spät, die Einladungen an die anderen Staaten sind vor Jahresfrist ergangen!“. Am 14. 11. vermerkte MinR Kiep: „Um endgültige Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, hat Botschafter v. Hoesch vorgestern erneut in Paris angefragt und folgendes festgestellt: Unter den bereits Eingeladenen befindet sich sogar Rußland; die Neigung, Deutschland noch einzuladen, ist dagegen sehr viel geringer geworden, und man hat insbesondere auf den unbefriedigenden Zustand der Handelsvertragsverhandlungen hingewiesen; ehe hier nicht eine klare Situation geschaffen sei, werde eine Einladung besser unterbleiben. Unter diesen Umständen ergibt sich nach Auffassung des AA ohne weiteres die Notwendigkeit, deutscherseits sich auf Ablehnung einer etwa noch erfolgenden Einladung einzustellen.“ Schließlich berichtete MinR Fellinger, Vertreter Preußens in der dt. Delegation für die dt.-frz. Handelsvertragsverhandlungen, am 9. 12. aus Paris an den PrHandM: In der gestrigen Sitzung habe der frz. Handelsminister Raynaldy von der an Deutschland ergangenen Einladung zur Kunstgewerbeausstellung Mitteilung gemacht und hinzugefügt, daß die Einladung sich auch auf alle künftigen frz. Ausstellungen beziehe. Fellinger hält „es aus politischen und wirtschaftlichen Gründen für dringend erwünscht, die Einladung anzunehmen“. Diese Auffassung sei auch von der dt. Delegation in Vorbesprechungen übereinstimmend vertreten worden. „Es bietet sich seit 10 Jahren zum ersten Mal eine Gelegenheit, Beweise dt. Könnens und dt. Geschmacks im bisher feindlichen Ausland zu zeigen.“ (sämtliche Vorgänge in R 43 I /818 , Bl. 254f, 257, 270f).

Nach eingehender Erörterung wird beschlossen, die Einladung in höflicher Form abzulehnen. Die Ablehnung soll mit der Finanzlage des Reichs und mit der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit begründet werden. Der Botschafter v. Hoesch soll den Dank für die Einladung und die Hoffnung aussprechen, daß das deutsche Kunstgewerbe sich bei anderer Gelegenheit an einer Ausstellung beteiligen könne9.

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S. auch Dok. Nr. 382, P. 3.

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