1.166.2 (ma12p): 2. Magdeburger Urteil.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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[1245]2. Magdeburger Urteil3.

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) Über diesen Punkt der Ministerbesprechung liegt eine ausführlichere Niederschrift in den Akten der Präsidialkanzlei vor, die als Dok. Nr. 379 abgedruckt wird.

Der Reichsminister des Innern schlägt vor, in einer Kundgebung des gesamten Kabinetts dem Herrn Reichspräsidenten zum Ausdruck zu bringen, das Kabinett sei überzeugt, daß der Reichspräsident stets das Beste des Landes gewollt habe.

Nach eingehender Erörterung wird diese Kundgebung einstimmig beschlossen. Der von Reichsminister Stresemann alsbald aufgestellte Entwurf wird genehmigt und ferner beschlossen, daß sämtliche in Berlin anwesenden Minister unter Führung des Vizekanzlers am 24. Dezember 11 Uhr vormittags sich zum Reichspräsidenten begeben, wobei der Vizekanzler die Kundgebung vortragen wird.

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