1.43.1 (ma12p): 1. Militärkontrollfrage.

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1. Militärkontrollfrage.

Der Reichswehrminister legte unter Bezugnahme auf die Erörterungen in der Ministerbesprechung des Vormittags2 Gründe dar, welche es angebracht erscheinen ließen, nicht den vom Reichsminister des Auswärtigen vorgeschlagenen General v. Strempel, sondern das Mitglied der Heeresfriedenskommission General Strempel mit der Leitung der bevorstehenden Kontrollverhandlungen zu betrauen; es erscheine im übrigen durchaus fraglich, ob der General v. Strempel den Auftrag übernehmen werde. Er bitte unter diesen Umständen den Herrn Reichskanzler, die Entscheidung zu treffen.

2

S. Dok. Nr. 253, P. 1.

Der Reichsminister des Auswärtigen empfahl für die Leitung der Verhandlungen den General v. Strempel.

Der Reichskanzler äußerte die Auffassung, daß es in hervorragendem Maße darauf ankomme, einen mit den sachlichen Vorgängen aufs beste vertrauten Verhandlungsleiter zu nehmen. Unter diesen Umständen sowie unter Berücksichtigung der überzeugenden Darlegungen des Reichswehrministers halte er es für zweckmäßig, dem Vorschlage des Reichswehrministers zu folgen.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Kabinetts zu dieser Regelung fest.

Der Reichswehrminister bat, daß dem zur Verfügung stehenden General Strempel die Instruktion der Reichsregierung im Sinne der Entschließung des Vormittages durch den Herrn Reichskanzler in Anwesenheit des Herrn Reichsministers des Auswärtigen sowie in seiner, des Reichswehrministers Anwesenheit, erteilt werde.

Der Reichskanzler sagte unter Zustimmung des Kabinetts zu3.

3

In der Anlage zum Protokoll der Ministerbesprechung vom 17. 7., 11 Uhr (Dok. Nr. 253) befindet sich folgende Aufzeichnung StS Maltzans vom 18. 7.: „Herr RM Stresemann teilte mir gestern abend mit, daß im Anschluß an den Kabinettsbeschluß, wonach General Strempel mit der Durchführung der Verhandlungen über die Modalitäten der Militärkontrolle beauftragt ist, der Herr RK und der Herr RM Stresemann den Herrn General Strempel persönlich empfangen hätten. Herr RK hätte dabei dem General Strempel von dem Kabinettsbeschluß mit der Maßgabe Kenntnis gegeben, daß er ermächtigt sei, zu versuchen, alle erreichbaren Erleichterungen durchzusetzen, daß er aber keinesfalls berechtigt sei, die interall. Forderung nach Kontrolle der Kasernen prinzipiell abzulehnen. Er sei lediglich ermächtigt, unter Berufung auf die schwierige außenpolitische Lage auf eine Verschiebung der Kontrolle der Kasernen bis nach Erledigung der Londoner Konferenz hinzuwirken.“ Nachtrag: „Der Herr RM [Stresemann] hat obige Aufzeichnung genehmigt und handschriftlich folgenden Vermerk beigesetzt: ‚unter keinen Umständen abbrechen. Verständigung herbeiführen. Wenn Schwierigkeiten entständen, Instruktionen der Regierung einholen.‘“

[897] Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Beziehungen zwischen seinem Ressort und dem Reichswehrministerium durch ein ernstes Vorkommnis in bedauerlicher Weise getrübt worden seien, wobei ein Mitglied der Heeresfriedenskommission zwei Mitgliedern des Auswärtigen Amtes in Verbindung mit der Instruktion der Pariser Botschaft bei Übergabe der Kontrollnote4 den Vorwurf des Landesverrats gemacht habe. Er bitte den Reichswehrminister, für eine sofortige Zurücknahme dieses Vorwurfs Sorge zu tragen.

4

Vgl. Dok. Nr. 253, Anm. 1.

Der Reichswehrminister erbat eine entsprechende formelle Zuschrift und stellte sofortiges Eingreifen in der Angelegenheit in Aussicht5.

5

Zu diesem Vorfall s. Michael Salewski, Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919–1927, München 1966, S. 253, Anm. 33.

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