1.45.1 (ma12p): 1. Frage der Befugnisse des deutschen Kommissars bei den Verhandlungen wegen der Durchführung der interalliierten Militärkontrolle.

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1. Frage der Befugnisse des deutschen Kommissars bei den Verhandlungen wegen der Durchführung der interalliierten Militärkontrolle1.

1

Durch Kabinettsbeschluß vom 17. 7. (s. Dok. Nr. 256, P. 1) war Genlt. Strempel mit der Leitung der Verhandlungen über die Modalitäten der Generalinspektion beauftragt worden.

Der Reichskanzler teilte den Inhalt des Schreibens des Reichswehrministeriums vom 20.7.1924 (Nr. 421.7/24 I-H-Friko) mit2.

2

Das angezogene Schreiben des RWeM (i. V. Seeckt) an den RK hat folgenden Wortlaut: „Im Laufe der gestrigen Verhandlungen zwischen Genlt. Strempel und General Walch [Vorsitzender der IMKK] sprachen beide Bevollmächtigte sich dahin aus, daß es durchaus zweckmäßig wäre, wenn der gesamte wegen der Durchführung der Generalinspektion erforderliche Schriftwechsel unmittelbar von der IMKK an den dt. Kommissar geleitet würde. General Walch bat nur um eine entsprechende Mitteilung, daß die Vollmacht des Genlt. Strempel vom 17. 7., nach der dieser die Verhandlungen wegen der Modalitäten der Durchführung der Generalinspektion zu führen hat, dahin ergänzt wird, daß er auch die Verhandlungen über die Durchführung der Generalinspektion selbst zu führen hat. Das RWeMin. bittet um gefällige baldige Veranlassung und bemerkt dazu, daß Genlt. Strempel Anweisung erhalten hat, die Rkei und das AA dauernd über den Verlauf der Verhandlungen zu unterrichten.“ (R 43 I /417 , Bl. 77).

[903] Der Reichsminister des Auswärtigen verlas eine Antwort3, woraus hervorging, daß das Auswärtige Amt keine Bedenken dagegen zu erheben habe, wenn der gesamte, wegen der Durchführung der General-Inspektion erforderliche Schriftwechsel sich auf unmittelbarem Wege zwischen der Interalliierten Militärkontroll-Kommission und dem deutschen Kommissar4 vollziehe. Das Auswärtige Amt lege allerdings Wert darauf, daß es nicht nur über den Verlauf der mündlichen Verhandlungen, sondern auch über den Schriftwechsel zwischen dem deutschen Kommissar und der Interalliierten Militärkontroll-Kommission dauernd auf dem Laufenden gehalten werde. Näheres hierüber sei bereits zwischen Generalleutnant Strempel und dem Gesandten Moraht mündlich verabredet worden.

3

Der Entwurf des Antwortschreibens des AA befindet sich in der Anlage zum obigen Protokoll.

4

Genlt. Strempel.

Generalmajor Hasse erklärte sich mit diesem Standpunkt des Reichsministers des Auswärtigen durchaus einverstanden.

Aus dem Kabinett wurden keinerlei Einwendungen erhoben5.

5

Zum Verlauf der Verhandlungen zwischen Strempel und dem Vorsitzenden der IMKK, Walch, über die Modalitäten der Generalinspektion s. Dok. Nr. 286, bes. Anm. 2.

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