2.130.5 (ma31p): 5. Mologa-Gesellschaft.

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5. Mologa-Gesellschaft.

Staatssekretär Dr. Popitz berichtete über die Verhandlungen mit dem Präsidenten der Russischen Staatsbank16. Da die Russische Staatsbank es ablehne, sich an der Sanierung der Mologa-Gesellschaft zu beteiligen, komme nur direkte[382] Hilfe des Reichs in Frage. Hierfür seien sofort drei Millionen zur Einlösung protestierter Wechsel und fälliger Löhne nötig. Direktor Ritscher von der Reichskreditgesellschaft habe sein finanzielles Gutachten dahin abgegeben, daß eine Liquidation der Gesellschaft wirtschaftlich begründet sei. Die russischen Schulden der Mologa beliefen sich auf 17 Millionen Reichsmark, denen nach einer zunächst nicht nachprüfbaren Schätzung 21 Millionen Aktiven gegenüber ständen. Die deutschen Schulden betrügen 23 Millionen. Der Rhein-Elbe-Konzern, ein deutscher Hauptgläubiger, sei nicht bereit, sich an einer Sanierung zu beteiligen.

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Der Präs. der Russ. Staatsbank, Schejnmann, war auf Einladung Wirths nach Berlin gekommen und hatte hier mit RFM Reinhold und anderen Personen über Möglichkeiten zur Sanierung der Mologa konferiert. Vgl. ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 149 (hier S. 388 ff.) und Nr. 153.

Die Reichsminister des Innern und der Finanzen sprachen sich gegen weiteres Eingreifen des Reichs aus.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß unter Berücksichtigung des Verhaltens der Russischen Staatsbank die außenpolitischen Bedenken gegen eine Liquidation gemindert seien.

Das Reichskabinett stimmte dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen zu, wonach in der gegenwärtigen Lage eine Beihilfe des Reichs zur Sanierung der Mologa nicht möglich sei. Es ermächtigte den Reichsminister der Finanzen zur Erhöhung des Blanko-Kredites der Russischen Staatsbank bei der Reichskreditgesellschaft um 2 Millionen17.

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Nach weiteren Verhandlungen erklärte sich die Russ. Staatsbank bereit, fällige Wechsel der Mologa gegen Verpfändung von Sachwerten zu prolongieren und neue Betriebskredite für kurze Zeit zur Verfügung zu stellen. Auf Intervention Brockdorff-Rantzaus gewährte die Sowj. Reg. der Mologa schließlich eine Staatsanleihe von 2,2 Mio Rubel, die jedoch bis zum 5.3.27 zurückgezahlt werden mußte. Die Dt. Revisions- und Treuhandgesellschaft wurde beauftragt, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Mologa an Ort und Stelle zu prüfen. Nach Fertigstellung des Prüfungsberichts sollte darüber entschieden werden, ob eine durchgreifende Sanierung der Mologa möglich sei und ob sich das Reich daran beteiligen könne. Vgl. dazu ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 182 und 193; Bd. IV, Dok. Nr. 1, 10, 16 und 152. – Die nächste Kabinettsberatung über diese Frage fand am 11.3.27 statt (Dok. Nr. 199, P. 4).

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