2.162.6 (ma31p): 6. Fall Junkers.

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6. Fall Junkers.

Der Reichsverkehrsminister brachte die Junkers - Angelegenheit zur Sprache7 und erklärte, daß er mit Zustimmung des Reichsfinanzministers durch Vermittlung des Abgeordneten Dr. Quaatz den Vertretern des Prof. Junkers folgendes Angebot des Reichs vorbehaltlich der Zustimmung des Kabinetts habe unterbreiten lassen:

7

Vgl. Dok. Nr. 152, P. 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Kabinettsentscheidung hatte MinDir. de Haas (AA) in einer Aufzeichnung vom 15.12.26 die negativen Konsequenzen eines Konkurses der Junkers-Flugzeugwerk AG hingewiesen. Es sei vorteilhafter, wenn das Reich auf den Vergleichsvorschlag eingehe, den Junkers durch den Abg. Quaatz übermittelt habe: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 169.

[465] Professor Junkers erhält die dem Reich gehörigen Aktien der Junkers-Flugzeugwerke A.G. (nom. 7 Millionen RM) zurück; die Prof. Junkers oder dem Werk von Reichsstellen gegebenen Darlehen werden gestrichen und die vom Reiche zur Sicherung dieser Forderung eingeleiteten Maßnahmen rückgängig gemacht. Prof. Junkers zahlt 3 Millionen Mark in bar, überläßt dem Reich Gerät im Werte von 3,7 Millionen Mark, übergibt nom. 400 000 RM Aktien der Junkers-Luftverkehr A.G., befreit das Reich von den in seinem Interesse eingegangenen Zahlungsverpflichtungen und gibt bestimmte Sicherungen für das von der Aktienmehrheit eingesetzte Personal. Als Stichtag für die laufenden Verpflichtungen aus Aufträgen und Arbeiten gilt der Tag des Angebots. Prof. Junkers erklärt dabei, keinerlei Ansprüche gegen Reichsstellen, insbesondere auch nicht aus dem russischen Geschäft8, zu haben und verzichtet für die Zukunft auf jegliche Darlehen und Beihilfen aus öffentlichen Mitteln. Die Verpflichtungen des Reiches werden sofort nach Erfüllung der dem Prof. Junkers obliegenden Leistungen realisiert.

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Vgl. Dok. Nr. 16, P. 6.

Er, der Reichsverkehrsminister, sei zu diesem Angebot gelangt infolge der ihm gegenüber stark zum Ausdruck gebrachten Auffassung maßgeblicher Abgeordneter des Hauptausschusses9, daß die Angelegenheit Junkers in entgegenkommender Weise erledigt werden möge, um parlamentarische Schwierigkeiten zu vermeiden.

9

Haushaltsausschuß des RT.

Der Reichsverkehrsminister erklärte hierzu, daß Prof. Junkers durch den Abgeordneten Quaatz eine Ermäßigung der Verpflichtungen verlangt habe, und zwar Minderung der Barzahlung auf 1,5 Millionen Mark und Minderung der Geräteforderung auf die Hälfte des oben angegebenen Wertes. Er glaube, die Barzahlung vielleicht auf 2 Millionen RM herabsetzen zu können, aber an der Überlassung des Gerätes im vollen Betrage von 3,7 Millionen Mark festhalten zu müssen.

Der Reichsminister der Finanzen empfahl eine Herabsetzung der Geldsumme auf 1 Million RM bar und eine Ermäßigung der Geräteanforderung um vier Großflugzeuge.

Das Kabinett beschloß, auf der Grundlage des Vorschlages des Reichsverkehrsministers ein Angebot an Prof. Junkers mit der vom Herrn Reichsminister der Finanzen vorgeschlagenen Maßgabe zu machen, daß die Barzahlung auf 1 Million RM ermäßigt und von dem Werte der Geräteanforderung der Gegenwert von vier Großflugzeugen, die der Firma zu verbleiben haben (rd. 1 Million RM), abgesetzt wird. Dieses Angebot soll dem Prof. Junkers mit Befristung auf den 24. Dezember 1926 übermittelt werden. Es gilt als unabänderlich. Falls Prof. Junkers es nicht annimmt, sind die Zuwendungen an das Werk mit dem 24. Dezember 1926 einzustellen10.

10

Zur Durchführung des Vergleichs zwischen Junkers und dem Reich siehe ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 177 und 188.

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