2.199.4 (ma31p): 4. Mologa.

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4. Mologa.

Ministerialdirektor Wallroth trug die Stellungnahme des Auswärtigen Amts vor6. Er wies auf die ganz hervorragende politische Bedeutung der Entscheidung hin. Bezüglich der wirtschaftlichen Aussichten der Konzession nahm er auf ein neuerliches Gutachten des Holzindustriellen Lauterbach in Breslau Bezug, in dem die wirtschaftlichen Aussichten unter der Voraussetzung der vom Auswärtigen Amt vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen als nicht ungünstig bezeichnet würden (liegt in Anlage bei)7.

6

Für diese Kabinettsberatung hatte das AA (MinDir. Köpke) am 7.3.27 dem StSRkei eine „Denkschrift über die Frage der Gewährung eines Kredites von seiten des Reichs an die Mologa AG“ sowie einen Auszug aus dem Prüfungsbericht der Dt. Revisions- und Treuhandgesellschaft über die Lage der Mologa übersandt (R 43 I /136 , Bl. 28–40); der vollständige Prüfungsbericht vom 21. 2. war der Rkei von StS a. D. Hemmer mit Schreiben vom 25. 2. übermittelt worden (R 43 I /136 , Bl. 27; R 43 I /137 , Bl. 2–135). Die dem Kabinett vorgelegte Denkschrift des AA ist abgedruckt in: ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 222; eine Zusammenfassung des Prüfungsberichts der Dt. Revisions- und Treuhand AG in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 208, Anm. 1. – Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 130, Anm. 17. Siehe außerdem: ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 152 und 208.

7

„Gutachten des Holzindustriellen Lauterbach über die Mologa“ vom 7. 3. in R 43 I /1419 , Bl. 165–171 und in R 43 I /136 , Bl. 47–53.

Der Reichsminister der Finanzen äußerte die Meinung, daß wirtschaftlich eine neuerliche Kredithingabe nicht zu rechtfertigen sei8. Was man jetzt gebe, würde nur eine erste Sanierungsrate sein. Zu beachten sei ferner, daß die[624] Presse aller Parteien sehr scharf gegen weitere Stützung der Mologa eingestellt sei9.

8

Vgl. Köhler, Lebenserinnerungen, S. 176 f.

9

Mehrere Zeitungsartikel zur Frage der Subventionierung der Mologa durch das Reich in R 43 I /136 , Bl. 54 ff.

Staatssekretär Weismann bat, von einer Subventionierung der Mologa abzusehen, bevor der Himmelsbach-Prozeß beendet sei10.

10

Die Fa. Himmelsbach war mit der Rhein-Elbe-Union Hauptaktionär und Konzessionsinhaber der Mologa AG. Zum Himmelsbachprozeß siehe Dok. Nr. 128, Anm. 4.

Der Reichswehrminister warnte vor einer Beschlußfassung, die Rußland vor den Kopf stoße. Rußland sei politisch in den vergangenen Jahren doch von großem Wert für Deutschland gewesen. Wenn jetzt die Beziehungen zu Deutschland Stück für Stück abgebaut würden, seien die Konsequenzen nicht abzusehen. Es sei wünschenswert, daß man vor einer Entscheidung den Russen die Beweislast zuschiebe.

Direktor Ritscher führte aus, daß ihm das günstigere Gutachten von Herrn Lauterbach doch überraschend gekommen sei. Er möchte daraufhin zur Erwägung stellen, ob man nicht Herrn Lauterbach und Herrn Kommerzienrat Michalski und evtl. noch andere Sachverständige vor der Entscheidung nochmals zur Begutachtung nach Rußland entsenden könne. Falle das Gutachten günstig aus, so sei eine Beteiligung der Privatindustrie immerhin in Höhe von etwa 2 Millionen möglich.

Ministerialdirektor Wallroth äußerte die Befürchtung, daß Rußland zu einer nochmaligen Prolongation der Kredite und der Hingabe neuer Betriebskredite schwerlich zu bewegen sein werde.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich den Wünschen des Reichswehrministers an, die Russen nicht unnötig zu brüskieren. Innerpolitisch werde die Angelegenheit dadurch erleichtert, daß ja in den Sanierungsvorschlägen des Auswärtigen Amts vorgesehen sei, die bisherigen Inhaber der Konzession Himmelsbach und Rheinelbe-Union und die bisher beteiligten politischen Persönlichkeiten völlig auszuschalten.

Der Reichsminister des Innern stellte anheim, ob den Sachverständigen, die zur Begutachtung entsandt würden, nicht noch Persönlichkeiten hinzuzufügen wären, die, ohne gerade Holzindustrielle zu sein, doch Fragen der russischen Waldwirtschaft beurteilen könnten.

Der Reichskanzler wie auch der Reichswehrminister und der Reichspostminister sprachen sich dafür aus, vor jeder Beschlußfassung des Kabinetts den Russen die Frage vorzulegen, ob sie geneigt seien, die deutscherseits für unerläßlich erachteten Vorbedingungen anzunehmen.

Nach eingehender Beratung faßte das Reichskabinett folgenden Beschluß:

Das Reichskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Frage einer finanziellen Mitwirkung des Reiches bei einer Sanierung der Mologa befaßt. Es hat sich bei dieser Besprechung außerstande gesehen, einen Beschluß zu fassen, weil es als Unterlage seiner Entscheidung der Klarstellung bedarf, ob ein rationelles und erfolgreiches Arbeiten der Mologa nach folgenden Richtungen sichergestellt werden kann:

[625] 1.) Daß die Sowjetregierung sich einverstanden erklärt, einer Umgestaltung der bisherigen Mologa-Verträge in dem noch mitzuteilenden Umfange zuzustimmen.

2.) Daß die russischen Gläubiger sich verpflichten, ihre Forderungen gegen die Mologa in der Weise zu stunden, daß die Verzinsung und Rückzahlung unter gleichen Bedingungen erfolgt, wie die der etwa deutscherseits zu gewährenden Kredite.

3.) Daß es deutscherseits gelingt, eine durchgreifende Reorganisation der Mologa unter neuer Leitung und möglichster Beteiligung deutschen Privatkapitals herbeizuführen.

4.) Daß eine durchgreifende Entlastung der Mologa von den bisherigen deutschen Verbindlichkeiten herbeigeführt wird.

5.) Daß eine neue Besichtigung und Beurteilung durch deutsche Sachverständige stattfindet und zu einem die Sanierung rechtfertigenden Ergebnis gelangt.

Die Aufstellung der Bedingungen zu 1–4 im einzelnen wird nach Empfang einer grundsätzlichen Einverständniserklärung der Sowjetregierung binnen einer Woche erfolgen11.

11

Diesen Kabinettsbeschluß übermittelte MinDir. Wallroth (AA) mit Telegramm vom 11. 3. an die dt. Botschaft in Moskau; siehe ADAP, Serie B, Bd. IV Dok. Nr. 239. – Zur weiteren Erörterung der Angelegenheit im Kabinett siehe Dok. Nr. 213, P. 2.

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