2.209.2 (ma31p): 2. Abfindung für Ferdinand von Bulgarien.

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[656]2. Abfindung für Ferdinand von Bulgarien.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Sachverhalt vor, wie er in der beiliegenden Aufzeichnung enthalten ist5. Er zog aus dem Vorgetragenen die Schlußfolgerung, daß der König von Bulgarien an sich mit seinen Ansprüchen völlig abgefunden sei, und daß es sich unter diesen Umständen sehr schwer begründen lasse, wenn man ihm jetzt noch irgendwelche Zuwendungen zukommen lassen wollte. Jedenfalls lasse sich eine weitere Zahlung vor der Öffentlichkeit kaum vertreten.

5

Beim Kriegseintritt Bulgariens an der Seite der Mittelmächte im Herbst 1915 hatte die RReg. dem König Ferdinand von Bulgarien zugesichert, daß das Reich im Falle eines unglücklichen Kriegsausgangs dem König und seiner Familie in Dtld. einen standesgemäßen Lebensunterhalt gewähren und den König für Vermögensverluste entschädigen werde. Auf Grund dieser Zusage hatte die RReg. dem ehemaligen König Ferdinand, der seit seiner Abdankung und Flucht in Coburg lebte, im Jan. 1921 eine als endgültig vereinbarte Abfindungssumme von 25 Mio M gezahlt. Seit 1926 hatte sich Ferdinand wiederholt an den RK und das AA mit der Bitte gewandt, ihm eine neue Kapitalabfindung zu gewähren, weil die frühere ohne sein Verschulden durch die Inflation entwertet sei. Von seiten des AA und der Rkei wurde das Gesuch grundsätzlich befürwortet (Vorgänge hierzu in R 43 I /55 ; zwei Aufzeichnungen in der Anlage zum obigen Protokoll: R 43 I /1419 , Bl. 277–279).

Der Reichsminister des Auswärtigen stimmte dem Reichsminister der Finanzen dahin bei, daß eine Erörterung der Sache, die ausschließlich von außenpolitischen Rücksichten beherrscht sei, im Reichstage völlig unmöglich sei, und daß daher nur aus solchen politischen Fonds geholfen werden könne, die bestimmungsgemäß einer öffentlichen Kontrolle entzogen seien. Er widerriet auch einer Kapitalabfindung und der Zubilligung einer größeren einmaligen Zahlung, schlug vielmehr vor, an eine mäßige jährliche Rente von 50–60 000 Mark zu denken, die er seinem Dispositionsfonds entnehmen könne. Die Bearbeitung übernehme zweckmäßig die Reichskanzlei.

Das Kabinett erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden6.

6

Mit der ihm angebotenen Jahresrente von 60 000 RM war der ehemalige König Ferdinand nicht zufriedengestellt. Nach weiteren Verhandlungen bewilligte das Kabinett Marx schließlich eine lebenslängliche Jahresrente von 120 000 RM, die ab 1927 aus dem Geheimfonds des AA gezahlt wurde (Vorgänge hierzu in R 43 I /55 ; siehe auch die Aufzeichnung des AA vom 4.12.30 über Zahlungen aus dem Geheimfonds des AA, R 43 I /902 , Bl. 234–235).

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