2.38.1 (ma31p): 1. Fürstenabfindung.

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Text

RTF

1. Fürstenabfindung.

Der Reichskanzler berichtete über den Stand des Gesetzes betreffend Fürstenabfindung1 und teilte insbesondere mit, daß er den Herrn Reichspräsidenten über den Stand der Angelegenheit dauernd auf dem Laufenden halte. Er habe den Eindruck gewonnen, daß der Herr Reichspräsident gegebenenfalls2 nicht vor der Auflösung des Reichstags zurückschrecken werde.

1

Seit dem 22.6.26 beriet der Rechtsausschuß des RT über den Regierungsentwurf des Fürstenabfindungsgesetzes und die dazu vorgelegten Abänderungsanträge; vgl. Dok. Nr. 29, Anm. 1.

2

D. h. bei Ablehnung des GesEntw. durch den RT.

Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

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