2.92.2 (ma31p): 2. Nachtragshaushalt für 1926 […]

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RTF

2. Nachtragshaushalt für 1926 […]

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte den Nachtragshaushalt für 19263.

3

Am 16.10.26 hatte RFM Reinhold dem Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1926“ vorgelegt. Der Nachtragshaushalt sieht zusätzliche Ausgaben und Einnahmen in Höhe von jeweils 766 Mio RM vor. Ein im außerordentlichen Haushalt erscheinender Ausgabenbetrag von 537,5 Mio RM, der hauptsächlich zur Finanzierung des Arbeitsbeschaffungsprogramms verwendet werden soll, ist durch die Aufnahme von Anleihen zu decken (R 43 I /877 , Bl. 336–340). Siehe die erläuternden Ausführungen Reinholds zum Nachtragsetat in der RT-Sitzung vom 9.11.26 (RT-Bd. 391, S. 7971  ff.).

a) Der Reichsverkehrsminister bat um Entscheidung über die Einstellung von Baumitteln für den Hansa-Kanal über Minden in den Nachtragshaushalt 1926 und evtl. in den Haushalt für 1927.

Das Kabinett beschloß, in den Nachtragshaushalt für 1926 für den Hansa-Kanal über Minden keine Mittel einzustellen.

Bei Erörterung der Frage des Baues des Mittellandkanals4, insbesondere auch des Verhaltens, das Preußen hierbei einnehmen werde, erklärte Staatssekretär Dr. Weismann, daß die Beteiligung Preußens in Höhe von ⅓ festgelegt sei und daß das Land Preußen sich keinesfalls seiner Verpflichtung entziehen wolle, sondern diese nur nicht durch eine formelle Unterschrift anerkennen wolle, weil dann die besonderen örtlichen Interessenten, wie z. B. Provinzen, schwer dazu zu bringen sein würden, ihrerseits zu den Bauunkosten beizutragen.

4

Es handelte sich um den Bau der Reststrecke von Peine bis Burg. Nach den bestehenden Vereinbarungen waren die Baukosten des Mittellandkanals zu ⅔ vom Reich und zu ⅓ von Preußen bzw. den anderen beteiligten Ländern aufzubringen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß unter diesen Umständen der Weiterbau des Mittellandkanals unbedenklich sei5.

5

Zur Durchführung des Wasserstraßenbauprogramms siehe die „Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung“, die dem RT am 19.1.27 vorgelegt wurde (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2921 , S. 4 f., 9 f.).

[259] […]

c) Auf Wunsch des Reichsarbeitsministers beschloß das Reichskabinett für Ostsiedlungszwecke die Einstellung von 50 Millionen M in den Nachtragshaushalt von 19266.

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 34, P. 4.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte den Wunsch, über den Nachtragshaushalt, jedenfalls über die wichtigsten Fragen, wie z. B. die Anleihefrage, noch mit seinen Parteifreunden sprechen zu können. Sicherlich würden auch die anderen Herren Reichsminister diesen Wunsch teilen7.

7

Nach dieser Kabinettssitzung vermerkte StS Pünder am 19. 10., daß verschiedene Positionen des Nachtragshaushalts, zu denen während der Kabinettsberatung Bedenken geäußert worden seien, nochmals nachgeprüft werden müßten. U. a. werde „eine Auskunft darüber zu verlangen sein, wie sich der Reichsfinanzminister die Deckung des außerordentlichen Haushalts in Höhe von mehreren hundert Millionen denkt. Bisher konnten im Jahre 1926 die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts noch aus laufenden Kassenmitteln bestritten werden. Dies dürfte aber nach meiner Kenntnis der Dinge vom nächsten Monat ab nicht mehr möglich sein. Es wäre dann die Auflegung einer großen Reichsanleihe notwendig. Welche Vorarbeiten bestehen hierfür und wann ist mit der Auflegung zu rechnen? Wird keine Kollision mit den übrigen notwendigen Ansprüchen an den Geldmarkt (außenpolitischer und privatwirtschaftlicher Art) befürchtet?“ (R 43 I /877 , Bl. 350). Nach Rücksprache mit dem RFMin. und dem RWiMin. berichtete MinR Feßler über die Anleihefrage in einer Aufzeichnung vom 22. 10.: Das RFMin. rechne bestimmt damit, daß der tatsächliche Bedarf, der nach dem Entwurf des Nachtragshaushalts im Anleihewege gedeckt werden soll, nur rd. 400 Mio RM betragen werde. Davon würden 250 Mio durch laufende Betriebsmittel und 150 Mio aus Rückstellungen für die Aufwertung von Sparkassenguthaben und ähnlichen Forderungen gedeckt werden. „Im Wege der Anleihe will demnach das Reichsfinanzministerium bis zum 31. März 1927 keine Mittel aufbringen. Sollte sich entgegen seiner Annahme bis dahin ein Fehlbetrag ergeben, so würde der Reichsfinanzminister auf die Ausgabe von Schatzwechseln zurückgreifen, die bis zu 500 Millionen erfolgen kann. Nach Ansicht des Reichswirtschaftsministeriums dürften bei dieser Sachlage keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Ansatz der hohen Anleihesumme bestehen, zumal wenn etwa mit der ganzen Finanzgebarung beabsichtigt sein sollte, die schwierige Lage der Reichsfinanzen nach außen hin, den Reparationsgläubigern gegenüber, in die Erscheinung treten zu lassen. Aus diesen Gesichtspunkten könnte wohl auch die fast restlose Inanspruchnahme aller Reserven für die Deckung der Ausgaben gerechtfertigt werden.“ (R 43 I /877 , Bl. 351–352).

Der Reichsminister der Finanzen äußerte zunächst Bedenken in der Richtung, daß dann eine unliebsame Verzögerung in der Verabschiedung des Etats eintreten könne.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, daß der Reichsrat sich sicherlich mit einer kürzeren Frist einverstanden erklären würde.

Es wurde sodann beschlossen, den Nachtragshaushalt für 1926 in einer Reichskabinettssitzung am Freitag, dem 22. Oktober, weiterzuberaten8.

8

Siehe Dok. Nr. 94, P. 1.

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