1.12.1 (ma32p): Bericht des Reparationsagenten über den deutschen Reichshaushalt.

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Bericht des Reparationsagenten über den deutschen Reichshaushalt.

Ministerialdirektor Dorn erstattete in großen Umrissen einen Bericht über den wesentlichen Inhalt des Berichts des Reparationsagenten vom 10. Juni 19271.

1

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.6.27, Berlin 1927.

Anschließend unterwarf Reichsminister Köhler die Ausführungen des Berichts des Reparationsagenten einer kritischen Würdigung2.

2

Über diesen Bericht des Reparationsagenten schreibt Köhler in seinen Memoiren: „Der kritische Bericht Gilberts strotzte von Einseitigkeiten und ging bis zu zahlreichen tatsächlichen Unrichtigkeiten. Er bemängelte u. a. die bei uns seit Jahrhunderten übliche Teilung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben und in ein Kapitel Kriegslasten. Das führe alles zur ‚obscurity‘; er ist mit der Deckung der außerordentlichen (also der größeren einmaligen) Ausgaben durch Anleihen nicht einverstanden, obwohl alle Nationen diesen Weg beschreiten, er kritisiert die Ausgabensteigerung (ohne Rücksicht auf den Zweck der Ausgaben), er behauptet, in die Länderetats seien keine Einblicke möglich, obwohl dies glatter Unsinn ist, und mäkelt an unseren Etatformen, obwohl auch ihm hätte bekannt sein müssen, daß die Sauberkeit des deutschen Etatwesens genauso wie die des deutschen Beamten absolut zweifelsfrei und den Vergleich auch mit den USA auszuhalten in der Lage war. Veröffentlicht haben wir diese Gilbertschen Berichte ebensowenig wie seine häufigen Briefe und unsere Entgegnungen, da eine öffentliche Erörterung all dieser Dinge im Inlande und im Auslande eine dem deutschen Kredit abträgliche Beunruhigung geschaffen hätte.“ In: Köhler, Lebenserinnerungen, S. 244.

[806] Das Kabinett erörterte sodann in eingehender Aussprache die gegenüber dem Bericht einzunehmende Haltung. Wegen der von dem Reparationsagenten an der Politik der Reichsbank geübten Kritik wurde später der Reichsbankpräsident Schacht zu den Beratungen hinzugezogen3.

3

Siehe dazu die Aufzeichnung Stresemanns vom 22.6.27: Dok. Nr. 257.

Das Kabinett kam zu dem Ergebnis, daß der Reichsminister der Finanzen, der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister des Auswärtigen binnen kurzem dem Kabinett gemeinsam Vorschläge für ein einheitliches Vorgehen auf dem Gebiet der Reparationspolitik unterbreiten sollen4.

4

Siehe Dok. Nr. 275.

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