1.215 (ma32p): Nr. 457 Bericht des Reichsbankpräsidenten über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik. 13. April 1928, 11 Uhr

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Nr. 457
Bericht des Reichsbankpräsidenten über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik. 13. April 1928, 11 Uhr1

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Die hier abgedruckte „Stenographische Niederschrift des Berichts des Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht an die Reichsregierung über die Lage der Reichsbank und über Fragen der Finanz- und Währungspolitik mit anschließender Aussprache am Freitag, den 13. April 1928, vormittags 11 Uhr in der Reichskanzlei“ wurde von dem Reichstagsstenographen Krieger angefertigt. Das Protokoll ist mit dem Kopfvermerk „Streng vertraulich!“ versehen und weist hschr. Korrekturen Schachts und der Diskussionsteilnehmer auf, denen das Protokoll von der Rkei zur Durchsicht übersandt worden war.

R 43 I /635 , Bl. 275–326

Anwesend: von der RReg.: Marx; StS Pünder, Trendelenburg, Popitz; MinDir. Schäffer, Lothholz; MinDirig. Heintze, Norden; MinR Feßler, Berger; von der Rbk: Schacht, Dreyse, Hülse; für Preußen: Wellmann, Lippert; für Bayern: Rohmer, Quarck; für Sachsen: Weber, v. Sichart, Roitzsch; für Württemberg: Schick; für Baden: Kempff; für Hamburg: Strandes; Protokoll: Krieger.

Reichskanzler Dr. Marx: Meine Herren, ich eröffne unsere Sitzung. Ich bin recht befriedigt darüber, daß es möglich gewesen ist, unserer Absicht Rechnung zu tragen, die alte Tradition wieder aufzunehmen und regelmäßig Sitzungen des Reichsbankkuratoriums alle Vierteljahre stattfinden zu lassen2. Ich weiß nicht, ob ich der nächsten Sitzung noch anwohnen kann; aber ich werde dafür sorgen, daß auch die neue Regierung diese Tradition weiter fortführt3.

2

Die letzte Sitzung dieser Art mit RbkPräs. Schacht als Berichterstatter hatte am 20.1.28 stattgefunden (Dok. Nr. 399). Zur Bezeichnung „Sitzung des Reichsbankkuratoriums“ siehe Dok. Nr. 195, Anm. 2.

3

Die nächste Sitzung fand am 19.7.28 statt; siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 11.

Ich darf nun wohl den Herrn Reichsbankpräsidenten bitten, uns seinen Vortrag zu halten.

[1397] Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Auch wir möchten unseren besonderen Dank aussprechen, Herr Reichskanzler, daß Sie es möglich gemacht haben, uns heute wieder anzuhören.

Meine Herren! Darf ich zunächst einen kurzen Überblick über die Lage des Geldmarktes im letzten Vierteljahre geben. Im Januar und Februar war der Geldmarkt relativ flüssig. Sie wissen, daß wir an dem 7%igen Diskont4 bisher immer festgehalten haben und nicht in der Lage gewesen sind, herunterzugehen. Seit etwa Ende Februar macht sich auf dem Geldmarkt wieder eine gewisse Versteifung bemerkbar. Die Gründe für die etwas steifere Haltung des Geldmarktes sehe ich in erster Linie in dem Anhalten der Konjunktur. Gegen von verschiedenen Seiten ausgesprochene Erwartungen ist ja ein wirklich wesentlicher oder merkbarer Rückgang in der Konjunktur bisher nicht zu verspüren gewesen, und es ist ganz selbstverständlich, daß eine solche anhaltende Konjunktur den Geldmarkt in erheblichem Umfange beansprucht. Einen weiteren Grund sehe ich in dem vielleicht mit der Konjunktur zusammenhängenden permanenten großen Warenimport, der natürlich auch erhebliche Geldmittel in Anspruch nimmt. Wir wußten ferner schon im Januar und Februar, wo also eine gewisse Flüssigkeit war, daß wir in absehbarer Zeit mit einer Emission der Reichsbahn zu rechnen haben würden5, die ja seit langem den Wunsch hatte, auf den inländischen Markt zu gelangen, nachdem ihr der Auslandsmarkt verschlossen war6. Wir wußten, daß das Reich den Wunsch hatte, die seit langem vorbereitete Möglichkeit der Begebung von Reichsschatzwechseln in einem gewissen Umfange auszunutzen7, und wir konnten mit Sicherheit voraussehen, daß auch andere Emittenten an den Markt treten würden, sobald nur eine leise Erholung sich am Markt zeigen würde. Weiter hat zu der Versteifung der Umstand beigetragen, daß Anfang April 150 Millionen Mark aus der Bank für Industrieobligationen an den Reparationsagenten zu zahlen waren8, deren Einsammlung aus der Industrie einige Wochen vorher begann und die nur zum Teil vorübergehend dem Geldmarkt in der Zwischenzeit ausgeliehen werden konnten, bis der Zahlungstag heranrückte.

4

Der Diskontsatz war am 4.10.27 von 6 auf 7% heraufgesetzt worden; siehe Dok. Nr. 399, Anm. 8.

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Siehe unten Anm. 20.

6

Der Plan der RB-Gesellschaft, Vorzugsaktien im Ausland zu emittieren, konnte wegen des Einspruchs des Reparationsagenten Gilbert nicht ausgeführt werden. Vgl. ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 155, 226; Bd. VII, Dok. Nr. 245; Bd. VIII, Dok. Nr. 26 und 113.

7

Nach dem „Gesetz zur Änderung des Bankgesetzes“ vom 8.7.26 (RGBl. II, S. 355 ) konnten vom Reich begebene Schatzwechsel bis zu einem Höchstbetrag von 400 Mio RM diskontiert und lombardiert werden. Am 30.4.28 wurde zum ersten Mal ein Betrag von 1 Mio RM an Reichsschatzwechsel durch die Rbk diskontiert. Siehe den Bericht des Kommissars bei der Rbk, Anlage zum Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 156.

8

Es handelte sich um die erste Halbjahresrate, die die Industrie für die Verzinsung und Tilgung der Industrieobligationen im 4. Jahr der Laufzeit des Dawes-Plans aufzubringen hatte; diese Rate in Höhe von 150 Mio GM wurde am 1.4.28 fällig. Siehe den Bericht des Treuhänders für dt. Industrieobligationen, Anhang zum Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 331.

Ich darf ferner darauf aufmerksam machen, daß die Preußenkasse9 und auch sonstige Institute, die hervorragend mit der Landwirtschaft arbeiten, in[1398] sehr starkem Umfange als Geldnehmer am offenen Markt aufgetreten sind und auch dadurch zur Versteifung des Geldmarktes beigetragen haben; und endlich darf ich darauf hinweisen, daß die Kommunen, denen ja für einige Zeit der Auslandsmarkt abgeschnitten wurde10, zur Deckung ihrer dringendsten Bedürfnisse kurzfristig an den Markt herantreten mußten.

9

Pr. Zentralgenossenschaftskasse.

10

Die Beratungsstelle für Auslandskredite hatte am 20.9.27 die Begutachtung und Genehmigung von Auslandsanleiheprojekten der Länder und Gemeinden vorläufig ausgesetzt, da das Rbk-Direktorium auf einer Verschärfung der Richtlinien für die Aufnahme von Auslandsanleihen öffentlicher Körperschaften bestand (siehe Dok. Nr. 301, 310, 312 und 313). Aber auch nach der Neufassung der Richtlinien im Oktober 1927 (siehe Dok. Nr. 313, Anm. 32) nahm die Beratungsstelle ihre Gutachtertätigkeit nicht sogleich wieder auf, vielmehr wurde die Genehmigungssperre für öffentliche Auslandsanleihen bis zum Mai 1928 aufrechterhalten, offenbar wegen der Kritik des Reparationsagenten Gilbert an der zunehmenden Auslandsverschuldung der Länder und Gemeinden und wegen der geringen Aufnahmefähigkeit des amerik. Kapitalmarkts für dt. öffentliche Anleihen. Siehe dazu: Memorandum des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 20.10.27 (Dok. Nr. 324); Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.12.27, S. 105 ff.; Bericht des Generalagenten vom 7.6.28, S. 80 ff.; Sitzungsprotokolle der Beratungsstelle für Auslandskredite in R 2  /2128  und 2129 .

Die Überwindung dieser Geldmarktversteifung ist im wesentlichen dadurch möglich gewesen, daß einmal an der Börse in der Effektenspekulation seit geraumer Zeit sich eine starke Zurückhaltung zeigt, daß ferner die Erfahrungen der letzten Monate hinsichtlich der Möglichkeit der Unterbringung von Auslandsanleihen doch die öffentliche Hand veranlaßt haben, in ihren Ausgabe- und Investitionsplänen etwas zurückhaltender zu werden, und letzten Endes und in stärkstem Umfang ist die Überwindung der Geldmarktversteifung möglich gewesen durch neu hereinkommendes kurzfristiges Auslandsgeld. Die ganzen Kurse für Auslandsdevisen, insbesondere für den Dollar, der ja unsere Hauptgeld- und -kreditquelle des Auslandes bildet, zeigen, daß wir sehr erhebliche Zuflüsse von Auslandsgeld in den letzten Monaten gehabt haben. Die Kurse bewegen sich nahezu direkt am Goldimportpunkt, und es ist bemerkenswert, daß, obwohl der Reparationsagent in sehr starkem Umfange Devisenkäufe vorgenommen hat, die Reichsbank im großen und ganzen ihren Gold- und Devisenvorrat hat erhalten können. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß für das laufende Reparationsjahr von September bis September11 nach unserer Schätzung der Reparationsagent doch etwa eine Milliarde Mark in Devisen bar transferieren wird, einschließlich natürlich der Recovery-Act-Zahlung, die ja auch eine Barzahlung darstellt, so daß man damit rechnen muß, daß der Reparationsagent jeden Monat jetzt 80 bis 90 Millionen M Devisen aus dem Markt herausnimmt, die natürlich alle durch uns gekauft werden.

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1.9.27 bis 1.9.28.

Ich möchte hier nochmals betonen, daß die vielfach in der Presse auftauchende Idee, als ob er irgendwie anderweit Devisen kaufte, durchaus abwegig ist. Er macht seine sämtlichen Bankgeschäfte nur mit der Reichsbank. Und trotz dieser starken Abzüge ist es möglich gewesen, unseren Gold- und Devisenbestand auf ungefähr der Höhe zu halten, auf der er seit dem letzten Quartal des Vorjahres sich bewegt hat.

Ich darf noch einmal daran erinnern, daß unser Höchststand an Devisen etwa Ende 1926 lag, wo wir etwas über drei Milliarden Gold und Devisen hatten,[1399] und diese Summe im Laufe des ersten Halbjahres 1927 aus den bekannten Gründen der niedrigen Diskonthaltung und der möglichen Abwehr von Auslandsgeldern auf einen Betrag von etwas unter 2 Milliarden herunterging, daß es dann im Laufe der zweiten Hälfte des Jahres 1927 wieder möglich war, den Gold- und Devisenbestand aufzufüllen. Ende vorigen Jahres, also Ende 1927, betrug unser Gold- und Devisenbestand 2 465 Millionen, Ende Februar erhöhte er sich etwas, um etwa 40 Millionen M, auf 2 504 Millionen, und er bewegte sich Ende März wieder auf 2 460 Millionen, also genau auf der Höhe von Ende Dezember 1927. – Ich darf bemerken, daß diese Zahlen besonders vertraulich sind, weil sie nicht nur die ausgewiesenen Devisen enthalten, sondern alles, was wir an Devisenvorrat zuzüglich Gold haben.

Nun wird Ihnen aus den Mitteilungen der Tagespresse nicht entgangen sein, daß wir in den letzten Wochen wieder in stärkerem Umfang Goldankäufe vorgenommen haben. Wir haben alles in allem bisher 150 Millionen M Gold angekauft. Der Grund, warum wir das tun, ist einmal der, daß wir zunächst einmal in der reinen Golddeckung, also in der sogenannten Goldkernwährung das Hauptrückgrat unserer Währung sehen, nicht aber in dem sogenannten Gold-exchange-standard, der also eine nur auf Devisen beruhende Währung darstellt, und daß wir ferner dafür sorgen müssen, daß, wenn nun langsam die Rentenbankscheine durch Reichsmark ersetzt werden, wir dementsprechend natürlich auch unseren Goldvorrat noch etwas zu erhöhen haben werden.

Ein weiterer Grund ist der, daß die Erfahrung gelehrt hat, daß die Veränderungen im Gold- und Devisenbestand der Reichsbank wesentlich stärker auffallen, namentlich auch im Ausland stärker beachtet werden, wenn es sich um Goldherausgabe handelt, als wenn wir nur unsere Devisen abgeben. Die Devisenabgabe vollzieht sich im regulären täglichen Börsenverkehr, während die Goldabgabe schon bei ganz kleinen Mengen sofort in den Zeitungen ausführlich besprochen wird und die Aufmerksamkeit der Welt wesentlich stärker auf sich zieht und infolgedessen für unsere Währung nach unserer Auffassung einen stärkeren Schutz darbietet.

Von den 150 Millionen, die wir gekauft haben, sind 64,5 Millionen russisches Gold; der Rest ist amerikanisches Gold. Ich bemerke hierzu, daß wir die Empfindung haben – ganz abgesehen davon, daß die Russen über starke Devisenbeträge und über starke Deviseneingänge aus Exporten nicht verfügen –, daß diese Goldsendungen von Rußland, auch wenn der Erlös dagegen etwa in Devisen verwandelt wird, doch im wesentlichen dazu dienen, um Schulden innerhalb Deutschlands abzutragen, die die russische Regierung hier hat; mit anderen Worten: nicht nur das Gold selbst, sondern auch der Gegenwert des Goldes bleibt hier im Lande, nicht also, daß die Leute etwa die Reichsbank benutzen, um gegen Goldverkäufe an die Reichsbank nun ihrerseits Verpflichtungen außerhalb Deutschlands abzudecken.

Ich darf bei dieser Gelegenheit vielleicht auch einen Moment die angeblich politische Seite dieser Dinge erwägen. Sie haben alle gelesen, daß die Bank von Frankreich sich bemüht hat, auf einen russischen Goldbetrag, der in New York gelandet war, Beschlag zu legen. Die amerikanische Regierung hat sich[1400] dabei offenbar auf den Standpunkt gestellt, daß, da sie mit der russischen Regierung keine diplomatischen Beziehungen unterhält, sie es auch ihrerseits ablehnen müsse, von der russischen Regierung Gold zu kaufen, und die Federal Reserve Bank hat sich als Staatseinrichtung dieser Auffassung angeschlossen. Im übrigen ist es der Bank von Frankreich entweder nicht möglich gewesen oder ihr nicht rätlich erschienen, durch gerichtliche Beschlagnahme oder dergleichen auf dieses russische Gold in New York die Hand zu legen, und dieses Gold ist infolgedessen zur Zeit von New York nach Deutschland unterwegs. Wir selbst als Reichsbank tragen keine Bedenken, von der russischen Regierung Gold zu erwerben. Ich glaube, wir können es am besten damit begründen, wenn wir uns die negative Möglichkeit vorstellen, daß wir es ablehnen würden, von der russischen Regierung Gold zu kaufen. Nach dem Gesetz ist die Reichsbank gehalten, zu 2 784 RM jedes ihr angebotene Kilo Gold zu nehmen12, und man könnte der russischen Regierung ja eigentlich keinen plausiblen Grund nennen, warum man ausgerechnet dieses russische Gold nun nicht kaufen sollte, da wir ja die russische Regierung als gesetzmäßige Regierung anerkannt haben und mit ihr im diplomatischen Verkehr stehen. Die Reichsbank hat sich, ohne sonst zu den Fragen Stellung zu nehmen, ob es zweckmäßig ist, nach Rußland Kredite zu geben und in Rußland Geschäfte zu machen, auf den Standpunkt gestellt, daß sie keinerlei Bedenken sehen darf und zu sehen braucht, mit der russischen Regierung und ihren Organen Geschäfte auf einfacher Kassazahlungsbasis abzuwickeln.

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Siehe Dok. Nr. 399, Anm. 10.

Reichskanzler Dr. Marx: Herr Präsident, darf ich die Bemerkung dazwischenfügen: Nach den neuesten Nachrichten trifft ja dieses Gold morgen in Cherbourg ein.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Es ist gestern abend dort eingetroffen, soviel ich weiß.

Reichskanzler Dr. Marx: Und es bestand die Gefahr, daß es da beschlagnahmt würde.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Wir haben ja nicht dieses Gold gekauft, wie ich bemerken möchte, sondern wir haben Gold russischer Provenienz und russischen freien unbelasteten Eigentums gekauft. Welches Gold sie uns liefern, das ist ihre Sache. Wir kaufen natürlich nicht ein Gold, von dem wir wissen, daß es irgendwie debattiert wird.

Aus den eben vorgetragenen Entwicklungen werden Sie ersehen, daß wir bisher nicht in der Lage gewesen sind, eine Diskontermäßigung vorzunehmen. Auch die Hoffnungen, die vorübergehend im Januar und Februar für eine Diskontermäßigung hier gehegt wurden, waren nicht entsprechend fundiert. Ich darf gleich hinzufügen, daß ich auch für absehbare Zeit, so wie die Dinge heute liegen, noch keine Möglichkeit sehe, an die Erörterung einer Diskontermäßigung heranzugehen. Die Gründe dafür, daß wir bisher mit dem Diskont nicht heruntergehen konnten und daß sich auch für absehbare Zeit eine solche Möglichkeit nicht zeigt, liegen in folgenden Tatsachen:

[1401] Zunächst war der Abstand des Reichsbanksatzes von den im freien Verkehr sich bildenden Sätzen des Privatdiskonts und des Satzes für bankgirierte Warenwechsel in keinem Augenblick des letzten Quartals ausreichend, um eine Diskontermäßigung zu begründen. Im Januar war durchschnittlich der Satz für Privatdiskonte am offenen Markte 6,267%, bei einem Satz von 7% für den Reichsbankdiskont, also noch nicht einmal ¾% Differenz; und in dem Augenblick, wo wir um etwa ½% heruntergegangen wären, wären wir wieder ganz nahe an den freien Satz herangekommen. Im Februar war der Satz 6,2%. Im März ging er schon wieder auf 6,722% heraus. Also er bewegt sich im Durchschnitt des März schon wieder sehr wenig unter dem Reichsbanksatz. Für bankgirierte Warenwechsel, also diejenigen Wechsel, für die der Reichsbanksatz eigentlich die offizielle Geltung hat, waren die Verhältnisse noch wesentlich ungünstiger. Der Durchschnittssatz am freien Markt für sogenannte bankgirierte Warenwechsel war im Januar 6,877%, im Februar 6,673% und im März 6,929%. Also an irgendeine Möglichkeit einer Herabsetzung des Diskonts zu denken, dazu lag keine Veranlassung vor.

Außerdem habe ich mir erlaubt, schon vorhin darauf hinzuweisen, daß am Kapitalmarkt für die Placierung von Werten sehr starke Wünsche an allen Stellen bestehen. Sie wissen, daß die Eisenbahn, wenn sie ihre Tariferhöhung nicht bekommt13, sich voraussichtlich wieder ein zweites Mal gezwungen sehen wird, an den Markt zu appellieren. Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, daß die Post nur auf eine Gelegenheit wartet, eine Anleihe zu placieren. Wieweit das Reich fortfahren wird, Reichsschatzwechsel zu begeben, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. Die Städte fangen in stärkstem Umfang an, an den Inlandsmarkt zu appellieren, noch dazu zu Bedingungen, die am allerwenigsten zu einer Diskontermäßigung Anreiz bieten. Kurz und gut: sowie am offenen Geldmarkte sich auch nur die leiseste Verflüssigung zeigt, treten sofort an den Kapitalmarkt soviel Emissionswünsche heran, daß auch der kurzfristige Geldmarkt davon sicherlich nicht unbeeinflußt bleiben kann.

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Siehe dazu Dok. Nr. 438, P. 3 und Dok. Nr. 468.

Dann ist zu erwähnen, daß mitten in die Zeit unserer relativen Flüssigkeit – es ist ja immer nur eine kleine Flüssigkeit, die sich bei uns gezeigt hat – die Diskonterhöhung der New Yorker Federal Reserve Bank von 3,5 auf 4% eintrat, die am 3. Februar vorgenommen wurde.

Außerdem beobachten wir ständig, daß die Liquidität der Banken sich in keiner Weise verbessert. Wenn wir die reine Kassaliquidität der Zwischenbilanzen veröffentlichenden Kreditbanken ansehen, so bewegt sie sich, wenn wir einmal vom Dezemberultimo absehen, wo ja jeder versucht, sich so flüssig wie möglich zu machen, durchschnittlich heute zwischen 2,2 und etwa 3,5% der gesamten Verpflichtungen. Das ist eine so geringe Liquidität, wie sie im Frieden nie vorhanden gewesen ist. Sie war immer wesentlich höher. Das Mindeste waren im Frieden etwa 7%, so daß wir heute wieder sehen, daß auch diese Verhältnisse dazu mahnen, nicht durch Diskontermäßigungen den Anreiz zu geben, die Geschäfte evtl. noch mehr auszudehnen.

[1402] Wenn wir nicht die Kassaliquidität, sondern die Liquidität der sogenannten flüssigen Mittel erster Ordnung ansehen, also Kasse, Bankguthaben und Wechsel, so ergibt sich da gegenüber dem Jahre 1926 für das Jahr 1927 eine dauernde Verschlechterung. Im Jahre 1926 bewegt sich nach den Zweimonatsbilanzen der Satz durchschnittlich zwischen 42,3 und 46,4%, während die Sätze im Jahre 1927 auf im Durchschnitt 37,2 bis 38,3% heruntergegangen sind, also auch eine wesentliche Verschlechterung. Im Februar 1928 ist eine kleine Verbesserung, aber auch nur auf 39,1% eingetreten.

Diese dauernde mangelnde Liquidität der Banken erklärt sich durch den Rückgang der eigenen Mittel und den Wunsch, die geschäftliche Ausdehnung nach Möglichkeit im Umfange der Vorkriegszeit wieder aufzunehmen. Diese mangelnde Liquidität macht uns dauernd Sorge. Wir haben versucht, auf diesem Gebiete erzieherisch zu wirken. Sie wissen, daß wir es bisher möglich gemacht haben, den Verzicht auf gesetzliche Eingriffe, die ja auch vom Reichskabinett bisher abgelehnt worden sind, zu befürworten. Es ist deshalb vielleicht ein gewisser Erfolg, daß es uns in monatelangen Verhandlungen schließlich gelungen ist, hinsichtlich der Monatsbilanzen und ihrer Veröffentlichung bei den Banken ein gewisses Ergebnis zu erzielen. Bisher wurden von den Banken nur alle zwei Monate die sogenannten Zweimonatsbilanzen veröffentlicht, mit Ausnahme des Dezemberultimo, der ja die übliche Jahresbilanz bringt. In Zukunft werden wir auf Grund der mit den Banken getroffenen Vereinbarungen und der vom Reichswirtschaftsminister erlassenen Verordnungen zehnmal im Jahre Monatsbilanzen von den Banken bekommen und veröffentlichen. Es ist bei der Aufstellung des neuen Bilanzschemas gelungen, erstens ein einheitliches Schema nicht nur für die Kreditbanken, sondern auch mit ihnen für die Hypothekenbanken, die Girozentralen und die Staats- und Landesbanken zu schaffen, was die Übersicht wesentlich erleichtert, und es ist ferner gelungen, eine Reihe von Spezialisierungen und Verbesserungen des Bilanzschemas vorzunehmen, die eine bessere Übersicht über den Status der Banken zulassen und hoffentlich die Banken veranlassen werden, nun auch der Frage der Liquidität eine etwas stärkere Beachtung zu schenken. Ferner ist es uns gelungen, zu erreichen, daß die Veröffentlichung der Bilanzen um knapp eine Woche beschleunigt wird; und endlich erhalten wir künftig für die Veröffentlichung nicht vorgesehene Angaben der Banken über die Forderungen und Verpflichtungen an das Ausland. Diese der Reichsbank gegebenen Sonderangaben werden wir regelmäßig vereinbarungsgemäß an das Reichswirtschaftsministerium weitergeben. Ob eine Veröffentlichung dieser Angaben erfolgt, darüber ist bisher eine Bestimmung nicht getroffen. Die Banken haben sich jedenfalls in keiner Weise damit einverstanden erklärt, daß für jede einzelne Bank diese Angaben veröffentlicht werden, wohl aber haben die Banken keine Einwendungen dagegen erhoben, daß, wenn es für richtig gehalten wird, die Globalziffern veröffentlicht werden, so daß es in jedem Quartal – die Angaben erfolgen viermal im Jahre – möglich sein wird, zu sagen: die gesamte deutsche Bankwelt hat soundsoviel Forderungen und soundsoviel Schulden an das Ausland. Die Bemühungen der Banken, die sich an dieser Veröffentlichung von Monatsbilanzen beteiligen, die Veröffentlichung[1403] sowohl auf eine Reihe von Aktienbanken, die bisher nicht daran beteiligt sind, wie auch auf große Privatfirmen auszudehnen, waren von uns unterstützt worden. Da wir aber keinen Zwang in dieser Frage anwenden können, so fürchte ich, die Bemühungen werden nicht unmittelbaren Erfolg haben. Es ist aber durchaus möglich, daß wir im Laufe der Zeit durch ein ständiges Drücken doch dazu kommen, daß wir vielleicht auch hier Globalziffern, also nicht Ziffern für die einzelnen Firmen, sondern zusammenfassende Ziffern werden veröffentlichen können.

Ein weiteres Moment, welches für die Diskontpolitik sehr ausschlaggebend gewesen ist, ist der Umstand, daß die Privatbanken immer wieder den in ihrem Interesse durchaus berechtigten Versuch machen, das Girosystem, d. h. den bargeldlosen Verkehr auszudehnen. Dagegen würde an sich durchaus nichts einzuwenden sein, wenn nicht damit eine große Gefahr verbunden wäre, daß nämlich die Kreditschöpfung gegenüber der Wirtschaft rein auf dem Wege der Buchung, also ohne Umsatz von Noten und ohne unmittelbare Inanspruchnahme der Reichsbank, lediglich durch Gutschrift und Übertragung in den Büchern ausgedehnt würde. Wenn also eine solche Ausdehnung des Giroverkehrs erfolgt, so erfordert das eine erhöhte Aufmerksamkeit der Reichsbank als der Zentralreserve, auf der letzten Endes dieser Giroverkehr beruht, hinsichtlich der Kreditgewährung der Banken, und es fordert zu noch schärferer Beachtung der Kreditverhältnisse auf.

Endlich ist für uns in der Diskontpolitik die rein ziffernmäßige Beanspruchung der Reichsbank maßgebend gewesen. Auch in den Zeiten, wo eine gewisse Verflüssigung im Januar und Februar zu beobachten war, ist doch im großen und ganzen die Inanspruchnahme der Reichsbank nicht wesentlich zurückgegangen. Das zeigt, daß die Wirtschaft doch immer in starkem Umfang auf den Rückgriff an die Reichsbank angewiesen ist. Ende Januar betrug der Inlandswechselbestand – ich bemerke, daß diese Ziffern ja vertraulich sind, weil sie sonst mit dem Auslandswechselbestand in unseren Ausweisen zusammengeworfen sind – rund 2,2 Milliarden, Ende Februar rund 2,16 Milliarden und Ende März 2,46 Milliarden. Der niedrigste Stand im März – am 23. – war immerhin noch 1 736 Millionen. Gegenüber Ultimo März ist er bis zum 5. April, dem letzten Ausweis, auf 2,4 Milliarden zurückgegangen. Also die gesamte Inanspruchnahme der Reichsbank ist immer noch ganz außerordentlich groß.

Ähnlich sind die Ziffern im Lombard, die Ende Januar 91 Millionen, Ende Februar 117 Millionen, Ende März 85 Millionen betrugen, auch Ziffern, die, soweit das Lombardkonto in Frage kommt, eine stärkere Beanspruchung als üblich zeigen.

Alles das läuft darauf hinaus, zu zeigen, daß die Wirtschaft ohne die starke Kreditgewährung der Reichsbank heute nicht auskommt und daß die vorübergehenden Flüssigkeiten am Markte nur ganz kurzfristige sein können.

Noch deutlicher wird diese Inanspruchnahme der Reichsbank, wenn wir die Girogelder ansehen. Obgleich, wie Sie gesehen haben, die Beanspruchung durch Wechseleinreichungen innerhalb eines Monats stark schwankt – ich nannte Ihnen die Ziffer von 1 736 Millionen für den 23. März –, sehen wir, daß die Girogelder[1404] bei der Reichsbank sich nur ganz unwesentlich in dem ganzen Zeitraum verändern. Sie bleiben fast immer stabil und auf einer relativ nicht sehr hohen Summe. Ende Januar sind sie 498, Ende Februar 491, Ende März 532 Millionen; also sie bewegen sich an den Ultimotagen immer um 500 Millionen herum, und der März zeigt z. B. auch im Laufe des Monats nur einen Rückgang auf 492 Millionen. Also die Girogelder sind fast ganz stabil, und es zeigt sich deshalb, daß auch hier keine größere Flüssigkeit herrscht, sondern daß die Banken bei der Reichsbank immer nur gerade das Notwendigste halten, was für die Benutzung des Giroverkehrs erforderlich ist.

Dieser ganzen Entwicklung entspricht der Notenumlauf, der Ende Januar 4,251 Milliarden, Ende Februar 4,268 Milliarden und Ende März 4,513 Milliarden betragen hat. Dementsprechend ist der gesamte Zahlungsmittelumlauf Ende Januar rund 5,9 Milliarden, Ende Februar rund 5,9 Milliarden und Ende März nicht ganz 6,2 Milliarden. Wenn Sie diese Ziffern ihrem richtigen Werte nach einschätzen, so werden Sie auch sehen, daß die Deckungsverhältnisse der Reichsbank durchaus keine übermäßig glänzenden sind. Unsere Noten selbst sind zwar immer noch zu den verschiedenen Terminen zwischen 47 und etwa 55% in Gold und Devisen gedeckt14. Wenn wir aber die Rentenbankscheine hinzuziehen, so ist die Deckung wesentlich ungünstiger.

14

Siehe dazu Dok. Nr. 195, Anm. 32.

Bemerkenswert ist – und das spricht auch für die Beurteilung des Geldmarktes mit –, daß im Laufe der letzten Zeit, während das Reich früher bei uns stets große Guthaben unterhalten hat, das Reich nunmehr auch als Kreditnehmer bei der Reichsbank auftritt. Sie wissen, daß wir dem Reich einen Betriebskredit bis zu 100 Millionen M geben dürfen15. Er ist seit Mitte 1927 in selbstverständlichen Zwischenräumen immer wieder für einige Tage einmal in Anspruch genommen worden und hat zeitweilig die Grenze der 100 Millionen nahezu erreicht gehabt. Auch augenblicklich ist er wieder nicht weit von dieser Grenze entfernt.

15

Gemäß § 25 Abs. 2 des Bankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ).

Ich glaube, daß ich im Zusammenhang mit der Besprechung des Status der Reichsbank, den wir eben kennengelernt haben, noch ein paar Worte über den Abschluß der Reichsbank sagen muß, der ja auch in der Presse vielfach besprochen worden ist. Ich glaube, daß wir mit Genugtuung konstatieren dürfen, daß die ernsthafte Presse die Abschluß- und Dividendenpolitik der Reichsbank durchaus richtig beurteilt und gebilligt hat. Die Dinge liegen ja nach dem uns aufgezwungenen Bankgesetz so16, daß trotz der Verbesserung zugunsten des Reichs, die das Organisationskomitee noch im letzten Moment hineinbringen konnte17, der Anteil des Reichs am Reingewinn der Reichsbank wesentlich geringer geworden ist, als er im Frieden war, und auch objektiv – ohne jeden Vergleich gesprochen – viel zu gering ist. Es bleibt uns infolgedessen, wenn wir nicht zu sehr hohen Dividendenausschüttungen greifen wollen, mit denen der Anteil des Reichs dann auch entsprechend wachsen würde, zur Zeit gar[1405] keine andere Möglichkeit, als eine immer noch sehr gute, aber verhältnismäßig doch beschränkte Dividende auszuschütten und die Beträge, die eigentlich dem Reich zugutekommen sollten, in die Reserven hineinzustecken. Die Reserven der Reichsbank sind deshalb auch im abgelaufenen Jahre in außerordentlich großem Umfang dotiert worden18. Wir konservieren diese Gelder bei uns in der Hoffnung, daß, wenn wir einmal von dem Dawes-Gesetze uns befreien können, sich eine Möglichkeit finden wird, dem Reiche einen stärkeren Anteil an dem Reingewinn der Reichsbank zuzuführen, und dies auch im Gesetz in Aussicht zu nehmen, und wir möchten diese Auseinandersetzung nicht dadurch präjudizieren, daß wir die Ansprüche der Aktionäre, der Reichsbankanteilseigner zu hoch werden lassen.

16

Die Verteilung des Gewinnes der Rbk war durch § 37 des Bankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ) geregelt.

17

Siehe dazu: Schacht, Die Stabilisierung der Mark, S. 136 f.

18

Zur Verteilung des Gewinnes der Rbk im Jahr 1927 siehe den Verwaltungsbericht der Rbk für 1927, S. 19 f.; Bericht des Kommissars bei der Rbk, Anlage zum Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 158 f.

Wenn ich nun auf den Kapitalmarkt kommen darf, so ist zunächst zu konstatieren, daß seit der Mitte des vorigen Jahres der Aktienmarkt an der Berliner Börse und dementsprechend ja auch an den Provinzbörsen verhältnismäßig ruhig gewesen ist und nach einem kleinen Versuch im Sommer 1927, eine Belebung herbeizuführen, sich eigentlich ständig auf dem gleichen Niveau bewegt hat. Das Geschäft ist nicht sehr lebhaft. Die letzten Tage zeigen wieder eine kleine Belebung. Aber im großen und ganzen, wenn wir die Entwicklung auf längere Dauer betrachten, zeigt der Index der Aktienkurse doch, daß wir uns einer ziemlich stabilen Lage gegenüber befinden. Ende Mai war der Aktienkursindex 154, Ende Juli 175. Ende November erreichte er den Tiefstand mit 144. Ende Dezember betrug er 157 und an den drei nächsten Monatsenden 155, 154, 154. Also er bewegt sich auf einem ungefähr gleich bleibenden Niveau.

Dieser Entwicklung entspricht es, wenn auch die Reports und Lombards der Berliner Großbanken ziemlich stabile Ziffern aufweisen, die sich an den eben genannten Terminen zwischen etwa 530 und 590 Millionen M bewegen, im Gegensatz zu 857 Millionen, die vor der Ausgleichung des Kursniveaus im Mai vorigen Jahres19 vorhanden waren.

19

D. h. vor dem Kurssturz am 13.5.27; vgl. dazu Dok. Nr. 195, Anm. 40.

Man ist leicht versucht, die Zunahme der Einlagen bei den Banken und Sparkassen als eine Anreicherung des Kapitalmarktes zu betrachten. Wenn ich ein paar Ziffern nennen darf, so zeigen die Kreditoren sämtlicher Banken von Ultimo Oktober 1927 bis Ultimo Februar 1928 eine Zunahme von 12,9 auf 14,5 Milliarden – ich gebe runde Ziffern, weil es nur auf den Vergleich ankommt –, und die Spareinlagen im Reiche sind vom Dezember 1927 bis Januar 1928, also in einem einzigen Monat, von 4,66 Milliarden auf 5,1 Milliarden – einschließlich Zinsgutschriften – gewachsen. Bei den Kreditoren der Banken werden wir nachher sehen, daß ein sehr großer Anteil an der Zunahme der Kreditoren, ja fast die ganze Differenz gedeckt wird durch die Zunahme der ausländischen Gelder, die die Banken an sich herangezogen haben. Aber auch bei den Spareinlagen glaube ich, daß man eine gewisse Skepsis über den Charakter dieser Einlagen aufbringen muß. Dadurch, daß der Charakter der Sparkassen sich sehr wesentlich in der Richtung des Bankgeschäfts verschoben hat,[1406] glaube ich, ist ein erheblicher Teil des Zuwachses der Spareinlagen auf sogenannte Kassenbetriebsbestände zurückzuführen, die zu einem Teil in Krediten ihre Basis finden, nicht aber eigentliche dauernde Ersparnisse der Wirtschaft darstellen, obwohl ich durchaus nicht bestreiten will, daß die eigentlichen Spareinlagen auch zugenommen haben.

Eine Untersuchung über den Charakter der Zunahme der Kreditoren und und Einlagen der Sparkassen ist bei uns im Gange, und wir wollen versuchen, ob es möglich ist, darüber ein genaueres Bild zu gewinnen. Jedenfalls muß vor einer Überschätzung der Kapitalbildung in Deutschland nach meiner Auffassung gewarnt werden.

Auch die Ziffern der Emissionsstatistik sprechen in der gleichen Richtung. Für festverzinsliche Werte ist auch im abgelaufenen Quartal eine gewisse Aufnahmefähigkeit zu konstatieren gewesen. Wir haben alles in allem in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres an festverzinslichen Werten rund 620 Millionen M abgesetzt, wovon der größere Teil auf Pfandbriefe entfällt. Aber die hohe Rente, die diese Pfandbriefe zur Zeit abwerfen und die in den letzten Monaten sich ständig nach oben verschoben hat, zeigt doch, daß der Bedarf an Kapital ein größerer ist, als ihn die heimische Kapitalbildung zuzüglich gewisser Käufe des Auslandes darbieten kann. Die festverzinslichen Werte an der Berliner Börse ergaben nach dem jeweiligen Kurse Ende Oktober vorigen Jahres eine Durchschnittsrente von 7,51%, Ende Dezember von 7,59%, Ende Februar von 7,66% und Ende März dieses Jahres von 7,73%. Nichtsdestoweniger wurde, wie schon erwähnt, im abgelaufenen Quartal der Versuch der Reichsbahnemission gemacht. Die Art und Weise, wie an diese Emission herangegangen wurde, zeigte, daß das Emissionskonsortium die Fehler, die etwa um die gleiche Zeit des Vorjahres mit der Auflegung der Reichsanleihe gemacht wurden, diesmal zu vermeiden suchte und ein vorsichtiges Abtasten des Marktes vornahm. Der Emission der Vorzugsaktien der Reichsbahn kam zustatten, daß diese Vorzugsaktien auf Goldmark lauten und einen gewissen Zusammenhang mit den Dawes-Sicherungen bieten, so daß das Ausland sich an dieser Emission in außerordentlich großem Umfange beteiligte20. Die Schätzungen, die wir von privater Seite über den Anteil des Auslandes an der Aufnahme dieser Reichsbahnvorzugsaktien gehört haben, schwanken zwischen 60 und 85% des ganzen aufgelegten Betrags; soviel ist an das Ausland geflossen. Auch das zeigt, daß der inländische Markt doch nur in ganz beschränktem Umfange aufnahmefähig ist, und auch die Versuche der Städte, die neuerdings den Inlandsmarkt abzuschöpfen sich bemühen, zeigen in ihren Bedingungen, daß dieser Situation Rechnung getragen werden muß. Wenn eine Stadt wie Frankfurt am Main sich genötigt sieht, 5%ige dreijährige Schatzbonds, die mit 110 rückzahlbar sind, aufzulegen – ich glaube, zu einem Kurse von 90 an das Konsortium begeben –, so zeigt das, daß man mit allen Mitteln versucht, das nur irgend vorhandene[1407] Inlandsgeld an sich zu ziehen. Ein ähnlicher Versuch wird jetzt von Berlin gemacht. Königsberg und andere Städte sind den gleichen Weg gegangen. Von München höre ich dieser Tage, daß man beabsichtigt, ihre Anleihe auf Goldmark zu stellen, was natürlich auch außerordentlich unerwünscht ist. Schlimm genug, daß wir bei den Reichsbahnvorzugsaktien diese Goldmark noch haben, und ich sehe diese ganzen Versuche der Städte, jetzt coûte que coûte an den inländischen Markt zu gelangen zu Bedingungen, die man doch letzten Endes weder vom wirtschaftlichen Standpunkt noch vom Standpunkt des Prestiges aus verantworten kann, – ich sehe diese Versuche für höchst bedenklich an21.

20

Ein von der Rbk geführtes Bankenkonsortium hatte im Februar 1928 Vorzugsaktien der RB-Gesellschaft im Nominalbetrag von 200 Mio GM in zwei Tranchen begeben; der Ausgabekurs betrug 93,5%, die 7%ige Dividende wurde vom Reich garantiert. Siehe den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 99 und 218 f; ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 241, dort S. 508.

21

Siehe dazu unten Anm. 38.

[…]

Unter diesen Umständen, die die Schwierigkeit der Kapitalbildung in Deutschland beleuchten, die aber auch gleichzeitig einen Anreiz geben, darüber nachzudenken, ob wir nicht durch allgemeine Maßnahmen unserer Wirtschafts-, Sozial- und Steuerpolitik versuchen sollten, die Kapitalbildung in Deutschland zu stärken, unter diesen Umständen, sage ich, kann es nicht wundernehmen, daß die Industrie versucht, mit Dividendenausschüttungen nach Möglichkeit zurückhaltend zu sein und die erwirtschafteten Gewinne nach Möglichkeit bei sich zu behalten, um Rationalisierungsbedarf, und was dergleichen mehr ist, aus eigener Kraft heraus zu finanzieren, weil eine Möglichkeit, an den Markt um Zuführung neuen Kapitals zu appellieren, nicht gegeben ist.

Diese Bemühungen der sogenannten Selbstfinanzierung seitens der Wirtschaft werden noch leichter verständlich, wenn wir sehen, daß, wie ich auch eingangs schon kurz erwähnte, die Konjunktur kein wesentliches Abflauen bisher gezeigt hat. Es entbehrt ja nicht einer gewissen Komik, wenn die sozialistische Presse und allen voran der „Vorwärts“ in den letzten Monaten seit etwa einem halben Jahre sich dauernd bemüht, die Absperrung des Auslandskredits22 als eine Maßnahme hinzustellen, die mit Sicherheit zum Konjunkturzusammenbruch führen müsse, und wenn man dann gestern im „Vorwärts“ lesen muß, daß die Konjunktur in fast allen Zweigen unserer Wirtschaft kein Abflauen, sondern immer noch eine starke Lebendigkeit zeigt. Es ist damit der Beweis geliefert, daß die Konjunktur auf festeren Füßen in sich gestanden hat, als daß sie nur von einer künstlichen Auslandskapitalbefruchtung abhängig war, und wir dürfen hoffen – und die Ausweisziffern der Reichseisenbahn und auch der Postverwaltung zeigen es ja –, daß wir so bald mit einem Zusammenbruch der Konjunktur noch nicht zu rechnen haben werden.

22

Siehe oben Anm. 10.

Ein besonderes Kapitel in unserer ganzen Wirtschaftslage bildet die Landwirtschaft. Die Reichsbank ist an diesen Fragen auch in stärkerem Umfang beteiligt. Ich habe mich neulich veranlaßt gesehen, angesichts merkwürdiger Kritiken in der Presse über die Verbindung der Reichsbank mit landwirtschaftlichem Kredit festzustellen, daß das gesamte Engagement der Reichsbank an landwirtschaftlichen Wechseln einschließlich Preußenkasse und sonstigen Organisationen durchschnittlich etwa 15% des gesamten Reichsbankportefeuilles[1408] nicht übersteigt. Nichtsdestoweniger halten wir es für unsere Aufgabe, unter den heutigen Umständen, die ja gegenüber der Friedenslage vollständig verändert sind, auch die Landwirtschaft nicht ganz aus unserem Portefeuille auszuschalten. Wir haben uns, wie Sie wissen, bemüht, an der Fundierung kurzfristiger Schulden, an der sogenannten Umschuldung, unsererseits in verhältnismäßig starkem Umfange durch die sogenannte Golddiskontbankaktion23 und durch Käufe für unsere Reservefonds beizutragen. Ich glaube aber, daß vom kreditpolitischen Standpunkt aus gesehen das Problem der Landwirtschaft nicht so sehr in der Zuführung neuer Kredite liegt, sondern vor allem von der Seite der Zinsentlastung her angefaßt werden sollte. Die Beschaffung neuen Kapitals für die Landwirtschaft leidet – zumal, soweit das Ausland in Frage kommt; darauf möchte ich hier einmal ganz ernstlich hinweisen – insbesondere auch darunter, daß alle Kreise sich bemühen, die Landwirtschaft als zahlungsunfähig hinzustellen. Wenn man eine solche Offenheit in diesen Dingen zeigen zu müssen glaubt, so muß man sich auch der Konsequenzen bewußt sein, die daraus entspringen können.

23

Siehe dazu den Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1927, S. 5.

[…]

Alles in allem, glaube ich, wird man insbesondere von der genossenschaftlichen Organisation in der Landwirtschaft heute sich einmal wieder klarmachen müssen, daß hier eine Übersetzung des Verwaltungsapparates vorliegt, wie sie auch in anderen Kreisen der deutschen Verwaltung und zum Teil der deutschen Wirtschaft, insbesondere der Wirtschaft der öffentlichen Hand, zu beobachten ist. Ich glaube, daß der ganze Genossenschaftsapparat in der Landwirtschaft, wie er heute gehandhabt wird, zu langwierig, zu umständlich und viel zu teuer ist, und daß, wenn es nicht gelingt, den genossenschaftlichen Gedanken der freiwilligen, d. h. zu einem starken Maße unentgeltlichen gemeinschaftlichen Arbeit wieder zur Geltung zu bringen, wenn es dabei bleibt, daß der genossenschaftliche Apparat ähnlich wie der Apparat der Sparkassen und der kommunalen Organisationen nach Gewinnprinzipien mit hoch bezahlten Verwaltungsbeamten geführt wird, wir zu einer Reorganisation oder einer Rationalisierung des Genossenschaftswesens schwerlich kommen werden. Infolgedessen glaube ich, daß auch im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen in allererster Linie die Arbeit von unten her einsetzen muß und daß hier eine Verbilligung und Vereinfachung des Apparats vorgenommen werden sollte. Das kann und soll selbstverständlich nur im Einvernehmen mit der Spitzenorganisation vor sich gehen. Aber es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß hier ein Gegeneinanderarbeiten eintritt; es muß ein Zusammenarbeiten erfolgen.

Wenn ich auf die Gefahren aufmerksam gemacht habe, die in einer allzu starken Diskussion über die Kreditfähigkeit der deutschen Wirtschaft oder der deutschen Landwirtschaft im besonderen liegen, so trifft das in erster Linie auf den Kredit zu, den Deutschland im Ausland genießt, und ich möchte Veranlassung nehmen, noch einmal kurz auf die Situation unserer Auslandsverschuldung die Aufmerksamkeit zu lenken. Wir besitzen bisher, da uns die künftigen regelmäßigen Veröffentlichungen über Auslandsforderungen und Auslandsverpflichtungen[1409] der deutschen Banken erst Ende April erstmalig für den Ultimo März zugehen werden, zum Vergleich nur die Ziffern vom Juni 1927 und von Ende Dezember 1927. Danach haben die Berliner Großbanken Ende Juni Auslandsschulden in Höhe von 2,383 Milliarden gehabt und Ende Dezember in Höhe von 3,229 Milliarden, also eine Vermehrung von über 800 Millionen M kurzfristiger Auslandsschulden. Die Auslandsforderungen dagegen haben in dem gleichen Zeitraum sich nur von 1161 auf 1374 Millionen, also um rund 200 Millionen erhöht, so daß die Deckung der Auslandsschulden durch Auslandsforderungen in diesem Zeitraum von 48,7% auf 42,5% zurückgegangen ist. Wenn wir diese Ziffern, die sich ja nur auf die Berliner Großbanken beziehen, nach den Angaben unserer Quote auf die sämtlichen Kreditbanken, die wir damals befragt haben, prozentual rechnerisch übertragen, so ergibt sich für diese sämtlichen deutschen Banken per Ultimo Dezember eine gesamte kurzfristige Auslandsverschuldung von über 5 Milliarden M. Nach den Ereignissen der letzten drei Monate möchte ich annehmen, daß diese Ziffer inzwischen noch gestiegen ist. Es ist ferner nach den Erfahrungen der letzten Monate anzunehmen, daß die direkte Kreditgewährung des Auslandes an Kommunen, Industrie und Handel sich auch verstärkt hat, so daß zweifellos die kurzfristige Verschuldung insgesamt noch den Betrag von 5 Milliarden ganz wesentlich heute übersteigt.

Was die langfristige Auslandsverschuldung anlangt, so war die Ziffer der Auslandsemissionen in den ersten drei Monaten dieses Jahres insgesamt 377 Millionen M, und zwar sind, wie sich ja auch aus der Sperre für die Kommunalanleihen24 ergibt, Anleihen von Städten und Ländern hier so gut wie überhaupt nicht darin enthalten. Dennoch beträgt diese Summe von 377 Millionen genau ein Viertel des Betrags, den wir in den Jahren 1927 und 1926 einschließlich der ganzen Kommunalauslandsemissionen aufgenommen haben, das heißt, wir haben jetzt in diesem Jahre auch ohne die Kommunalauslandsverschuldung schon dasselbe Maß von Auslandsverschuldung in ausländischen Emissionen erreicht, das wir in den Vorjahren erreichten.

24

Siehe oben Anm. 10.

Wenn wir uns die Wünsche für Auslandsanleihen vergegenwärtigen, die heute bei der Beratungsstelle25, also nicht aus den Kreisen der Privatwirtschaft, sondern aus den Kreisen der öffentlichen Hand vorliegen, wenn wir diese Ziffern ins Auge fassen und dabei nur diejenigen Beträge in Rechnung stellen, die nach den Richtlinien der Beratungsstelle26 vielleicht genehmigt werden könnten, so erreichen wir einen zusätzlichen Betrag für diese öffentlichen, der Beratungsstelle unterliegenden Anträge von rund 1,4 Milliarden.

25

Beratungsstelle für Auslandskredite.

26

Zur Neufassung der „Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten durch Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom Oktober 1927 siehe Dok. Nr. 313, Anm. 32.

Ich habe in den letzten Wochen geglaubt, daß es vielleicht möglich sein würde, in der Frage der Auslandsverschuldung eine ein wenig largere Hand zu zeigen. Ich habe nach den Erfahrungen der allerletzten Tage jedoch wieder sehr starke Bedenken bekommen und möchte nicht unterlassen, diese hier noch kurz zu streifen. Selbstverständlich bleiben für die starke Auslandsverschuldung[1410] alle diejenigen Bedenken bestehen, die die Reichsbank aus währungs- und wirtschaftspolitischen Gründen stets geltend gemacht hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch kurz erwähnen, daß ich auch die Deckung der kurzfristigen Bankschulden an das Ausland durch Auslandsforderungen insofern nicht in vollem Umfang gelten lassen möchte, als ich der Auffassung bin, daß die Forderungen Deutschlands an das Ausland nicht so liquid sind wie die Schulden, die wir an das Ausland haben und die evtl. einmal liquid gemacht werden müßten. Aber von diesen währungs- und wirtschaftspolitischen Bedenken, die wir stets geäußert haben, ganz abgesehen, darf ich noch einmal darauf zurückkommen, daß ich vor mehr als Jahresfrist in diesem selben Gremium Veranlassung genommen habe, auf die Bedeutung dieser ganzen Frage für unsere Reparationspolitik hinzuweisen27. Die Ereignisse des letzten Jahres auf reparationspolitischem Gebiet haben, glaube ich, heute allen verantwortlichen Stellen ganz deutlich gezeigt, daß wir es hier mit der Lebensfrage des deutschen Volks zu tun haben und daß wir einer erneuten Beschäftigung mit dieser Frage näherstehen, als man es bis dahin vielleicht angenommen hatte.

27

Siehe die Berichterstattung des RbkPräs. am 7.3.27: Dok. Nr. 195.

Es ist über diesen Fragenkomplex insbesondere in den letzten Monaten ja überall eine sehr viel größere Klarheit eingetreten. Ich darf darauf hinweisen, daß das Transfer-Komitee und an seiner Spitze der Reparationsagent sich darüber klar werden müssen, ob die ständig fortgesetzte Transferierung28 noch mit den deutlichen Vorschriften des Dawes-Plans in Einklang zu bringen ist, daß dieses Problem vom Transfer-Komitee und vom Reparationsagenten unter allen Umständen innerhalb des dort gegebenen Gremiums erörtert werden muß. Der Dawes-Plan sieht ausdrücklich vor, daß Tranferierungen nur aus dem Überschuß der deutschen Wirtschaft erfolgen dürfen. Er sieht ausdrücklich vor, daß diese Frage wohl vorübergehend durch Auslandsanleihen verschleiert werden könne. Aber die Vorschrift des Dawes-Plans selbst über dieses Problem bleibt unberührt29. Es wird deshalb über kurz oder lang an das Transfer-Komitee meines Erachtens unter allen Umständen die Frage herantreten, ob es noch mit den Vorschriften des Dawes-Plans zu vereinbaren ist, daß eine Transferierung weiter stattfindet. Wenn aber die Entscheidung dahin auslaufen sollte, daß eine Transferierung nicht mehr stattzufinden hätte, daß also der sogenannte Bruch[1411] im Transfer eintreten könnte oder eintreten müßte, dann, meine Herren, ergibt sich für Deutschland natürlich eine ganz außerordentlich schwierige Situation. Es ergibt sich die Situation, auf die ich in diesem Gremium auch früher schon hingewiesen habe, daß voraussichtlich nicht nur ausländische Kredite an Deutschland vom Ausland her gestoppt werden, sondern es ergibt sich dann auch die Gefahr, daß die schon in Deutschland liegenden Auslandskredite, insbesondere soweit sie kurzfristig sind, verringert und zurückgefordert werden, ganz abgesehen von den überaus großen politischen Erörterungen, die sich an einen solchen Bruch im Transfer anschließen müßten, und von allen politischen Drohungen, Sanktionen, Vergeltungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen und dergleichen, die wir evtl. dann wieder zu befürchten hätten. Ich glaube, daß zum mindesten der Reparationsagent diese Dinge ganz klar sieht und daß sein Bestreben darauf hinausgeht, eine Lösung so rasch wie möglich herbeizuführen, und zwar so rasch, daß es dem Transfer-Komitee noch erspart bleibt, über die Frage eines Bruchs im Transfer sich schlüssig zu werden30. Nur dann können wir eine reibungslose Fortführung unserer deutschen Wirtschaft erwarten. Nur dann können wir erwarten, daß auch die Auslandskreditpolitik eine Fortsetzung erfährt und daß wir nicht plötzlich vor ganz schwerwiegende, unsere Währung und unsere Wirtschaft schwer bedrohende Fragen gestellt werden. Die Bemühungen des Reparationsagenten liegen deshalb im stärksten Umfang in der Richtung des Interesses der deutschen Wirtschaft.

28

Gemeint ist die Transferierung der Reparationszahlungen aus dem Devisenerlös der Auslandsanleihen.

29

Schacht bezieht sich hier auf die folgenden Ausführungen im Bericht des Dawes-Komitees vom 9.4.24: „Um die Währung eines Landes dauernd stabil zu erhalten, muß sich nicht nur sein Haushalt im Gleichgewicht befinden, sondern es müssen auch seine Einkünfte aus dem Auslande ebenso groß sein wie seine Zahlungen an das Ausland, wobei diese nicht nur die Bezahlung der Wareneinfuhr, sondern auch die Reparationszahlungen einschließen müssen. Auch das Gleichgewicht des Staatshaushalts kann nur unter denselben Bedingungen dauernd erhalten bleiben. Anleiheoperationen können die Sachlage zwar verschleiern oder ihre praktischen Auswirkungen zeitlich hinausschieben, vermögen sie aber nicht zu ändern. Und wenn Reparationszahlungen durch die Einstellung eines Postens in den Haushalt aufgebracht werden können und müssen – d. h. durch Steuererhebung über die inneren Ausgaben hinaus –, so können sie ans Ausland nur aus einem wirtschaftlichen Überschuß der Arbeitsleistung des Landes bezahlt werden.“ Nach: Die Berichte der von der Reparationskommission eingesetzten beiden Sachverständigenkomitees vom 9. April 1924, amtliche dreisprachige Ausgabe, Berlin 1924, S. 18.

30

Vgl. die Ausführungen des Reparationsagenten Gilbert über die Folgen einer „Transferkrise“ in seiner Unterhaltung mit StS v. Schubert am 28.2.28: ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 123, dort S. 267 f.

In diesem ganzen Fragenkomplex spielt nun aber die Höhe der Auslandsverschuldung Deutschlands vor Erreichung der sogenannten Endlösung eine ganz entscheidende Rolle. Gilbert hat das deutlich in seinem Oktober-Memorandum31 zu erkennen gegeben, und er hat auf das deutlichste die deutsche Regierung ersucht, auf Sparsamkeit in den öffentlichen Ausgaben und auf Verminderung der Auslandsverschuldung hinzuwirken. Verschwendung der öffentlichen Hand und übermäßige Zunahme unserer Auslandsverschuldung sind zwei Momente, die unsere Position für die Herbeiführung einer Endlösung ganz außerordentlich verschlechtern, wenn sie nicht geradezu die Endlösung unmöglich machen.

31

Memorandum des Reparationsagenten vom 20.10.27; siehe Dok. Nr. 324, Anm. 2.

Infolgedessen glaube ich, auch hier noch einmal darauf aufmerksam machen zu sollen, daß in der Hereinnahme von Auslandsanleihen einerseits und in der Investierung von Mitteln der öffentlichen Hand in Deutschland selbst die größte Beschränkung geübt werden muß. Ich habe gerade in den letzten Tagen wieder aus eigener Initiative der Herren in der Luisenstraße32 heraus erfahren, daß sie gegen eine Reihe von Auslandsanleihen, die augenblicklich schweben, Auslandsanleihen, die mit dem Notstandsprogramm für die Landwirtschaft, mit der Siedelung, mit der Preussag und anderen zusammenhängen, Bedenken erheben, Bedenken, die sich auch wieder auf § 24833 stützen, warum auch versucht worden[1412] ist, an die Stelle der Länder- oder Staatsgarantien gewisse verdeckte Garantien der Provinzen und dergleichen zu stellen34. Ich darf deshalb hier an alle vertretenen Instanzen die Bitte richten, daß sie sich in ihrem eigenen Interesse rechtzeitig vergewissern, ob ihre Anleihepläne nicht auf erneuten Widerspruch beim Reparationsagenten stoßen und ob es klug ist, eine neue Auseinandersetzung über diese Dinge herbeizuführen, nachdem wir bisher im letzten halben Jahre in Deutschland eine Haltung gezeigt haben, die uns bei allen ausländischen Staaten, und zwar bei allen entscheidenden politischen Instanzen, die größte Anerkennung eingetragen hat darin, daß wir in der Frage der Erörterung des Dawes-Plans35 Zurückhaltung bewiesen und daß wir auch in der Frage des Gilbertschen Oktober-Memorandums uns in vollstem Umfang bemüht haben, den vorgetragenen Bedenken und Anregungen des Reparationsagenten nach Möglichkeit nachzukommen. Ich würde wünschen, daß es der Reichsregierung möglich ist, auch in den nächsten Monaten noch die deutsche Öffentlichkeit davon abzuhalten, in den Erörterungen über die Endlösung des Dawes-Planes sich gar zu weit vorzuwagen, sich in Erörterungen von Ziffern und anderen Vorschlägen zu ergehen, sondern auch hier die äußerste Zurückhaltung zu bewahren36.

32

In der Berliner Luisenstr. Nr. 33 befand sich das Büro des Reparationsagenten.

33

Art. 248 des VV; siehe Dok. Nr. 399, Anm. 20.

34

Zu den Bedenken und Bedingungen des Reparationsagenten hinsichtlich der geplanten Auslandsanleihen siehe ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 108 und Nr. 241, dort S. 507.

35

Zur Erörterung über die Revision des Dawes-Plans bzw. über die Endlösung der Reparationsfrage siehe ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 52, 89, 108, 113, 123, 206, 208, 213 und 241. Vgl. Link, Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland, S. 411 ff., 427 ff.

36

Ein Schriftwechsel zur Reparationsfrage zwischen RbkPräs. Schacht und dem dt. Botschafter in Washington, v. Prittwitz und Gaffron, befindet sich im Nachl. Schacht . Am 3.3.28 hatte v. Prittwitz aus Washington an Schacht u. a. geschrieben: Es sei ihm (Prittwitz) möglich gewesen, „durch eingehende Unterhaltungen mit Mellon, Dawes, Owen Young und einer größeren Anzahl von New Yorker Finanzleuten ein Bild der Lage zu gewinnen. Dieses läßt sich mit wenigen Worten dahin zusammenfassen, daß in den hiesigen amtlichen Kreisen ebenso wie in den New Yorker Bankkreisen keinerlei Zweifel darüber besteht, daß der Dawesplan revisionsbedürftig ist. […] Parker Gilbert scheint hier außerordentlich tätig gewesen zu sein und sehr aufklärend gewirkt zu haben. Ich konnte seine Einwirkung sogar beim Präsidenten Coolidge feststellen. Hinsichtlich des Tempos einer Neuaufrollung der Dawesfrage sind aber die Ansichten verschieden. Während die Bankers begreiflicherweise nach vorwärts drängen, sind die hiesigen Stellen und auch Owen Young erheblich zurückhaltender. Dies erklärt sich m. E. daraus, daß man zunächst unter allen Umständen die Ratifikation des [frz.-amerik.] Schuldenabkommens durch Frankreich erreichen will. […] Erst wenn diese erste Etappe vorüber ist und wenn die Präsidentenwahl vorbei sein wird, läßt sich vielleicht mit einer größeren Geneigtheit auch der amtlichen Stellen rechnen, die Entwicklung zu beschleunigen. […] Owen Young vertritt auch weiterhin den Standpunkt, daß Deutschland selbstverständlich hinsichtlich einer Neuaufrollung der Dawesfrage ruhig bleiben müsse. Seine Kreditoren würden schon von selbst einsehen, daß die Steigerung der deutschen Ausfuhr erhebliche Schattenseiten für sie haben würde; sie würden dann von sich aus den Ruf nach einer Neuaufrollung erschallen lassen.“ Auch bei Parker Gilbert „dürfte wohl der Gedanke vorherrschend sein, daß vor Beginn des Normaljahres [Sept. 1928] an eine Neuregelung des Problems schwerlich zu denken ist.“ (Nachl. Schacht, Bd. 3). Im Antwortschreiben Schachts an Prittwitz vom 4.4.28 heißt es u. a.: „Wie die verschiedensten Nachrichten der letzten Zeit erkennen lassen, hat die Gilbertsche Anregung in seinem letzten Jahresbericht [siehe Dok. Nr. 381, Anm. 10] die Gemüter allerorten geweckt, und es scheint […], daß selbst in Paris die Neigung, an die definitive Lösung ernstlich heranzugehen, stärkeren Boden gewonnen hat, als man nach der bisherigen politischen Gesamteinstellung erwarten konnte. […] Wenn allerdings jetzt in den ausländischen Zeitungen mit mehr oder weniger bestimmten Plänen und Summen gespielt wird, so müssen wir uns wohl hüten, auf diese Versuchsballons einzugehen. Insbesondere sollte sich Deutschland an dem Spiel mit Zahlen unter keinen Umständen beteiligen. Es ist ja klar, daß jede Summe, die von anderer Seite genannt wird, zu hoch ist. [. . ] Ohne irgendwie zu früh Hoffnungsfreudigkeit zu zeigen, darf die Reichsbank doch eine gewisse Genugtuung darüber empfinden, daß die gerade und offene Linie, die sie in den ganzen Reparations- und Transferfragen verfolgt hat, den vorläufigen Erfolg gezeitigt hat, daß das Problem zum mindesten von dem Ausland heute klarer erkannt wird als je. Neuerdings scheint es so, als ob auch im Inland ein besseres Verständnis für das Problem selbst und für die von der Reichsbank beobachtete Politik sich langsam anbahnt. Insbesondere kann dem Reichsfinanzministerium das Zeugnis nicht versagt werden, daß es nach erfolgter Erkenntnis der Zusammenhänge mit Klarheit und Festigkeit die notwendige Linie eingehalten hat. Nicht ganz das Gleiche vermag ich für das Auswärtige Amt auszusprechen. Die Erörterungen und Verhandlungen des AA haben meines Erachtens bisher nicht erkennen lassen, daß die Bedeutung einer Gesamtlösung des Reparationsproblems in den Vordergrund treten muß. Vielmehr hat man Zeit und Mühe auf Teillösungen verwendet, die […] die Gesamtlösung nur erschwert oder wesentlich verzögert haben würden. Neuerdings habe ich die Empfindung, als ob dies sich geändert hat.“ Die Bearbeitung der Reparationsfragen im AA müßte einer besonderen Abteilung unter einem Direktor übertragen oder, wenn dies nicht möglich sei, stärker mit dem Amerika-Referat verbunden werden. Letzten Endes liege „der Schlüssel, der die Türen öffnen wird, in Washington und New York“. Die anzustrebende Lösung könne in erster Linie gefördert werden „durch die enge persönliche Fühlungnahme mit denjenigen Männern, die die finanzpolitischen Geschicke der Welt beherrschen, und diese Männer sitzen in Amerika“. „Keinesfalls ist es erträglich, daß die Reparationsfragen im AA weiter so fast en bagatelle behandelt werden.“ Die Reparationsfrage „ist […] ein außenpolitisches Problem allerersten Ranges, nach meiner Auffassung das Problem. Der Durchschnittsdeutsche ist ja leider immer zu leicht geneigt, sich mit einmal vertraglich festgelegten Verhältnissen abzufinden und sie als gegebene Größe anzusehen, während es hier darauf ankommen muß, die zu Unrecht gegebenen Verhältnisse grundlegend zu ändern.“ Hinsichtlich des Tempos der Reparationsregelung habe er (Schacht) den Eindruck, „daß unter der Hand starke Kräfte am Werke sind, die Lösung nicht auf die lange Bank zu schieben. Nachdem die Frage des deutschen Kredites und die Transfer-Priorität einmal angeschnitten sind, wird diese Frage nicht wieder zur Ruhe kommen. Sie lastet ebenso auf den Geldgebern wie auf der deutschen Wirtschaft, die den Mut zu wirklich durchgreifenden Anstrengungen und neuen Wegen nur finden kann, wenn sie auf absolut feststehender Rechnung aufbauen kann. Selbst wenn wir vorübergehend wieder größere Anleihebeträge bekommen werden, ja gerade dann, wird der Wunsch und der Drang nach Ausräumung der bestehenden Unsicherheiten immer stärker werden. Andererseits darf es zu einer Unterbrechung des Transfers nicht kommen, wenn nicht die ganze politische Konstellation sich wieder zu Ungunsten gegenseitiger friedlicher Verständigung verändern soll. Deshalb glaube ich, daß die Zeit von Mitte November dieses Jahres an die Dinge ins Rollen bringen wird. […] Das von Owen Young angezogene Moment, daß die Steigerung der deutschen Ausfuhr für unsere Gegner bestimmend sein werde, teile ich nicht, weil diese gesteigerte Ausfuhr bis jetzt nicht vorhanden ist. Im Gegenteil, wir kaufen dank unserer Kreditnahme wesentlich mehr als früher. Deutschland ist in höherem Maße ein willkommener Käufer als ein unwillkommener Konkurrent geworden, eine Entwicklung, die durch unsere Wirtschafts- und Sozialpolitik im Innern stark gefördert wird. […] Im übrigen dürfen Sie versichert sein, daß ich in allen Fragen mich hier mit den zuständigen Stellen in Fühlung halte, um die Zusammenarbeit in keiner Weise zu gefährden.“ (Nachl. Schacht, Bd. 3; hier auch das Antwortschreiben v. Prittwitz’ an Schacht vom 21.5.28).

[1413] Reichskanzler Dr. Marx: Nehmen Sie meinen besten Dank entgegen, Herr Reichsbankpräsident, für diese interessanten und überaus wertvollen Darlegungen und Anregungen. Ich glaube, gerade was die Frage der Auslandsanleihen angeht, so dürfen wir es dem Herrn Reichsbankpräsidenten als ein besonderes Verdienst anrechnen, daß er schon sehr frühzeitig auf die große Gefahr aufmerksam gemacht hat, die aus einem Übermaß dieser Anleihen zweifellos hervorgeht. Er hat eine Reihe von sehr schweren Anfechtungen über sich ergehen lassen müssen; aber das ist ja leider vielfach für alle diejenigen der Fall, die im Interesse des deutschen Volks in der Öffentlichkeit ihre Stimme erheben. Aber gerade seine letzten Andeutungen scheinen mir wieder außerordentlich wertvoll zu sein. Ich muß allerdings sagen, daß die Ereignisse der letzten drei,[1414] vier Monate auch mir manche Sorgenstunden bereitet haben. Die Reichsregierung hat, glaube ich, mit allen Kräften dagegen Stellung genommen, daß hier über die gezogene und gebotene Grenze hinausgegangen würde. Ich muß allerdings gestehen: Nach meiner Empfindung sind die Ereignisse doch stärker gewesen als der gute Wille der Reichsregierung. Ich glaube, es ist manches geschehen, was auch in der Zukunft vielleicht noch zu üblen Folgen führen kann. Immerhin sind starke Gründe vorhanden gewesen, es so zu tun. Wir müssen eben versuchen, uns aus der Gefahrenzone irgendwie wieder hinauszuretten. Die Zukunft muß aber erst lehren, wie das möglich sein wird. Jedenfalls ist die Anregung durchaus zutreffend, daß namentlich die Erörterung über die ganze Entwicklung des Dawes-Planes in der Presse möglichst vorsichtig vor sich gehen soll. Die Reichsregierung wird, soweit es in ihren Kräften steht, in der Beziehung sicher das Ihre tun.

Ich möchte nun die Diskussion eröffnen und bitte, sich zum Wort zu melden.

Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Dr. Popitz: Der Herr Reichsbankpräsident hat an verschiedenen Stellen seines Vortrags die Frage der Gemeinden und ihrer Verschuldung erwähnt. Es ist ja gar kein Zweifel, daß in dieser Beziehung sich in der letzten Zeit gewisse Entwicklungen gezeigt haben, die unserem Wunsch, endlich den Gemeinden Auslandsanleihen zu verschaffen, entgegenarbeiten können. Vor allem glaube ich, daß dabei ein Punkt zu erwähnen ist, den der Herr Reichsbankpräsident auch hervorgehoben hat: das ist die zunehmende Inanspruchnahme des Inlandskapitalmarktes durch die Gemeinden, wobei man sich ja darüber klar sein muß, daß diese Inanspruchnahme des Inlandskapitalmarktes nur zum Teil aus eigentlichem Inlandskapital gespeist wird, sondern daß zum Teil auch Auslandskapital dabei mit in Betracht kommt; das nun kann unter Umständen dazu führen, daß, wenn wir nach der Beendigung der jetzigen Verhandlungen der Beratungsstelle37 mit größeren Anleihewünschen kommen, Schwierigkeiten eintreten, weil eben zum Teil das Geld bereits abgeschöpft ist und weil die starke Inanspruchnahme des Inlandsmarktes Bedenken von der anderen Seite auftauchen lassen könnte38.

37

Am 20.9.27 hatte die Beratungsstelle für Auslandskredite die Genehmigung von Auslandsanleihen der Gemeinden eingestellt. Nachdem inzwischen durch eine Enquete der gesamte Anleihebedarf der Städte ermittelt worden war, war die Beratungsstelle nun damit beschäftigt, die Bedarfsanmeldungen zu prüfen und einen Plan für die beschränkte Wiederzulassung kommunaler Auslandsanleihen aufzustellen. Siehe dazu: Sitzungsprotokolle der Beratungsstelle für Auslandskredite in R 2  /2128  und 2129 ; ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 241, dort S. 507 f.; Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 80 ff.; Dietrich-Troeltsch, Kommunalkredit, Reparationen und föderalistisches Prinzip, S. 1170 ff., 1405 ff., 1416 ff.

38

Hierzu heißt es in einem Schreiben des Rbk-Direktoriums vom 4.4.28 an den RFM: Nach Zeitungsberichten beabsichtige eine Reihe von Kommunen, erhebliche Anleihebeträge zu ungünstigen Zins- und Kursbedingungen am inländischen Kapitalmarkt unterzubringen. Diese Absicht sei höchst unerwünscht angesichts der gegenwärtigen Verfassung des dt. Kapitalmarktes und angesichts der kritischen Ausführungen, die der Reparationsagent in seinem Memorandum vom 20.10.27 über die Anleihe- und Finanzpolitik der Kommunen gemacht habe. Der inländische Kapitalmarkt müsse in erster Linie für die Geldbedürfnisse des Reichs und der Länder, der Post und der Eisenbahn freigehalten werden, da diesen Stellen der Zugang zum Auslandsmarkt wegen des reparationspolitischen Streits um Art. 248 VV bis auf weiteres verschlossen bleiben werde. Das Rbk-Direktorium schlage vor, daß bei der Zuteilung von Auslandsanleihen an die einzelnen Kommunen durch die Beratungsstelle diejenigen Beträge in Abzug gebracht werden, die bereits am Inlandsmarkt aufgenommen worden seien. „In gleicher Weise darf den Kommunen kein Zweifel gelassen werden, daß auch bei künftigen Auslandsanleihebewilligungen inzwischen aufgenommene Inlandsanleihen voll zur Anrechnung kommen. […] Ferner werden die Aufsichtsbehörden der Länder bei der Genehmigung von Anleihen der Städte pp. allgemein sich die größte Zurückhaltung auferlegen müssen und die Ausgabe jeder Kommunalanleihe im Inlande nur dann zulassen dürfen, wenn der Zinssatz erträglich ist und die Kapazität des Marktes die Auflegung zuläßt.“ Falls das RFMin. diesen Grundsätzen zustimme, sollten die Kommunen rechtzeitig auf diese Zusammenhänge hingewiesen werden (R 2 /20151 , Bl. 5–6). Der RFM nahm diese Anregungen des Rbk-Direktoriums auf und richtete am 16.4.28 an die Länderregierungen ein Rundschreiben betr. Inlandsanleihen der Gemeinden, das unten in Anm. 47 wiedergegeben ist.

[1415] Es fragt sich nun, ob man nicht irgend etwas hier tun muß, um entgegenzuwirken und den Plan der Auslandsanleihen der Gemeinden nicht zu gefährden. Es kommen wohl drei Dinge in Betracht, über die man sich klar sein muß. Erstens einmal: Soweit jetzt während der Verhandlungen in der Beratungsstelle die Gemeinden Inlandskapital in Anspruch nehmen für die gleichen Zwecke, für die sie uns Auslandswünsche vorgetragen haben, werden sich die Anträge, die gestellt werden, automatisch um diese Beträge kürzen müssen. Wir werden darauf zweifellos aufpassen müssen und müssen bei der endgültigen Festsetzung unter Umständen erneute Kürzungen eintreten lassen, soweit eben für die gleichen Zwecke, die bei den Anleihewünschen für den Auslandskredit geltend gemacht sind, bereits Inlandsgeld in Anspruch genommen ist, und ich glaube, wir werden dabei nicht allzu große Rücksicht darauf nehmen können, ob diese Inanspruchnahme des Inlandsmarktes langfristig oder kurzfristig erfolgt ist, obgleich diese Frage natürlich geprüft werden kann.

Zweitens wird in Betracht kommen, daß man wohl auch unabhängig von dieser Verknüpfung der Zwecke Rücksicht darauf nehmen muß, wieweit die Gemeinden Inlandskapital auch noch für andere Zwecke in Anspruch genommen haben. Das ist allerdings der erheblich schwierigere Punkt der Frage, und ich würde dem Herrn Reichsbankpräsidenten dankbar sein, wenn er darauf noch einmal einginge.

Und nun das Dritte, was vielleicht wert ist, gerade in diesem Kreis hier, wo ja die Ländervertreter beteiligt sind, erörtert zu werden. Ich möchte doch zur Erwägung stellen, ob wir nicht jetzt unmittelbar in diesen Tagen an die Landesregierungen mit dem Wunsche herantreten müssen, bei ihren Genehmigungen von Inlandsanleihen, also bei Ausübung der Kommunalaufsicht, viel stärker noch vorzugehen, als es bisher der Fall ist. Die Inlandsanleihen, die uns bekannt geworden sind, haben zum Teil erschreckliche Bedingungen, ich glaube, Bedingungen, bei denen man eigentlich den Kommunalaufsichtsinstanzen und den Genehmigungsinstanzen einen gewissen Vorwurf machen muß, daß sie die Genehmigung erteilt haben. Genehmigungspflichtig sind diese Anleihen alle, in Preußen, und wohl auch in den meisten anderen Ländern, auch die kurzfristigen. Die Genehmigungen scheinen doch unter einem gewissen Druck erfolgt zu sein ohne die genaue Prüfung, die notwendig wäre.

[1416] Ich hatte deswegen vor – und ich würde deswegen dem Herrn Reichsbankpräsidenten dankbar sein, wenn er sich der Frage noch einmal zuwendete –, durch ein Schreiben an die Landesregierungen auf die Bedenken aufmerksam zu machen und ihnen zu sagen, daß wir unter Umständen in unserer ganzen Aktion, in der wir uns doch in emsiger Arbeit seit längerer Zeit bemühen, den Gemeinden Auslandsanleihen zu verschaffen, eine große Schwierigkeit erfahren können, wenn die Landesregierungen fortfahren, in ihren Aufsichtsinstanzen ihre Genehmigungsbefugnisse so lose auszuüben, wie das bisher der Fall gewesen ist. Ich glaube, es wird Aufgabe der Kommunalaufsichtsinstanzen, also der Landesregierungen und ihrer nachgeordneten Behörden, sein, auf die Gemeinden gerade in dem jetzigen Zeitpunkt mit aller Energie einzuwirken39. Sonst kann das, was für die nächsten Monate ja bevorsteht, die Endverhandlungen über die Auslandsanleihen, eine schwere Gefährdung erleiden.

39

Siehe unten Anm. 47.

Sächsischer Finanzminister Weber: Ich möchte mich zu der Frage, die der Herr Staatssekretär Popitz zuletzt angeschnitten hat, nicht äußern. Aber bei all diesen Erörterungen spielt eine große Rolle: Wie soll der Finanzbedarf für die Gemeinden gedeckt werden? Ganz aus dem Kreis der Betrachtungen werden in der letzten Zeit die Länder herausgelassen, und die Länder befinden sich auch in außerordentlich großer Sorge, wie sie ihren außerordentlichen Staatsbedarf decken sollen. An den Inlandsmarkt heranzutreten, ist für die Länder auch sehr schwer, da der Markt für die Emission von Anleihen nicht reif ist, wie es auch der Herr Reichsbankpräsident bestätigte. An das Ausland können und wollen wir nicht herangehen. Auf der anderen Seite ist aber doch der Staatsbedarf da. Die Länder haben eine Anzahl von wirtschaftlichen Unternehmungen durchzuführen bzw. zu vollenden, für die auch Mittel beschafft werden müssen. Aus den ordentlichen Einnahmen heraus diese Unternehmungen zu finanzieren, ist unmöglich, denn die Finanzlage der Länder ist durch die Besoldungserhöhung derart angespannt, daß es wohl heute keinem Lande möglich ist, ohne Fehlbetrag einen Etat aufzustellen. Wir haben in Sachsen z. B. eine Menge von Talsperrenbauten im Gange. Die müssen durchgeführt werden. Das sind nicht nur rein wasserwirtschaftliche Unternehmungen, sondern von ihnen hängt in Sachsen der Bestand wichtiger Industrien ab. Wir haben in Sachsen vor allen Dingen die Kunstseidenindustrie, die einen derartigen Wasseranspruch hat, daß die Trinkwasserversorgung der Allgemeinheit dadurch gefährdet wird. Wir müssen also Vorkehrungen treffen. Das liegt durchaus im Staatsinteresse, im Interesse der gesamten Landeskultur. Wir haben auch große Verkehrsunternehmungen, wo die Entwicklung dauernd vorwärts schreitet und weitere Mittel investiert werden müssen. Woher sollen nun die Länder das Geld nehmen? Ich wäre dem Herrn Reichsbankpräsidenten außerordentlich dankbar, wenn er auch einmal zu der Frage Stellung nehmen würde, wie den Ländern geholfen werden kann.

[1417] Sächsischer Ministerialdirektor Geheimer Rat v. Sichart: Der Herr Staatssekretär Dr. Popitz hat vorhin auseinandergesetzt, daß im Wege der Länderaufsicht dagegen vorgegangen werden müsse, daß die Gemeinden zu große Ansprüche an den Anleihemarkt stellen. Ich bin durchaus dieser Meinung, und die Beratungsstelle weiß ja auch, daß ich in diesem Punkte sie immer, soweit das an mir lag, unterstützt habe. Dann handelt es sich aber noch um einen anderen Punkt! Die Reichsbank hat die Sperre40 durchgesetzt. Ich meinerseits bin auch ganz damit einverstanden gewesen. Nun sind gewisse Dinge in den Gemeinden in der Zeit dieser Sperre gemacht worden; sie mußten gemacht werden, weil sie dringend notwendig waren und nicht aufgehalten werden konnten. Gewisse Dinge waren im Werden; man konnte die Sachen nicht unterbinden. Habe ich Ihre Darlegungen nun vorhin richtig verstanden, Herr Staatssekretär? Ich weiß es nicht genau. Es ist gesagt worden: Soweit solche Dinge in der Zwischenzeit etwa mit Inlandsgeld gemacht worden sind, wird man die Auslandsanleihe zu streichen haben. Ich habe das Gefühl, das war der Sinn. Das wird in manchen Fällen etwas schwierig werden, nämlich deswegen, weil die Gemeinden das, was sie gezwungenermaßen in der Zwischenzeit unternommen haben, ja doch auf Grund einer kurzfristigen Verschuldung gemacht haben, die nun irgendwie abgedeckt werden muß, und es wird den Gemeinden vielleicht nicht möglich sein, das in dem Maße wenigstens, wie die Beratungsstelle es vielleicht verlangen wird, zu tun. Infolgedessen, meine ich, sollte man nicht so schroff erklären: unter allen Umständen wird hier ein Abstrich erfolgen, sondern man sollte sagen: soweit die Bauten an sich als würdig befunden werden, mit Auslandsgeld bezahlt zu werden, soll die Frage besonders geprüft werden, ob die Anleihe bewilligt werden kann oder nicht.

40

Siehe oben Anm. 10.

Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Dr. Popitz: Ich hatte ja vorhin, wenn ich mich recht entsinne, drei Maßnahmen vorgeschlagen bzw. drei Richtlinien gegeben, nach denen man handeln müßte, und hatte als erste in der Tat aufgestellt, daß es notwendig wäre, den bewilligten Auslandskredit zu kürzen, soweit für den gleichen Zweck – für den gleichen Zweck! – Inlandskapital in Anspruch genommen worden ist. Ich gebe zu: der Satz ist, so ausgesprochen, vielleicht etwas zu schroff. Wenn die Stadt für den dringenden Bedarf einer unbedingt notwendigen Maßnahme, die in jeder Weise auslandsanleihereif ist und anerkannt wird, Inlandskapital kurzfristig hat in Anspruch nehmen müssen, weil sie sonst in Schwierigkeiten gekommen wäre und diese Maßnahme, die unbedingt dringend war, nicht hätte machen können, dann wird man ihr auch das Auslandsgeld geben können, um diesen kurzfristigen Inlandskredit abzudecken. Aber das wird nur geschehen können, wenn die Voraussetzungen vorliegen, daß tatsächlich eine Notlage der Gemeinden vorhanden war und die Aufgabe unbedingt dringend war. In all den anderen Fällen wird es nicht geschehen können. Wenn im übrigen die Gemeinde sich langfristig inländisch eingedeckt hat, so ist ja auch keine Notwendigkeit für den entsprechenden Auslandskredit mehr vorhanden, wenn es der gleiche Zweck ist, und die Gleichheit[1418] des Zweckes muß aus der Anleihegenehmigung hervorgehen; denn Anleihen werden ja nach den Kommunalaufsichtsgesetzen – das ist in allen Ländern so – nur genehmigt für ganz bestimmte Zwecke, und wenn die Zwecke sich decken, kann man das nachprüfen.

Ich hatte als zweiten Grundsatz aufgestellt, daß man im übrigen bei Würdigung der Inanspruchnahme von Auslandskapital wird prüfen müssen, wieweit die Gemeinde sich inländisch verschuldet hat und ob der Zweck, der dabei in Betracht kommt, billigenswert ist. Meine Herren, man soll nicht verallgemeinern, und ich will nicht den berühmten schon etwas tot gehetzten Stadions usw.41 neue Beispiele anfügen. Aber wir haben zur Zeit Fälle vorliegen, wo Gemeinden Auslandskredit wünschen für Zwecke, die durchaus auslandskreditfähig sind, gleichzeitig aber Inlandskredit aufgenommen haben für Golfplätze und Schützenplätze. Ich habe einige Zweifel, ob man der Gemeinde nicht sagen muß: Das hättest du lassen müssen, für solche Dinge hättest du dich nicht inländisch verschulden sollen, sondern du hättest dich darauf beschränken müssen, für die notwendigen Zwecke Auslandskredit zu erstreben. Ich glaube, der Satz wird richtig sein, und man wird daher vorsichtig sein müssen.

41

Anspielung auf die sog. Luxusbauten der Gemeinden; vgl. Dok. Nr. 356.

Daraus ergibt sich die dritte Maßnahme, und die müssen wir ernst betrachten. Wir müssen von den Landesregierungen verlangen, nachdem wir unsere Hilfe in weitem Umfange zur Verfügung gestellt haben – ich verweise auf die Erklärung meines Herrn Ministers im Reichstage42 –, wir müssen verlangen, daß wir uns auf die Ausübung des Genehmigungsrechts bei Inlandsanleihen durch die Länder unbedingt verlassen können, und ich glaube, es liegen doch da wohl in zweierlei Beziehung gewisse Schwierigkeiten vor, und es fragt sich, ob wirklich die Pflicht ganz erfüllt ist. Einmal wegen der Zwecke. Wenn solche Anleihen vorkommen, wie ich sie vorhin erwähnte, so hat die Genehmigungsbehörde zweifellos falsch gehandelt. Eine derartige Anleihe darf man nicht genehmigen. Und zweitens wegen der Bedingungen. Die Bedingungen, die Herr Präsident Schacht auch zum Teil erwähnt hat und die der Gegenseite43 natürlich auch wieder bekannt geworden sind, die ja die Dinge genau betrachtet, sind doch für unseren Inlandsmarkt im übrigen außerordentlich gefährlich. Sie treiben doch die Bedingungen auch schließlich für notwendige Zwecke, auch z. B. für Zwecke der Post oder für Zwecke der Landwirtschaft usw. in die Höhe, wenn die Gemeinden derartige Bedingungen eingehen, wie sie es tatsächlich tun. Ich würde also den Landesregierungen nur dankbar sein, wenn sie gerade auf Grund des Vortrags des Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht uns nun auch unterstützen würden und diese Dinge entsprechend weitergeben würden an die Regierungen und an die sonstigen Stellen, die als nachgeordnete Behörden für diese Genehmigungen in Betracht kommen. Man darf eben nicht so weit gehen, daß man nun dem Ansturm der Gemeinden, der natürlich nach dieser Sperrzeit außerordentlich groß ist – ich kann das psychologisch verstehen[1419] und habe durchaus dafür Verständnis –, nachgibt, sondern man muß sagen: Jetzt müßt ihr etwas kurz treten, damit nicht die Auslandsaktion in Gefahr kommt; denn daß die Gefahr besteht, das war wohl aus den Ausführungen des Herrn Reichsbankpräsidenten bereits deutlich herauszuhören, wobei ich allerdings hoffe, daß in seiner übrigen Einstellung nicht etwa eine Wendung eintritt, die etwa diese Auslandsanleiheaktion gefährden könnte, denn sie muß selbstverständlich jetzt in irgendeiner Form und einem gewissen Volumen zum Erfolg führen44. Aber es ist unsere Sache, selbst derartige Gefahrenmomente nicht zu schaffen!

42

Gemeint ist offenbar die Erklärung zur Anleihepolitik in der Reichstagsrede des RFM Köhler am 28.3.28: RT-Bd. 395, S. 13858  f.

43

Mit der „Gegenseite“ ist vermutlich der Reparationsagent gemeint.

44

Siehe dazu Dok. Nr. 467, P. 4.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Meine Herren, ich darf eben auf eine Bemerkung eingehen, die der Herr Sächsische Bevollmächtigte gemacht hat: Die Reichsbank hat die Sperre durchgesetzt. (Sächsischer Ministerialdirektor v. Sichart: Das war ein Kompliment!) Ich bin sehr dankbar, wenn Sie es so gemeint haben; aber ich kann dieses Kompliment leider nicht akzeptieren. Die Reichsbank hat seit Jahren unentwegt ihren sachlichen Standpunkt vertreten, wenn aber gemeint ist, die Reichsbank habe ihren Standpunkt in dem Sinn durchgesetzt, daß sie gegen die bessere Überzeugung der anderen Instanzen etwas erzwungen hätte, so muß ich bitten, daß Derartiges nicht kolportiert wird. Wir haben versucht, unsere Auffassung darzulegen, und ich kann mit der größten Genugtuung konstatieren, daß eigentlich in keinem entscheidenden Moment zwischen der Reichsregierung und der Reichsbank irgendwelche grundsätzlichen Unterschiede bestanden haben, sondern ich möchte hier ausdrücklich konstatieren, daß die Reichsregierung jedesmal, wenn die Sachen zur Erörterung gekommen sind, die Haltung der Reichsbank durchaus gebilligt hat, und ich darf einmal ganz ernstlich bitten, darauf hinweisen zu dürfen, daß dieses in der öffentlichen Debatte immer die Reichsbank In-den-Vordergrund-Schieben etwas ist, meine Herren, was ganz zweifellos nicht im öffentlichen Interesse liegt. Es ist weder dem Ansehen der Reichsregierung zuträglich, daß sie gewissermaßen als diejenige hingestellt wird, die sich hier nur hat zwingen lassen, etwas zu tun, was sie doch nach reiflicher Überlegung und nach vollster Einsicht von sich aus durchaus befürwortet hat, noch ist es der Reichsbank zuträglich, die ja doch schließlich ein Institut öffentlichen Interesses ist, wenn sie ständig auf diese Weise in die vorderste Linie des Dreckspritzens gestellt wird.

Meine Herren, im übrigen glaube ich, eine Befürchtung, die der Herr Staatssekretär Popitz soeben ausgesprochen hat, auch zurückweisen zu können. Es ist in der Haltung der Reichsbank hinsichtlich der Frage der Kommunalanleihen nicht die leiseste Änderung eingetreten. Ich habe es nur für meine Pflicht gehalten, darauf aufmerksam zu machen, daß möglicherweise wieder die Schwierigkeiten von Gilbert kommen werden. Sie werden nicht kommen in der Frage der Kommunalanleihen, sondern sie werden nur kommen, gestützt auf § 24845, für Anleihen von Ländern und Reich und für Anleihen mit versteckter Garantie von Ländern und Reich, wie sie beispielsweise ja in der Siedlungsanleihe,[1420] glaube ich, der Rentenbankkreditanstalt schon aufgetaucht sind46. Ich würde geradezu meine Pflicht vernachlässigen, wenn ich hier in diesem Gremium nicht darauf aufmerksam machen wollte. Was die Reichsbank tun kann, um ein vernünftiges Maß von Auslandsanleihen zu erlangen, das wird sie ganz zweifellos tun, und ich darf mich auch hier insbesondere auf das Zeugnis des Reichsfinanzministeriums stützen. Ich glaube, daß auch nach dieser Richtung hin Differenzen oder mangelndes Zusammenarbeiten zwischen Reichsfinanzministerium und Reichsbank in keinem Stadium der Angelegenheit jemals vorhanden gewesen sind.

45

Art. 248 VV.

46

In einem Telegramm vom 4.4.28 aus Paris an das AA hatte MinDir. Ruppel mitgeteilt: „Gilbert ansprach mich heute auch auf deutsche Siedlungsanleihe, die, wie er gehört habe, demnächst mit Schröders [in] London zum Abschluß gebracht werden solle. Ihm sei gesagt worden, die Anleihe werde gesichert in erster Linie durch Hypotheken der Siedler, in zweiter durch Bürgschaft der Rentenbankkreditanstalt und in dritter durch eine Garantie des Reichs. Die Geldgeber hätten erklärt, daß die Reichsgarantie für sie letzten Endes maßgebend sei und daß es ohne diese unmöglich sein würde, die Obligationen unterzubringen; die Reichsgarantie solle deshalb auch im Prospekt ausdrücklich erwähnt werden. Daraus ergäbe sich, daß die Anleihe tatsächlich auf dem Kredit des Reiches basiere und praktisch so angesehen werden müsse wie eine direkte Kreditoperation des Reichs im Ausland. Er [Gilbert] habe deshalb gegen die Anleihe die allerschwersten Bedenken. Meinen Versuch zu argumentieren, daß eine solche indirekte Garantie nicht unter Artikel 248 des Versailler Vertrags gebracht werden könne, ablehnte er kurzerhand. Er hinzufügte, es sei ihm kaum möglich, die Garantiegewährung mit der Erklärung in Einklang zu bringen, die der Reichsfinanzminister in voriger Woche im Reichstag zur Frage der Auslandskredite abgegeben habe [siehe Anm. 42] und mit der er in jeder Beziehung einverstanden sei. Er bat mich, seine Auffassung zur Kenntnis des Reichsfinanzministeriums zu bringen […].“ Auf dem Rand dieses Telegramms vermerkte LegR Vallette: „Die Siedlungsanleihe befindet sich noch völlig im Stadium der Vorarbeiten. Die schroffe Haltung Gilberts läßt aber manche Konflikte in naher Zukunft besorgen.“ (Pol. Arch. des AA, Sonderreferat W.Rep., 2 A, Frage der Aufnahme deutscher Kredite im Auslande, Bd. 3). – Die geplante Auslandsanleihe zugunsten der Flüchtlingssiedler wurde in der Kabinettssitzung vom 3.5.28 behandelt; siehe Dok. Nr. 467, P. 4.

Meine Herren, die Frage, die hier angeschnitten worden ist, hat ja zwei Seiten. Die Städte sollten nach meiner Auffassung auch nicht die Erlaubnis erhalten, sich in dieser Weise auf dem inländischen Markt vorzudrängen, wo gleichzeitig eventuell die Notwendigkeit für Länder und Staatsbetriebe und Staatseinrichtungen besteht, an den Inlandsmarkt gehen zu müssen, weil man nicht an den Auslandsmarkt gehen kann. Ich glaube, die Länder handeln durchaus gegen ihr eigenes Interesse, wenn sie in dieser Frage den Städten zuviel freie Hand lassen, und ich bin der Ansicht, daß jede Handhabe benutzt werden sollte, um den Städten zu sagen: Länder- und Reichsinteressen gehen hier unter allen Umständen vor, und wir können nicht zulassen, daß ihr zu derartigen Bedingungen an den Inlandsmarkt geht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Umwandlung der kurzfristigen Verschuldung der Kommunen in fundierte Schulden, soweit die kurzfristige Verschuldung eine inländische Verschuldung ist, ganz zweifellos nicht dringlich ist. Wenn die kommunalen Institute sich in Krediten an die Kommunen festgelegt haben, so glaube ich, sollte man sie ruhig in dieser Situation eine Weile darin lassen, denn das ist die beste Lehre dafür, daß sie das künftig nicht wieder machen; und zweifellos werden sie gar nicht in der Lage sein, die Städte irgendwie auf Rückzahlung zu drängen, im Gegenteil, die Gefahr liegt[1421] vor, daß, wenn sie ihr Geld freibekommen, sie dann nur andere Sachen machen, die überflüssig sind.

Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Dr. Popitz: Vielfach haben wir aber festgestellt, daß die Inlandskreditoren der Gemeinden die Lieferanten sind. Da liegt es natürlich nicht unerheblich anders. (Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Das ist um so schlimmer!) Das ist um so schlimmer. Aber hier ist es vielleicht gefährlich, die Gemeinden ganz im Stich zu lassen.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Ich sage nur: Dann sollen diese Lieferanten, die es verstanden haben, sich diese Aufträge zu sichern, ruhig etwas zusehen, wie sie sich bei ihren Banken dafür die weiteren Kredite beschaffen, und sie sollen sich etwas gedulden. Dann werden sie auch wahrscheinlich in zukünftigen Fällen mit der Herandrängung um die Auftragerteilung etwas vorsichtiger sein. Ich kann nicht zugeben, daß, wo hier eine kurzfristige Inlandsverschuldung schon einmal besteht, nun absolut die Notwendigkeit vorhanden sei, diese kurzfristige Inlandsverschuldung zu fundieren, bevor nicht andere wichtigere Aufgaben gelöst sind. Darauf kommt es an. Und diese wichtigeren Aufgaben sehe ich darin, daß man den Ländern nicht den Inlandsmarkt einfach durch die Städte wegnehmen läßt.

Ich möchte mich infolgedessen für meine Person – ich habe mich ja hier nur gutachtlich zu äußern – den Anregungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Popitz durchaus anschließen, daß man den Städten bzw. den Regierungen – ich würde auch dem Städtetag Mitteilung geben – einmal sagt: Wenn ihr in dieser Weise in der Aufnahme von Inlandsanleihen fortfahrt, noch dazu zu so unerhörten Bedingungen, so werdet ihr entsprechende Konsequenzen zu erfahren haben47.[1422] Ich glaube sehr, meine Herren, daß abgesehen von diesem Problem, das ja mehr ein technisches oder taktisches Problem ist, das Grundproblem nicht aus der Welt geschafft wird. Das Grundproblem lautet, daß wir mehr Geld ausgeben, als wir haben oder vernünftigerweise bekommen können; und deswegen ist Zurückdrängung aller Ausgaben, wo sie irgendwie zu vermeiden sind, die Forderung, die unter allen Umständen erhoben werden muß, solange wir die Chance haben, eine Endlösung der Reparationsfragen zu sehen. Meine Herren, es handelt sich letzten Endes darum, ob wir bereit sind, noch zwölf Monate den Leibriemen enger zu schnallen, oder nicht. Wenn wir wegen dieser zwölf Monate unsere ganze Zukunft aufs Spiel setzen, dann verdienen wir nicht, daß wir wieder hochkommen.

47

Am 16.4.28 sandte der RFM (i. V. Popitz) an die Länderregierungen ein Schreiben, in dem der RFM auf die Gefahren hinwies, „die erwachsen müssen, wenn die Gemeinden fortfahren, in dem Ausmaß der letzten Zeit und unter ungünstigen Bedingungen den inländischen Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen. […] Gerade die Gemeinden, die in diesen Wochen sich an den Inlandsmarkt wenden, beabsichtigen, auch an den Auslandsmarkt zu appellieren. In diesem gleichzeitigen Herantreten an den Inlands- und Auslandsmarkt kann eine Außerachtlassung der notwendigen Sparsamkeit erblickt werden.“ Auf alle Fälle würde der Kredit der Gemeinden darunter leiden. „Auch für die Länder selbst bedeutet das Gebaren der Gemeinden eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Bei der gegenwärtigen reparationspolitischen Lage muß der Auslandsanleihemarkt für Reich und Länder vorläufig als verschlossen angesehen werden. Der Inlandsmarkt müßte also, soweit er überhaupt zur Hergabe von Kapital kräftig genug ist, Reich (einschließlich Reichspost und Reichsbahn) und Ländern vorbehalten bleiben. Statt dessen droht durch das Ausmaß und die Art der kommunalen Anleihen der Inlandsmarkt zerstört zu werden. Aus allen diesen Erwägungen erlaube ich mir die dringende Bitte auszusprechen, bei der Erteilung von Genehmigungen zur Aufnahme von Inlandsanleihen, seien sie lang- oder kurzfristig, die größte Zurückhaltung zu üben und jedenfalls nicht Bedingungen zuzustimmen, die die allgemeinen Interessen und insbesondere die Interessen der Länder und Kommunen gefährden. […] Die Beratungsstelle für Auslandskredite wird bei der Zuteilung der Beträge, die auf Auslandsanleihe genommen werden dürfen, die vorherige Inanspruchnahme des Inlandsmarktes nicht unbeachtet lassen können. […] Bei der endgültigen Festsetzung der Beträge, die die einzelnen Gemeinden aus dem Auslande hereinnehmen dürfen, wird sie in jedem einzelnen Falle zu prüfen haben, ob eine inzwischen aufgenommene Inlandsanleihe in Hinsicht auf die etwaige Übereinstimmung ihrer Verwendungszwecke, denen der Erlös zugeführt werden soll, oder unter Berücksichtigung ihrer Höhe ganz oder wenigstens zum Teil in Ansatz gebracht werden muß.“ – Dieses Rundschreiben an die Länderregierungen übermittelte der RFM (i. V. Popitz) am 16.4.28 abschriftl. an das Rbk-Direktorium; zugleich teilte er mit, daß er der im Schreiben des Rbk-Direktoriums vom 4.4.28 (siehe oben Anm. 38) dargelegten Auffassung zustimme (R 2 /20151 , Bl. 2–4).

[Staatssekretär Popitz weist auf die geplante Auslandsanleihe für die Umschuldung der Landwirtschaft hin. Das Reichsfinanzministerium halte die Anleihe für unbedingt notwendig. Die Fassung der diesbezüglichen Richtlinien, die das Reichsernährungsministerium dem Reichsrat vorgelegt habe, erscheine ihm – Popitz – jedoch bedenklich; die darin vorgesehenen Garantien des Reichs und der Länder könnten die Anleihe gefährden48. Popitz regt an, die Ausführungen des Reichsbankpräsidenten zu dieser Frage sofort dem Reichsernährungsminister mitzuteilen. Die Ländervertreter sollten bei der Beratung der Vorlage im Reichsrat nicht auf eine Verstärkung der Garantien drängen.]

48

Mit Schreiben vom 5.4.28 hatte REM Schiele dem RR und zugleich den Landesregierungen den Entwurf von „Richtlinien betreffend Hilfsmaßnahmen des Reichs für Umschuldungskredite“ übermittelt (R 43 I /2539 , Bl. 376–382). Hierzu heißt es in einem Vermerk Feßlers vom 13.4.28: „Der Plan geht dahin, daß die Landesbankenzentrale in Verbindung mit den Landesbanken eine Auslandsanleihe in Höhe von 200 Millionen Goldmark aufnimmt. Das Reich, die Länder und die Gemeindeverbände sollen bei den einzelnen Landesbanken, die Umschuldungskredite gewähren, Treuhandstellen gründen, an denen jede dieser öffentlichen Körperschaften mit ⅓ beteiligt sein soll. Die Treuhandstellen leisten den Kreditinstituten für die Umschuldungsdarlehen Garantie. Obwohl demnach die Garantieübernahme der öffentlichen Hand nicht dem ausländischen Gläubiger gegenüber erfolgen, sondern der Sicherheit des ausländischen Kreditinstituts gegen Ausfälle inländischer Schuldner dienen soll, bestehen nach den Erklärungen von Staatssekretär Popitz in der Sitzung vom 13. April d.Js. Bedenken der Reparationsbehörden wegen Art. 248 des Versailler Vertrages.“ Das REMin. wünsche eine rechtliche Bindung des RFMin. hinsichtlich der von den Treuhandstellen durchzuführenden Maßnahmen. Das RFMin. wolle diese Maßnahmen lediglich rechtlich unverbindlich zusagen und die Richtlinien entsprechend geändert haben. Gegebenenfalls solle das Kabinett bereits am 14. 4. damit befaßt werden. – Dazu Randbemerkung Pünders vom 14. 4.: „Ist im Kabinett heute aber nicht berührt worden.“ (R 43 I /2539 , Bl. 374–375). Siehe dazu Dok. Nr. 467, P. 4 unter Ziffer 2).

Reichskanzler Dr. Marx: Es würde sehr wertvoll sein, wenn namentlich das Ernährungsministerium von diesen Verhandlungen Kenntnis bekommen würde. Ich möchte hier einen Punkt erwähnen – er gehört nicht direkt hierher, ist aber auch vom Herrn Reichsbankpräsidenten herangezogen worden, und ich möchte das noch einnmal unterstreichen –: An der Not der Landwirtschaft zweifelt ja niemand. Aber es hat sich doch, wie ich jetzt gerade aus landwirtschaftlichen Gegenden und Provinzen höre, das Übermaß der Agitation in einer überaus bedauerlichen Weise fühlbar gemacht, und zwar mit Rückschlägen, die die Landwirtschaft[1423] nun selbst empfindet. Es hat sich herausgestellt, daß eben wegen des außerordentlich starken Betonens der schweren Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit jetzt tatsächlich die Kreditwürdigkeit ganzer Provinzen angezweifelt wird. Ich habe ganz bestimmte Nachrichten aus einer sonst sehr wertvollen Provinz bekommen, daß selbst die Verwaltungen in die größte Unruhe kommen, denn, wie sich einmal ein Provinzialverband ausgedrückt hat, wenn jemand sich bankrott erklärt, kann er nicht verlangen, daß man ihm noch Kredit gibt. Das sind die bösen Folgen einer übermäßigen Agitation. Aber es läßt sich ja nicht leugnen, daß zweifellos große Mißstände vorhanden sind und die Landwirtschaft in einer außerordentlich bedauerlichen Lage ist. Es ist auch zur Zeit nichts daran zu ändern. Ich glaube, die Landwirtschaft hat jetzt schon empfunden an ihrem Teil, daß sie zu weit gegangen ist, und sie wird auch in der Beziehung etwas vorsichtiger vorgehen. Aber jedenfalls wird es zweckmäßig sein, wenn dieser Anregung des Herrn Staatssekretärs nachgegangen wird.

[Der Reichskanzler schließt die Sitzung um 13 Uhr.]

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