2.114.3 (mu21p): 3. Beteiligung Preußens am handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung.

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3. Beteiligung Preußens am handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung2.

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Die Beteiligung Preußens am HPA, der im März 1925 zur Koordinierung der Ressortinteressen von AA, RWiMin, RFMin und REMin gegründet worden war, war bereits 1925 und 1927 erörtert worden. Dabei hatte sich hauptsächlich das REMin. gegen die Beteiligung ausgesprochen (Kabinettsvorlage des AA vom 17.12.28; R 43 I /1079 , Bl. 92 f.. Aufzeichnung MinR Feßlers vom 14.6.28; R 43 I /1014 , Bl. 101-104). Das AA hatte mitgeteilt im Dezember 1928, daß Preußen auf eine Beteiligung dränge und eine Entscheidung nicht länger herausgezögert werden dürfe. Weiter hatte das AA berichtet, daß bei einer erneuten Behandlung der Frage sich RWiMin. und AA für die Beteiligung ausgesprochen hätten, das REMin. habe sie wieder abgelehnt. Das RFMin. habe keine Stellungnahme abgegeben. Eine Beteiligung anderer Länder am HPA, der als Unterkommission der RReg. tätig sei, sei nicht zu erwarten, da sie auch nicht an den Kabinettssitzungen teilnähmen (Kabinettsvorlage vom 17.12.28; R 43 I /1079 , Bl. 92 f.).

[…]

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett damit einverstanden ist, wenn ein Vertreter der preußischen Regierung, der seine Instruktionen vom preußischen Staatsministerium erhält, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses der Reichsregierung teilnimmt. Dabei wird angenommen, daß die Vertretung regelmäßig von derselben Persönlichkeit wahrgenommen wird. In Einzelfällen wird die preußische Regierung ausnahmsweise eine andere Persönlichkeit mit ihrer Vertretung betrauen können. Das Zugeständnis an Preußen ist davon abhängig, daß nicht von anderen Ländern die gleiche Forderung geltend gemacht wird.

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