2.82.7 (mu21p): 7. Personalsache des Reichsjustizministeriums. […]

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7. Personalsache des Reichsjustizministeriums. […]

Das Reichskabinett erklärte sich dem Antrage des Reichsministers der Justiz entsprechend, mit der Erhebung der öffentlichen Klage gegen die beim „Tagebuch“ in Betracht kommenden Persönlichkeiten wegen Beleidigung des Reichsanwalt Jorns einverstanden6.

6

Reichsanwalt Jorns war von der Zeitschrift „Tagebuch“ beschuldigt worden, er habe 1919 die Mörder Liebknechts und Rosa Luxemburgs entkommen lassen. Das RKab. genehmigte am 16.4.29 unter P. 4 der Kabinettssitzung, daß sich RM a. D. Landsberg für diesen Prozeß vernehmen lasse. Nach dem Bericht der MNN vom 30.4.29 kam das Gericht zu dem Ergebnis, daß der Bericht im „Tagebuch“ in der Tendenz wahr sei. Danach hatte Jorns 1919 als Kriegsgerichtsrat Zustände geduldet und ihnen Vorschub geleistet, die er als Richter nicht zulassen durfte. Jorns ließ sich daraufhin beurlauben und legte Berufung ein („Germania“, 30.4.29).

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