2.17 (vsc1p): Nr. 17 Der Gewerkschaftsring Deutscher Arbeiter- Angestellten- und Beamtenverbände an den Reichskanzler. 10. Dezember 1932

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[61] Nr. 17
Der Gewerkschaftsring Deutscher Arbeiter- Angestellten- und Beamtenverbände an den Reichskanzler. 10. Dezember 1932

R 43 I /1145 , Bl. 226–232

[Grundlinien der Sozial- und Wirtschaftspolitik.]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Die von Ihnen geführte Regierung steht vor der schwierigen Aufgabe, das deutsche Volk über den dritten Krisenwinter hinwegzubringen. Das wird nur möglich sein durch systematische Aufbauarbeit. Sprunghaftes Anfassen und plötzliches Fallenlassen der drängenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme bringt keine nachhaltige Besserung der unerquicklichen Lage des deutschen Volkes.

[62] Das Parlament hat durch seine Vertagung1 der Reichsregierung die Freiheit gegeben und zugleich die Verpflichtung auferlegt, beschleunigt ein Regierungsprogramm vorzulegen, das den Zweck haben soll und muß, den stärksten Nöten des Volkes zu steuern. Wir hoffen, daß dieses Programm den Wünschen Rechnung trägt, die aus Arbeitnehmerkreisen vorgetragen worden sind. Als vordringliche Aufgaben erachten wir

1

Am 9. 12. hatte der RT gegen die Stimmen von SPD und KPD seine unbefristete Vertagung bis zur Wiedereinberufung durch Ältestenrat und RT-Präsidium beschlossen (RT-Bd. 455, S. 111 ).

1.)

weitere energische Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit;

2.)

ausreichende Hilfe für die Opfer der bisherigen Wirtschaftskrise (Arbeitslose, Rentner);

3.)

die Unterbindung jeder weiteren Einkommenskürzung der Arbeitnehmer, die den wirtschaftlichen Aufschwung hemmt;

4.)

eine Steuerpolitik, die das durch die Notverordnungspraxis mißhandelte Prinzip der steuerlichen Gerechtigkeit wieder voll zur Geltung bringt;

5.)

eine Handelspolitik, die eine Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes fördert durch eine möglichst weitgehende Ausnutzung ausländischer Kaufkraft für den Absatz deutscher Erzeugnisse.

Die Reichsregierung wird, wenn sie ihre Politik nach diesen Grundsätzen führen will, die nachstehend skizzierten Einzelforderungen in ihr künftiges Arbeitsprogramm einbeziehen müssen:

Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

Der Anreiz der privaten Unternehmer-Initiative durch die bedingungslose Ausgabe von Steuergutscheinen hat bisher keine nennenswerten Verbesserungen des Arbeitsmarktes hervorgerufen. Es ist darum nötig, das bereits verabschiedete, bisher aber nur annähernd zur Hälfte ausgeschöpfte öffentliche Arbeitsbeschaffungsprogramm unverzüglich restlos durchzuführen. Für eine fühlbare Entlastung des Arbeitsmarktes wird das nicht genügen. Eine Ausdehnung der öffentlichen Auftragsbegebung ist erforderlich. Für die Finanzierung solcher volkswirtschaftlich nützlichen Arbeiten könnte das bisher unausgenutzte 700- Millionen-Kontingent an Steuergutscheinen herangezogen oder aber eine langfristige Finanzierung durch sukzessive auszugebende staatliche Schuldtitel – tilgbar in langen Zeiträumen – unter Einschaltung der Reichsbank ins Auge gefaßt werden2.

2

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 3, Teile II und III.

Eine auf lange Sicht berechnete Entlastung des Arbeitsmarktes ist durch eine Ausweitung der Bauernsiedlung zu erzielen. Die in diesem Jahre erreichte Zahl an neuen Siedlerstellen bleibt weit hinter der Siedlungsarbeit der früheren Jahre zurück. Als das mindeste wäre künftig ein soll von 30 000 neuen Siedlerstellen pro Jahr anzustreben. Die Finanzierung eines solchen Programms wird möglich sein, wenn mit der Methode gebrochen wird, durch Subventionen aller[63] Art lediglich alten Besitzstand unverändert zu erhalten und damit eine gesunde Aufteilung und Bewirtschaftung des deutschen Bodens zu vereiteln.

Der Hinweis auf die jetzige ungünstige Jahreszeit ist kein durchschlagender Einwand gegen die Aufstellung eines großzügigen öffentlichen Arbeitsbeschaffungsprogramms. Die Vorarbeiten hierfür müssen mit aller Kraft gefördert werden, um jedes noch mögliche Arbeitsprojekt beschleunigt in Angriff nehmen zu können und im Frühjahr bei Beginn der günstigen Jahreszeit auf breiter Basis die Arbeitsbeschaffung zu organisieren.

Ausreichende Hilfe für die Opfer der Wirtschaftskrise

Die Not der Millionen Arbeitslosen ist riesengroß. Das kärgliche Maß der Unterstützung für die schuldlosen Opfer der Krise ist durch die Notverordnung vom 14. Juni3 so beschnitten worden, daß eine menschenwürdige Existenz den betroffenen Schichten unmöglich gemacht worden ist. Die in der Zwischenzeit eingetretenen Erleichterungen4 haben an diesem Tatbestand nichts geändert. Wir müssen an dem Grundsatz festhalten, daß die Wirtschaft die Verpflichtung hat, die Lebensmöglichkeit jeden Arbeitsnehmers solange zu sichern, als ihm ohne eigene Schuld werteschaffende Arbeit versperrt wird.

3

Die VO des RPräs. „über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden“ vom 14.6.1932 hatte in Verbindung mit DurchführungsVOen vom 15. und 16.6.1932 für die Arbeitslosen ab 1.7.1932 zu einer durchschnittlichen Senkung der Versicherungsleistungen um 23% sowie zu Einschnitten bei den Unterstützungssätzen und der Unterstützungsdauer in der Krisen- und Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge geführt (RGBl. I, S. 273 ).

4

Vgl. VO „zur Ergänzung von sozialen Leistungen“ vom 19.10.1932 (RGBl. I, S. 499 ).

Für die bevorstehenden harten Wintermonate müssen den Erwerbslosen die Unterstützungssätze zugebilligt werden, die vor der Notverordnung vom 14. Juni in Geltung waren.

Der Rechtsanspruch auf Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung, durch regelmäßige Beitragsleistung begründet5, ist auf 20 Wochen auszudehnen. Darüber hinaus muß in Anbetracht der langen Dauer der Arbeitslosigkeit den Erwerbslosen durch Belieferung mit Naturalien (Kohle, Brot, Kartoffeln, Fleisch) geholfen werden. Nur durch solche Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer Zustände zu erreichen.

5

Mit der Einführung der Hilfsbedürftigkeitsprüfung nach nur sechswöchiger Unterstützungsdauer war in der VO vom 14.6.1932 das Arbeitslosenversicherungsprinzip gravierend in Frage gestellt worden.

Zur Frage der Einkommensgestaltung

Jedes Arbeitsbeschaffungsprogramm muß scheitern, solange nicht eine Abkehr von der bisherigen Deflationspolitik auf der ganzen Linie erfolgt ist. Öffentliche Mittel für Arbeitsbeschaffung einzusetzen, werden nur dann wirksam sein, wenn die gesamte Wirtschaftspolitik darauf eingestellt wird, den als Deflation bezeichneten Prozeß der Abwertung aller Werte, der die privaten und die staatlichen Einnahmen zum Schrumpfen bringt, radikal abzustoppen6.

6

Randvermerk MinR Pukaß: „Schlagwort. Tatsächlich nur Anpassung an Kaufkraft und Weltmarktpreise.“

[64] Diese klare Erkenntnis zwingt die Regierung, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verstärkung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen alles aufzubieten, um einen weiteren Druck auf die Gehalts- und Lohneinkommen der Arbeitnehmer zu verhindern, die als Kernstück des Volkseigentums das Rückgrat der inneren Kaufkraft darstellen. Wir beobachteten jetzt erneut Bestrebungen auf Herabsetzung tariflicher Arbeitnehmereinkommen. Die Zahl der Kündigungen der tariflichen Gehalts- und Lohnabkommen steigt an. Die darin zum Ausdruck kommende Tendenz weiterer Einkommensverschlechterung bei den Arbeitnehmern muß alle Bestrebungen der Reichsregierung, die Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise abzumildern, wegen der Kaufkraftzusammenhänge unwirksam machen. Es ist Pflicht der Regierung, durch eine zweckdienliche Beeinflussung der staatlichen Schlichtungsinstanzen weiterer Kaufkraftzerrüttung einen Riegel vorzuschieben.

Notwendig ist ferner die sofortige Aufhebung der Lohnkürzungsverordnung vom 5. September aus den gleichen Gesichtspunkten heraus. Der Schutz der Arbeitnehmereinkommen, die Klarheit der Konkurrenzverhältnisse und der Wirtschaftsfrieden erfordern die völlige Wiederherstellung der Unabdingbarkeit der Tarifverträge7.

7

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 1, Anm. 11 und 12.

Soziale Steuerpolitik

Künftige steuerpolitische Maßnahmen müssen unbedingt von sozialen Gesichtspunkten diktiert sein. Wie stark durch die Notverordnungen der letzten Jahre die Arbeitnehmer steuerlich überlastet worden sind, wird aus dem in den letzten drei Jahren zusammengeschmolzenen Nettoeinkommen der Arbeitnehmer ersichtlich. Ein Beispiel mag das verdeutlichen:

Abzüge

1929

Abzüge

1932

Monatseinkommen

200 M

200 M

Abzüge:

Lohnsteuer

7,50

7,50

Angestelltenversicherung .

4,––

4,––

Krankenkasse und Erwerbslosenversicherung

16,20

23,35

Arbeitslosenhilfe .

5,25

Bürgersteuer (pro Monat) in Berlin

2,05

Ledigensteuer

2,50

Abzüge insgesamt

27,50

44,65

Nettoeinkommen

172,30

155,35

Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers 1929 und 1932 (in M)

Die Abzüge des Arbeitnehmers haben sich – an diesem Beispiel von vielen gemessen – demnach um rund 75% durch die unsozialen steuerlichen Maßnahmen der letzten Jahre erhöht. Diese Tatsache erfordert vor allem eine sofortige[65] Umgestaltung der „Abgabe zur Arbeitslosenhilfe“8 mit dem Ziele der Heranziehung aller Einkommensbezieher zu den notwendigen Aufwendungen für die Arbeitslosenfürsorge.

8

Dieser Abgabe unterlagen nach der o. a. VO vom 14.6.1932 alle Lohn- und Gehaltsempfänger sowie die Warte-, Ruhe-, Witwen- oder Waisengeldempfänger. Die Abgabe war als Zuschlag zu den sonstigen Sozialversicherungs–-(auch Arbeitslosenversicherungs-)beiträgen zu zahlen.

Die künftige Steuerreform, die wir am Tiefpunkte der Krise als eine der wichtigsten Maßnahmen der Regierungspolitik erachten, muß in erster Linie die ausschließlich oder vorzugsweise die Arbeitnehmer treffenden Steuern (Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, Bürgersteuer, Ledigensteuer) aufheben. Eine soziale Steuerpolitik muß an die Stelle der ungerechten Massenbelastung der letzten Zeit treten.

Wirtschaftsfördernde Handelspolitik

Die deutsche Handelspolitik hat besonders im zweiten Halbjahr 1932 einen Weg eingeschlagen, der die gesamtwirtschaftlichen Erfordernisse außer acht ließ und gleichzeitig die Pläne auf Ankurbelung der Wirtschaft durchkreuzte.

Die allein durch die Ankündigung der Einfuhrkontingentierung9 in der deutschen Exportindustrie und im Ein- und Ausfuhrhandel angerichteten Schäden haben bewiesen, daß eine Handelspolitik, die den Werdegang der deutschen Wirtschaft mißachtet, weder dem industriellen noch dem landwirtschaftlichen Sektor dienlich ist. Auf die handelspolitischen Aktionen der letzten Monate ist es nicht zuletzt zurückzuführen, daß sich der Arbeitsmarkt trotz mancher begrüßenswerten Maßnahmen verschlechtert hat. Die dadurch herbeigeführte Verminderung der Kaufkraft hat den erhöhten Preisschutz für die Landwirtschaft illusorisch gemacht. Geblieben sind die nachweisbaren Schäden für die industrielle Produktion, die dem überwiegenden Teil unseres Volkes Arbeit geben und ihn konsumfähig erhalten soll.

9

In einer programmatischen Rede vor dem Westfälischen Bauernverein am 28.8.1932 in Münster hatte RK v. Papen die Überwindung der landwirtschaftlichen Rentabilitätskrise mittels Autarkiemaßnahmen zwar abgelehnt, gleichzeitig aber versichert, daß sich die von ihm geführte RReg. „grundsätzlich zu der Notwendigkeit einer weiteren maßvollen Regelung der Einfuhr“ von Lebensmitteln bekenne (s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Dok. Nr. 117, Anm. 16).

Die Handelspolitik muß die Wiederherstellung reger weltwirtschaftlicher Beziehungen anstreben. Nur so wird eine positive Arbeitsbeschaffungspolitik, die wir von der Reichsregierung erwarten, zum Erfolg führen. Wir halten es für besonders gefährlich, den bevorstehenden Ablauf mehrerer wichtiger Handelsverträge10 nach der Forderung von Interessenverbänden dazu zu benutzen, die wirtschaftsschädliche Einfuhrkontingentierung durch Prohibitivzölle zu ersetzen.

10

Vgl. Dok. Nr. 32, P. 3 und 7 sowie Dok. Nr. 59, P. 2.

– – –

Wir unterbreiten Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, unsere Auffassung über die künftige Behandlung der wirtschafts- und sozialpolitischen Probleme mit dem dringenden Wunsche ernster Prüfung. In Übereinstimmung mit[66] Ihren mehrfachen Äußerungen sind wir der Auffassung, daß nur durch Zusammenfassung aller Kräfte der ungeheure wirtschaftliche und seelische Druck, der besonders auf den breiten Arbeitnehmerschichten lastet, beseitigt werden kann.

Aus dieser Einstellung heraus sind auch diese Darlegungen erfolgt. Wir wären Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, dankbar, wenn Sie uns recht bald Gelegenheit geben würden, unsere Auffassung in einer mündlichen Aussprache im einzelnen zu erörtern11.

11

Randvermerk des MinR Pukaß vom 12. 12.: „Soll freundlich und hinhaltend geantwortet werden.“ – Der StSRkei läßt am 16. und – nach einer erneuten Intervention des Gewerkschaftsringes – nochmals am 23. 12. unter Verweis auf die Berücksichtigung der gewerkschaftlichen Anregungen in der Rundfunkrede des RK vom 15.12.1932 mit der Bitte antworten, von der Unterredung Abstand nehmen zu wollen (R 43 I /1145 , Bl. 233, 267 f.).

Mit vorzüglicher Hochachtung

Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter-,

Angestellten- und Beamtenverbände

M. Fürstenberg

Gust. Hartmann

Gustav Schneider

Ernst Lemmer

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