2.81.1 (wir1p): 1. Vorläufiger Bericht über die Wiesbadener Verhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

1. Vorläufiger Bericht über die Wiesbadener Verhandlungen.

Ministerialrat Cuntze erstattet Bericht über den Gang der Wiesbadener Verhandlungen und teilt mit, daß der auf Urlaub befindliche Minister Rathenau nach seiner Rückkehr dem Kabinett noch selbst berichten werde. Reichsminister Rathenau bäte, bis dahin von den Verhandlungen nur vorläufig Kenntnis zu nehmen und von einer Entscheidung abzusehen.

Das Kabinett nimmt von den Mitteilungen Kenntnis. Das Wiederaufbauministerium soll den Vertrag in die Hand der Minister leiten2. Ein Beschluß wird erst nach Rückkehr des Ministers Rathenau gefaßt werden3.

2

Am 7.9.21 hat das RMin.Wiederaufbau der Rkei 25 Abdrücke des französischen und deutschen Textes des Memorandums, einer Anlage und eines Protokolls, die in Wiesbaden mit Loucheur getroffenen Vereinbarungen betreffend, zugesandt. Das Begleitschreiben enthält die Bitte, die Texte zur Kenntnis der Herren Minister zu bringen und sie demnächst zum Gegenstand einer Beratung im Kabinett zu machen. Mit der Gegenseite sei vertrauliche Behandlung abgemacht worden, solange nicht beide Teile zugestimmt hätten. Nach einem Randvermerk vom 9. 9. sind die Texte verschickt und verteilt worden (R 43 I /21 , Bl. 158-177, 155).

3

Siehe Dok. Nr. 97, P. 6 und P.7.

Extras (Fußzeile):