1.100.1 (wir2p): [Streitfall zwischen Bayern und dem Reich.]

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[Streitfall zwischen Bayern und dem Reich.]

Der Reichspräsident begrüßte den bayerischen Ministerpräsidenten und betonte, daß wir zusammengekommen seien, um die Differenzen zu beseitigen, die sich aus den letzten Gesetzen zum Schutze der Republik ergeben hätten. In seinem Briefe1 hätte er seine und der Reichsregierung Stellung im ersten Teil dargelegt und im zweiten Teil auch die politische Seite berührt. Die Antwort des Grafen Lerchenfeld2 habe sich auf ähnlichen Linien bewegt, wenn sie auch in der Grundauffassung von seiner und der Reichsregierung Stellung abweiche. Beide Briefe seien jedoch getragen vom Geiste und Willen, eine Verständigung zu suchen; in diesem Geiste solle auch die heutige Verhandlung geführt werden. Eine Bemerkung wolle er vor dem Beginn der eigentlichen Verhandlungen noch machen und mitteilen, daß in den letzten Tagen eine Anzahl von Herren, die im außenpolitischen Leben ständen, und die es wohl mit Deutschland meinten und auch in wirtschaftlichen Dingen erfahren seien, ihm ihre Meinung übereinstimmend dahin zum Ausdruck gebracht hätten, daß bei den großen außenpolitischen Schwierigkeiten die Differenzen zwischen dem Reich und Bayern im Auslande einen viel größeren Eindruck gemacht hätten, als gerechtfertigt sei, und die Schlußfolgerung auf den Bestand und die Leistungsfähigkeit Deutschlands erschwerten. Daher sollte auch der außenpolitische Gesichtspunkt uns veranlassen, möglichst bald zu einer Übereinstimmung zu gelangen.

1

Siehe Dok. Nr. 328 Anm. 2.

2

Siehe Dok. Nr. 332 Anm. 3.

Als Basis für die Besprechung würde er die beiden Briefe vorschlagen und es für zweckmäßig halten, wenn Graf Lerchenfeld zunächst die Stellung der Bayerischen Regierung dartue.

Graf Lerchenfeld erwiderte, daß er dem Herrn Reichspräsidenten in der Zugrundelegung der beiden Schreiben für die heutigen Verhandlungen voll beipflichten[992] könne, da sie alles enthielten, was wichtig und bedeutsam sei. Sie seien von demselben Streben geleitet, zu einer Einigung zu kommen, und zwar sowohl aus innen- wie aus außenpolitischen Gesichtspunkten. Es würde vielleicht zweckmäßig sein, sich nicht mit dem Werdegang zu befassen, sondern mit dem, was Bayern für notwendig erachte. Man könne diese Notwendigkeiten in zwei sachliche Gruppen teilen, und zwar zunächst die 3 Gesetze: das Beamtengesetz3, das Reichskriminalpolizeigesetz4, das insbesondere zu § 4 und 7 in Bayern Anlaß zu Bedenken gegeben habe, und das Schutzgesetz5, bei dem der Staatsgerichtshof im Mittelpunkt der Erörterungen gestanden und Anlaß zur Bayerischen Verordnung gegeben habe. Es würde vielleicht nützlich sein, wenn ein Vertreter der Reichsressorts sagen würde, wie er sich insbesondere das Verhältnis des Schutzgesetzes zu Bayern denke.

3

RGBl. 1922 I, S. 590 .

4

RGBl. 1922 I, S. 593 .

5

RGBl. 1922 I, S. 585 .

Was die zweite Gruppe anlange, so bestehe im bayerischen Volk lebhafte Besorgnis, daß in Zukunft die Staatlichkeit der Länder oder einzelne ihrer Hoheitsrechte (Justiz-, Polizeihoheit) weiter beschränkt und die Länder allmählich zu Provinzen herabgedrückt werden würden. In dieser Hinsicht würde er eine Bestimmung, die das bayerische Volk sicherstelle, lebhaft begrüßen, und er glaube, daß eine solche Erklärung die Reichsfreudigkeit heben würde. Das Wort „Separatismus“ habe weder bei der Bayerischen Regierung, noch beim Volke, noch im Parlament Gefallen erregt. Selbstverständlich sei vielmehr, daß Bayern reichstreu sei und den Weg finden werde, der den Verhältnissen gerecht werde. Hinweisen möchte er in diesem Zusammenhang noch auf den Gedanken der großdeutschen Frage. Gerade wegen des Anschlusses von Österreich müsse man für die Zukunft vorbauen und geistige Brücken bauen. Was jetzt hier für die Reichsfreudigkeit Bayerns erreicht würde, das würde auch für den künftigen Anschluß anderer deutscher Länder an Deutschland wirken. In diesem Sinne wolle er in die Verhandlungen eintreten.

Nach kurzer Erörterung wurde beschlossen, zunächst die erste Gruppe bei der Diskussion vorauszunehmen, und die Erörterung der zweiten Gruppe zurückzustellen.

Der Reichspräsident erklärte sich hiermit einverstanden.

Reichsminister Fehr bemerkte, daß man mit Meißner Porzellan zu tun habe und deshalb vorsichtig vorgehen müsse. Vielleicht wäre es daher zweckmäßiger, wenn zunächst die Bayerische Regierung ihre Wünsche bekanntgebe, bevor die Reichsregierung Stellung nehme6.

6

MinR Wever hatte den StSRkei über die bayer. Vorstellungen, wie sie ihm Minister Hamm in einem Gespräch dargelegt hatte, mit einem Schreiben vom 28.7.22 aus München wie folgt informiert:

„Ich habe inzwischen zunächst mit Herrn Hamm gesprochen. Er ist der Auffassung, daß man bei dem Schutzgesetz Bayern entgegenkommen müsse. Er denkt an die Einrichtung eines besonderen Senats des Staatsgerichtshofes, dem durch die Geschäftsanweisung die bayerischen Sachen zugewiesen werden sollten; ferner sollte man die Richter möglichst in freundschaftlichem Einvernehmen mit Bayern auswählen. Ferner sollte man durch die Ausführungsbestimmungen möglichst viele Sachen (Gebiete) den bayerischen Gerichten und Staatswanwaltschaften überweisen. – Ebenso sollte man bezüglich der Waffenlager § 7 des Reichskriminalgesetzes möglichst entgegenkommen. Hier sei die Meinung verbreitet, daß jeder Gutsbesitzer oder Bauer, der eigene Waffen habe, bei Nacht und Nebel nach Leipzig verschleppt werden könne und dann in Leipzig abgeurteilt werde und schließlich die Strafe in einem preußischen Zuchthaus verbüßen müsse. – Er hielt es ferner für nötig, bezüglich der Ausführungsbestimmungen zum Reichskriminalgesetz möglichst bald zu Verhandlungen zu kommen. Er empfahl unter der Hand zunächst mit Bayern (Ministerium des Innern) Fühlung zu nehmen, ehe man sich in Berlin mit allen Ländern gemeinsam hinsetze. Vielleicht könne man den zuständigen Staatssekretär zu diesem Zwecke nach vorheriger Fühlungnahme mit dem bayerischen Ministerium des Innern herunterschicken. – Das Reichskriminalpolizeiamt selbst sollte man möglichst klein und sauber aufziehen. Herren wie Weismann, Schwarz, Weiss wären nicht erträglich. – Ferner empfahl Hamm, was ja auch in der von dem Herrn Reichskanzler angedeuteten Richtung liegt, Bayern auch auf anderen Gebieten entgegenzukommen, z. B. wäre es gut, wenn etwa der Reichsminister der Finanzen wegen einer schnelleren Abführung der den Ländern zu überweisenden Anteile aus den Reichseinnahmen Verhandlungen einleitete. Auch würde es gut wirken, wenn der Reichsverkehrsminister Bayern mitteilte, daß nicht beabsichtigt sei, die Befugnisse der Zweigstelle des Reichsverkehrsministeriums in München einzuschränken; die Ausübung einer gewissen ministeriellen Tätigkeit der Zweigstelle sei erwünscht.“ (R 43 I /2261 , Bl. 67 f.).

[993] Graf Lerchenfeld erwiderte, daß dies eine Zweckmäßigkeitsfrage sei. Die Bayerische Verordnung bestehe, und es gälte, diese Verordnung durch eine Regelung zu ersetzen, wie sie den bayerischen Staatsnotwendigkeiten entspreche. Deshalb sei es zunächst von Wert, den Standpunkt der Reichsregierung kennenzulernen.

Der Reichspräsident erwiderte, daß das Ziel der Verhandlungen die Aufhebung der bayerischen Verordnung sei. Er glaube daher, daß man schneller zu konkreten Dingen kommen werde, wenn die bayerischen Herren sagten, was für sie nicht erträglich wäre usw.

Graf Lerchenfeld erklärte sich hiermit einverstanden. Es wurde daher zunächst das Beamtengesetz erörtert.

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