1.106.4 (wir2p): 4. Mitwirkung des Reichsrats bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Reichstags.

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4. Mitwirkung des Reichsrats bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Reichstags4.

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Am 20.2.22 hatte sich das badische Staatsministerium mit einem Schreiben an den RK beschwert, daß das RFMin. bei der Einbringung der Novelle zum Einkommenssteuergesetz vom 20. Dezember 1921 den Weg gewählt habe, bei dem Zustandekommen eines entsprechenden Initiativantrages der Abgeordneten Marx-Emminger und Gen. mitzuwirken und diesen amtliches Material zur Verfügung zu stellen. Dieses Material habe das RFMin. dem RR jedoch nicht zur Kenntnis gegeben, so daß dieser von der in Artikel 33 Absatz 2 der RV vorgesehenen Möglichkeit zur Stellungnahme der Ländervertreter im RT-Ausschuß nicht Gebrauch machen konnte (R 43 I /2327 , Bl. 89). In der von der Rkei daraufhin erbetenen Stellungnahme vertrat das RIMin. am 20.3.22 den Standpunkt, daß eine gesetzliche Verpflichtung der RReg., Gesetzesvorlagen, die aus der Mitte des RT stammten (Art. 68 Abs. 1 der RV), dem RR zur Kenntnis zu bringen, nicht bestehe. Artikel 33 Abs. 2 Satz 2 der RV gestehe jedoch den Ländern die Möglichkeit zu, Bevollmächtigte zu den Beratungen des RT zu entsenden, die den Standpunkt ihrer Regierungen darlegen könnten. Es empfehle sich daher, daß die RReg. den RR über die Einbringung von Gesetzesvorlagen aus der Mitte des RT unterrichte und die für die Vorlagen zuständigen Ausschüsse des RR nach Art. 67 der RV zuziehe, wenn die zur Verfügung stehende Zeit dies gestatte (R 43 I /1033 , Bl. 39). In diesem Sinne erging am 20.4.22 eine Antwort an das Badische Staatsministerium durch das RIMin. und RFMin., in der auch die Vorgänge, die zur Beschwerde geführt hatten, noch einmal gründlich dargestellt werden (R 43 I /2327 , Bl. 96 f.). Das Württembergische Staatsministerium hatte sich am 27.4.22 der badischen Beschwerde angeschlossen und am 29.5.1922 die Baden zuteilgewordene Antwort in einem ausführlichen Schreiben für unzureichend erklärt. Die Antwort des RK vom 16.8.22 sichert eine Beteiligung des RR in ähnlich gelagerten Fällen zu, wenn dies zeitlich möglich sei (R 43 I /2327 , Bl. 98, 100, 115 f.).

Das Kabinett stimmt dem Antwortentwurf zu.

[1016] Staatssekretär Dr. Heinrici regt eine kleine Abänderung der ersten Sätze an, womit sich das Kabinett einverstanden erklärt.

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