1.134.4 (wir2p): 4. Errichtung eines Minderheitsamts in Oberschlesien.

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4. Errichtung eines Minderheitsamts in Oberschlesien.

Freiherr von Welser trägt vor, daß das Minderheitsamt in Oberschlesien in Anbetracht seiner Bedeutung als „Reichsstelle“ eingerichtet werden müsse. Ein preußisches Nebenamt allein könne den wichtigen Aufgaben des Minderheitsschutzes in Oberschlesien nicht gerecht werden. Er stelle den formellen Antrag, das Minderheitsamt als Reichsstelle einzurichten.

Staatssekretär Freund stellt den Gegenantrag, daß es ein preußisches Amt bleiben solle; Preußen sei bereit, statt des bisherigen Nebenamts ein Hauptamt einzurichten.

In der Abstimmung wird der Antrag des Reichsministers des Innern angenommen.

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