1.160.1 (wir2p): Besoldung.

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Besoldung.

Ministerialdirektor v. Schlieben berichtet über die Verhandlungen mit den[1148] Gewerkschaften und trug den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 6. Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922 vor.

Dem Entwurf – siehe Anlage – stimmte das Kabinett zu1.

1

Es handelt sich um eine inflationsbedingte Erhöhung der Grundgehälter, Diäten, Ortszuschläge und Kinderzuschläge von 49% vom 1.11.22. Die notwendigen Mittel sollten zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über 500 Mrd. Mark, in Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf gelangt am 25.11.22 in den RT (RT-Drucks. Nr. 5278, Bd. 375 ), wird nach dritter Lesung am 4.12.22 verabschiedet (RT Bd. 357, S. 9179  B) und am 5.1.1923 verkündet (RGBl. 1923 II, S. 789 ).

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